Gemeinderatssitzung 26.07.2018

Donnerstag 26.07.2018, 20:00 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

Mit Sitzungsbericht

 

Tagesordnung:

  1. Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 84/2, Gem. Wallgau
  2. Bauvoranfrage: Errichtung eines Einfamilienhauses auf FlNr. 85 Gem. Wallgau
  3. Sanierung der Grundschule Wallgau: Vorlegung der Kostenschätzungen über drei Handlungsvarianten, ggfs. Beschlussfassung
  4. Dorferneuerung: Vorlage eines Positionierungs- und Gestaltungsvorschlages des Gebäudes Dorfplatz 9 (Kirchenböbl)(Bilder),
    Vorlage einer Kostenschätzung durch Architekturbüro Siedenburg
  5. Antrag des Wallgauer Wählervereins auf Einführung einer Hundehalteverordnung, Aufstellung zusätzlicher Hundetoiletten, Erhöhung der Hundesteuer und Einführung einer Hundekurtaxe
  6. Antrag des Wallgauer Wählervereins zur Durchführung der Bürgerversammlung
  7. Antrag des Wallgauer Wählervereins auf Verlegung der Stromkästen am Dorfplatz
  8. (NEU) Wahl eines Nachfolgers für den Rechnungs- und Prüfungsausschuss
    Verschiedenes

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung bzw. Gemeinderat geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf  Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates, lediglich Th. Neuner fehlte berufsbedingt, sowie die 23 anwesenden Zuhörer inkl. Fr. Schauer vom Garmisch-Partenkirchner Tagblatt, Schulrat Markus Köpf und Schulleiterin Jutta Teschner.
Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die zugestellte Tagesordnung und das öffentliche Protokoll der letzten Sitzung gab es keine Einwände. Somit gilt beides als angenommen.

BGM Zahler erklärt, dass noch ein zusätzlicher TOP (Bestellung eines Mitglieds in den Rechnungs- und Prüfungsausschuss) aufgenommen wird. Dies wird einstimmig befürwortet.

TOP 1:

Die Bauwerber beantragen den Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 84/2. Der Bestand soll abgerissen werden. Zahler wies darauf hin, dass die Bauanträge vorab im Bauausschuss behandelt werden. Er ergänzt, dass sich das Grundstück im Innenbereich befindet, jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Somit ist es baurechtlich nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) zu behandeln. Nachdem sich der Gemeinderat die Pläne angesehen hatte, stimmte er einstimmig dem Bauvorhaben zu.

TOP 2:

Der Grundeigentümer frägt an, ob er im hinteren Bereich des Grundstücks FlNr. 85 ein zusätzliches Einfamilienhaus mit einer eigenen Zufahrt am nördlichen Ende des Grundstücks errichten kann.

Bgm. Zahler erklärte, dass das Grundstück gem. Flächennutzungsplan im Außenbereich liegt, und somit ein Baurecht nur über eine Satzung geschaffen werden könnte. Im Zuge der Aufstellung einer neuen Satzung würde es sich anbieten, die beiden nördlichen Grundstücke bis zur Einfahrt Almweg mit einzubeziehen. So könnte auch die Erschließung hinterhalb über die bestehende Zufahrt umgesetzt werden.
Zahler schlug daher vor, dass die Bauvoranfrage zurückgestellt wird, um mit den beiden nördlichen Grundeigentümern Gespräche zu führen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Zurückstellung der Bauvoranfrage zu.

TOP 3:

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes ging Bgm. Zahler auf das Schreiben (Brandbrief siehe Merkur) des Elternbeirates ein. Er selbst hätte das persönliche Gespräch gesucht, um mögliche Missstände zu klären, da das Thema Sicherheit und Brandschutz schon seit November 2017 in der Gemeinde behandelt wird. Anschließend verlas er das Antwortschreiben der Gemeinde, sowie eine Stellungnahme von Schulrat Markus Köpf, in der zwar Mängel grundsätzlich eingeräumt werden, jedoch keine Gefahr für Leben und Gesundheit bestünde.

Die kurzfristigen Ertüchtigungsmaßnahmen wie die provisorische Gerüsttreppe und die Installation von Rauchmeldern wurden jeweils in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden umgesetzt. Eine weitere Begehung durch die KUVB wird noch folgen.
Weitere Maßnahmen wie den Einbau mehrerer Brand- und Rauchschutztüren zur Bildung von Rauchabschnitten werden noch zeitnah in den nächsten Ferienzeiten umgesetzt.

Da ein Förderantrag gestellt wurde, wäre ein vorzeitiges Handeln förderschädlich, so dass noch auf den Bescheid der für die Förderung zuständigen Regierung von Oberbayern gewartet werden musste. Der Förderbscheid von max. € 120.000,- für insgesamt drei Maßnahmen ist inzwischen eingegangen. Kleinere Mängel könnten auch ohne Förderung behoben werden.

Danach stellte Bgm. Zahler drei Handlungsvarianten vor, die von Architekt Siedenburg jun. erarbeitet wurden.
1. Kleine Sanierung: Hier werden in den nächsten Jahren je nach Bedarf Sanierungen am Schulhaus vorgenommen. Der erste Abschnitt würde die brandschutztechnische Ertüchtigung und die neuen Fenster umfassen. Der nächste Abschnitt würde dann z.B. die WC’s betreffen. Der 1. Abschnitt liegt bei rund € 280.000,-.
2. Große Sanierung: Hier würde die komplette Schule saniert (brandschutztechnisch, energetisch und haustechnisch) und im DG ausgebaut werden. Dies würde nach Schätzung rund € 3,1 Mio. kosten. Ein Schulbetrieb wäre parallel zu den Bauarbeiten möglich, da im DG und KG Ersatzflächen entstehen.
3. Abriss und Neubau: Hier würde der östliche Schulanbau (nicht das Wohnhaus mit Büro) abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die hierfür veranschlagten Kosten lägen bei rund € 3,97 Mio., wobei alleine die Auslagerung der Schule in Container mit € 440.000,- zu buche schlagen würde. Diese Kosten könnte man aber ggf. durch Auslagerung in vorhandene Räumlichkeiten wie Lesesaal, Pfarrheim und Schule Krün einsparen. Damit würde der Neubau bei rund € 3,5 Mio. liegen.

Nachdem die drei Handlungsvarianten vorgestellt wurden, erklärte Schulrat Köpf, dass ein Zuschuss für die Varianten 2 und 3 in Höhe von 65 – 80 % der Kosten möglich wären. Dies hängt auch von der bedarfsgerechten Dimensionierung ab.

Bgm. Zahler plädierte wegen der geringen Differenz zwischen Variante 2 und 3 für einen Neubau. Zudem ist ein Schulstandort in Wallgau essentiell. Dem schlossen sich nach einer regen Diskussion auch alle Mitglieder des Gemeinderates an.

Schulleiterin Jutta Teschner unterstrich die Notwendigkeit zum Erhalt der Schule, da die Schülerzahlen in den letzten Jahren stark gestiegen sind und die Zahlen für die (planbar) kommenden fünf Jahre so hoch bleiben werden.
Der Gemeinderat sprach sich daher für ein klares politisches Bekenntnis aus und stimmte einstimmig für die Variante drei (Neubau anstelle der bestehenden Grundschule).

TOP 4:

Bgm. Zahler erläuterte kurz die Vorgeschichte zum Kirchenböbl. Dabei ging er auch auf den Mangel einer örtlichen Grundversorgung (Supermarkt) ein. Dann übergab er das Wort an die beiden Architekten Siedenburg, die ihre Konzeptstudie für einen Neubau anstelle des bisherigen Kirchenböbls vorstellten.

Zur Visualisierung wurde eine ca. 1 x 2,5 m große Ansicht des gesamten Dorfplatzes inkl. neuem Gebäude enthüllt. In ihren Ausführungen erklärten junior und senior Siedenburg die Aspekte ihres Vorentwurfs. Für die Architekten wäre eine Sanierung aufgrund der deutlich zu geringen Raumhöhen und der mangelhaften Bausubstanz nicht sinnvoll. Zudem ist ein Neubau finanziell kalkulierbarer. Auch betriebswirtschaftliche Belange wurden berücksichtigt, da sich das Gebäude wirtschaftlich (Anm. der Red.: durch ausreichende Mieteinnahmen) selbst tragen muss.

Der Knackpunkt ist laut Christian Siedenburg (jun.) das Erdgeschoss, da hier über viele Jahre ein zuverlässiger Mieter nötig ist. Da Wallgau dringend einen Lebensmittelmarkt benötigt, soll hier ein Markt (sog. City-Markt) im EG entstehen.
Hier muss jedoch eine Verkaufsfläche von mind. 400 qm erreicht werden (Der Bestand hat eine Fläche von 330 qm brutto.). Im KG können dann die weiteren Räumlichkeiten wie Lager, etc. untergebracht werden. Im OG wäre Platz für zwei bis drei Praxis- oder Büroeinheiten und im DG könnten drei Wohnungen entstehen.

Die Lage des neuen Gebäudes soll im Wesentlichen dem jetzigen Bestand entsprechen. Der Neubau würde bei gleicher Länge etwa zwei Meter breiter werden und rund 1,5 m nach Osten verschoben. So würde die nördliche Engstelle an der Dennerbrücke entschärft werden. Wegen der größeren Raumhöhen beträgt die Wandhöhe dann etwa 7,8 m (ca. 1 m höher als Bestandsgebäude Kirchenböbl). Um die für den Lebensmittelmarkt mindestens notwendigen 400 qm zu erhalten, ist noch ein erdgeschossiger Anbau in Richtung Raiffeisenparkplatz geplant.

Mit der Beibehaltung der Traufenstellung tritt das neue Gebäude nicht in Konkurrenz zu den beiden historischen Giebeln auf der gegenüberliegenden Seite. Durch den architektonischen Kunstgriff mit dem Zwerchgiebel wird die Länge des Gebäudes optisch gegliedert und korrespondiert mit den gegenüberliegenden Giebeln. Optisch soll das neue Gebäude die historischen Stilelemente des Bestandsgebäudes wie das Holzbundwerk übernehmen.

Die Kosten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nur grob abschätzen, da auch die Frage, ob eine Tiefgarage entstehen soll, nicht geklärt ist. Das Gebäude selbst wurde mit etwa 2,5 bis 3 Mio. Euro veranschlagt.
Nach dem Vortrag der beiden Architekten übergab Bgm. Zahler dem Gemeinderat das Wort, um deren Meinung einzuholen.

Die Gemeinderäte erklärten in ihren Äußerungen grundsätzliche Zustimmung zur vorgelegten Studie, aber wiesen einhellig auf die Notwendigkeit hin, dass ein Mieter fürs EG gefunden werden muss. Zudem ist bisher die Parkplatzfrage noch nicht geklärt.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, geeignete Bewerber mit einem konkreten Interesse zur Miete des EG’s zu finden.

Aktuelle Bilder:
• NEU! 3D-Modell vom Dorfplatz mit Abmessungen Neubau Kirchenböbl vom 26.07.2018
3D-Modell vom Dorfplatz mit Kirchenböbl Abmessungen Iststand
• Bilder vom Dorfplatz mit Kirchenböbl
• 360° Bilder vom Dorfplatz mit Kirchenböbl

TOP 5:

Zu Beginn verlas Bgm. Zahler den Antrag des Wallgauer Wählervereins, der aus vier Teilanträgen besteht.
1. Antrag auf Erlass einer Hundeverordnung zur Einführung einer Anleinpflicht.
Da es leider immer wieder zu Vorfällen mit Hunden kommt und sich auch die Landwirte über Hundekot in Ihren Feldern beschweren, soll in Wallgau eine Hundeverordnung erlassen werden, die das Anleinen von Hunden mit mehr als 50 cm und Kampfhunden vorschreibt. Eine derartige Verordnung gibt es u.a. bereits in Mittenwald, Ga.-Pa., Grainau, Farchant, Eschenlohe und Bad Kohlgrub.
2. Erhöhung der Anzahl an Hundetoiletten.
Um das Entsorgen der Hundekotbeutel zu erleichtern, soll das Netz der 12 bisherigen Hundetoiletten ausgebaut werden. So soll im Bereich des Golfplatzes (Kalkbrennerstraße), in Richtung Barmsee (Otenwanger Weg) und in Obernach zusätzliche Hundetoiletten aufgestellt werden. Eine Hundetoilette kostet rund € 300,-.
3. Erhöhung der Hundesteuer von derzeit € 75,- auf € 90,- für den ersten Hund.
Die Kosten für die Hundetoiletten und deren Entleerung (geschätzt € 5.300,- bis € 5.600,- pro Jahr) soll über eine Erhöhung der Hundesteuer (Einnahmen 2017: € 4.700,-) erfolgen. Bgm. Zahler zeigte eine Übersicht der Steuersätze einiger anderer Gemeinden. Diese bewegen sich zwischen € 50,- und € 92,-. Der Steuersatz innerhalb der Alpenwelt Karwendel ist einheitlich
bei € 75,-.
4. Einführung einer Hundekurtaxe.
Da sich auch die Gäste mit Hunden an den Kosten beteiligen sollten, schlägt der Wählerverein vor, auch die Gästehunde z.B. über eine Hundekurtaxe an den Kosten zu beteiligen.

Nach einer kurzen Diskussion schlägt Bgm. Zahler vor, die Anträge 1, 3 und 4 zurückzustellen und vorab mit den beiden Nachbargemeinden der Alpenwelt Karwendel (Krün und Mittenwald) abzustimmen. Die zusätzlichen Hundetoiletten zu Antrag 2 können sofort beauftragt werden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig diesem Vorgehen zu.

TOP 6:

Nachdem schon seit längerem keine Bürgerversammlung mehr in Wallgau stattfand, beantragte der Wählerverein, die min. jährlich vorgeschriebene Bürgerversammlung noch in diesem Jahr abzuhalten. Bgm. Zahler räumte ein, dass nach 2015 (Bürgerversammlung zum G7-Gipfel) und 2016 (Dorfversammlung zur Dorferneuerung) keine Bürgerversammlung mehr einberufen wurde. Die Gemeinderat stimmte einstimmig der Einberufung einer Bürgerversammlung vsl. im Oktober 2018 zu.

TOP 7:

Der Wallgauer Wählerverein beantragte die Stromkästen, die defekte Laterne und die Fundamente der Panoramatafel am Dorfplatz zu verlegen bzw. zu entfernen. Hierzu soll ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Da dies jedoch noch nicht eingetroffen ist, muss der Tagesordnungspunkt zurückgestellt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die neue Werbebeklebung kritisiert, da diese mit einer Größe von mehr als 1 m² Genehmigungspflichtig wäre. Dies wurde der Firma mitgeteilt.

TOP 8 (neu):

Für die aus dem Gemeinderat ausgeschiedene Julia Schwarzenberger (WWV) musste für den Rechnungs- und Prüfungsausschuss ein Nachfolger gewählt werden. Einstimmig ernannte der Gemeinderat den 2. Bgm. Karlheiz Schwaiger (WWV) für dieses Amt.

Verschiedenes:

Adventsmarkt der Sinne:
Bgm. Zahler verliest eine Anfrage der Musikkapelle, ob sie im Rahmen des Adventsmarktes die Tenne des Kirchenböbls für einen Bewirtungsstand nutzen darf. Man möchte bis zu 27.07.2018 hierzu eine Antwort haben, da dann das nächste Treffen zu den Planungen zum Adventsmarkt von Wallgau Aktiv e.V. stattfindet. Der Bürgermeister fügte hinzu, dass wir Anfragen immer positiv beantwortet haben. Der Gemeinderat sieht das einhellig positiv, wenn mit den Schützen gesprochen wurde.
Lärmsituation Asylunterkunft:
BGM Zahler informierte, dass er sich selbst zu verschiedenen Tageszeiten vor Ort ein Bild über die Lärmsituation gemacht habe. Die Beeinträchtigungen der direkten Anwohner sind nicht unerheblich. Zudem sind mehrere massive Beschwerden von Gästen an die Gemeinde gelangt. Man sei mit dem Landratsamt übereingekommen, eine handwerklich ordentliche Lösung zum Schallschutz in Form eines Häuschens zu errichten. Die Kosten von ca. € 8.000,- – 10.000,- werden durch das Landratsamt übernommen.
Wasserlache Parkplatz Isarsteg:
GR Baur sprach an, ob man nicht die große Wasserlache, die sich zwischen Parkplatz und Isarsteg befindet, beseitigen kann, da dies keinen guten Eindruck macht. BGM Zahler sicherte zu, dass hier durch die Gemeindearbeiter kurzfristig Abhilfe geschaffen wird.
Panoramaweg:
GR Kuplwieser fragte nach, wann denn der Panoramaweg wieder ausgeschnitten wird. Auch die Hangabsicherung ist an einigen Stellen nicht mehr in Ordnung, so dass Felsbrocken auf dem Weg liegen. Bgm. Zahler antwortete, dass dies nachgeholt werde, sobald der Bauhof Zeit hat.
Beschilderung Floßbühne:
2. Bgm. Schwaiger fragte, wann denn die Beschilderung an der Floßbühne aufgestellt wird. BGM Zahler gab an, dass die Texte bereits fertig sind und es ein interessantes Konzept sei. Die Schilder sollen bis zum nächsten Konzert auf der Floßbühne aufgestellt werden.
Ausschreibung Bewirtung Haus des Gastes:
GR Wilde fragte nach, ob für die neue Verpachtung des Haus des Gastes schon eine Ausschreibung erfolgt sei. BGM Zahler verwies hierzu auf die folgende nicht öffentliche Sitzung.
Benefizkonzert in Krün:
2. Bgm. Schwaiger stellte den Antrag, die nächste GR-Sitzung am 13.09. zu verschieben, da an diesem Abend das Benefizkonzert der drei Isartaler Musikkapellen im Bierzelt in Krün stattfindet. Der GR einigte sich, die Sitzung einen Tag früher abzuhalten.
Zeitungsartikel Kirchenböbl:
GR P. Hubbauer meldet Gesprächsbedarf zu dem Zeitungsartikel vom 22.06.2018 zum Thema Erbpachtvertrag Kirchenböbl an. BGM Zahler verwies hier ebenfalls auf die folgende nicht öffentliche Sitzung.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 22.09 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

WBE und BEI

Lesen Sie hierzu auch die Online-Zeitungsartikel auf Merkur.de die Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung haben:
• Zu TOP 6: Online-Artikel vom 12.12.2018 zum Thema Bürgerversammlung
• Zu TOP 7: Online-Artikel vom 12.08.2018 Thema Stromverteilerkästen am Dorfplatz
• Zu TOP 5: Online-Artikel vom 08.08.2018 Thema Hundesteuer und Hundekurtaxe
• Zu TOP Verschiedenes: Online-Artikel vom 07.08.2018 Thema Lärmsituation Asylunterkunft
• Zu TOP 4: Online-Artikel vom 03.08.2018 Thema Entwurf Neubau Kirchenböbl
• Zu TOP 6: Online-Artikel vom 25.07.2018 Thema Antrag zur Bürgerversammlung

 

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