Gemeinderatssitzung 31.10.2019

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauDonnerstag 31.10.2019, 19:30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

 Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Bauantrag, Wallgau: Tekturplanung – Anbau eines Jungviehstalles mit Auslauf
  2. Bauantrag, Neubau Mehrfamilienhaus, Soiernstr. 6, FlNr. 346/4 Gem. Wallgau
  3. Bauantrag, Wallgau: Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 340/11
  4. Antrag: Wiederaufnahme des Verfahrens zur Änderung des FlNP FlNr. 86/1 Gem. Wallgau
  5. Antrag der CSU-Fraktion auf Verabschiedung eines Maßnahmenkataloges zur Regulierung von Zweitwohnungen
  6. Dorferneuerung: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung für die Förderung der Abrissmaßnahme Bungalow

im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

• Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung bzw. Gemeinderat geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und insgesamt 6 Zuhörer. Zwei Gemeinderäte ließen sich entschuldigen. Bernhard Wilde aus geschäftlichen Gründen sowie Georg Rauch aus privaten Gründen. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die zugestellte Tagesordnung gab es keine Einwände.

Zahler informierte zu Beginn, dass wegen der aktuellen Rechtssprechung der TOP 5 (Zweitwohnungen) vertagt wird.

TOP 1:

Bgm. Zahler erklärte, dass der vorliegende Tekturantrag FlNr. 451 auf der damaligen Genehmigung von 2016 basiert. Der Bauausschuss hat vorab das Bauvorhaben besprochen. Es gab keine wesentliche Änderung zum damals schon genehmigten Bauantrag. Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig dem Antrag zu und verwies auf die Vorgaben (Löschwasser, Brandschutz etc. aus dem damaligen Genehmigungsbescheid des Landratsamtes. Die Kosten für einen zusätzlichen Hydranten sind vom Bauwerber zu tragen.

TOP 2:

Bgm. Zahler erläuterte anhand der Südansicht des Bauvorhabens über den Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Soiernstraße FlNr. 346/4. Der Bauausschuss hält die Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung für problematisch. So will der Bauwerber bei einer Gebäudelänge von 12,7 m einen Quergiebel errichten, der aber erst ab einer Gebäudelänge von 16 m zulässig wäre. Zudem ist eine Dachneigung von 26° geplant, obwohl in Wallgau max. nur 24° zulässig sind. Der Gemeinderat sah dies ebenso problematisch wie der Bauausschuss und lehnte den Bauantrag einstimmig ab.

TOP 3:

Der Bauwerber plant die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 340/11. Auch dieser Antrag wurde im Bauausschuss behandelt. Der alte Gebäudebestand wurde bereits abgerissen. Somit handelt es sich um eine Bebauung einer Baulücke. Da es keine Einwände gab, stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Bauantrag zu.

TOP 4:

Der Antragsteller möchte die Wiederaufnahme seines Grundstücks (FlNr. 86/1) in die Flächennutzungsplanänderung erreichen, da dieses Grundstück nach dem Scoping-Verfahren (Ergebnis Scoping-Verfahren Gr 27.04.2019 TOP 5 Punkt 5 u. 6) nicht weiter vorangetrieben wurde. Bgm. Zahler verlas ein Schreiben des Antragstellers an das Landratsamt sowie deren Antwort. Dabei stellte das LRA eine mögliche Bebauung in Aussicht, wenn die Gemeinde die hierfür notwendige Satzung erlässt. Zahler ergänzte, dass mit der Änderung des Flächennutzungsplanes noch kein Baurecht entstünde. Dies erfolge erst nach einem genehmigten Bauantrag. Zudem merkte Zahler an, dass hierfür auch die Erschließung gesichert (z.B. mittels Grundbucheintrag) sein müsste.

Für das Gremium ist es besonders wichtig, dass bezahlbarer Wohnraum für Wallgauer Bürger geschaffen wird. Die Verfahrenskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Verfahren fortzuführen und möchte prüfen, wie bezahlbarer Wohnraum für Wallgauer Bürger sichergestellt werden kann.

TOP 5:

Bgm. Zahler erklärte kurz, warum der Antrag zur Zweitwohnungssteuer durch den CSU Ortsverband thematisiert wurde, da die Preise für Mietwohnungen mit einem Handwerkergehalt nicht mehr zu bezahlen sind. Ein Grund hierfür sind u. a. die hohe Zahl an Zweitwohnungen. Hier sollte ein Maßnahmenkatalog zur Regulierung verabschiedet werden.

Da es aktuell jedoch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gibt, in dem die vorhandene Bemessungsgrundlage für Zweitwohnungssteuern (basierend auf Jahresrohmiete) nicht rechtens ist, muss zur Bearbeitung des Antrags zusätzliche Vorarbeit (Erstellung Mietspiegel) geleistet werden. Aus diesem Grund wird der Antrag bis auf weiteres verschoben.

TOP 6:

Bgm. Zahler erklärte, dass für den endgültigen Abriss des Bungalows noch ein Kooperationsvertrag mit der TG geschlossen werden müsse. Das ALE hat die Ausschreibungsunterlagen geprüft und für in Ordnung befunden. Das Amt störte sich jedoch daran, dass eine Kiesplanie für die vorübergehende Verwendung als Parkplatz erstellt werden soll. Dies wäre nicht förderfähig.

Jetzt beschloss der Gemeinderat, dass die Planung eines Kräutergartens bzw. Bürgergartens und eine Energie-Nahversorgung angestrebt wird. Die Kooperation muss mit der TG und Fr. Baur (ALE) vereinbart werden. Bei Gesamtkosten von € 102.000,- werden etwa € 66.000,- (65%) gefördert. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Kooperationsvertrag zu. Die TG und das ALE behalten sich eine Überprüfung vor. Abweichungen müssten ebenfalls genehmigt werden. Die Maßnahme muss noch innerhalb der Frist bis 31.03.2020 abgeschlossen werden.

Verschiedenes:

UNESCO Weltkulturerbe:
Bgm. Zahler teilt mit, dass am 20.11. in Mittenwald eine Informationsveranstaltung zur Aufnahme besonderer Gebiete wie die Buckelwiesen als Unesco Weltkulturerbe stattfindet. Auf Nachfrage von GR Bernhard Neuner, wer der Antragsteller war, antwortete Zahler, dass es der Vorgänger von Landrat Anton Speer (Anm. der Red.: Vorgänger war Harald Kühn) war. GR Berwein fügte hinzu, dass der Bauernverband dies zweigeteilt sieht.
Verkehrsmessungen Krün:
Bgm. Zahler erklärt, dass es in Krün Verkehrsmessungen gab. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass es in den letzten 7 Jahren der Verkehr um 30% zugenommen hat.
Kläranlage Mittenwald:
Bgm. Zahler erläutert, dass die Außenanlagen in ein Prozessleitsystem eingebunden werden müssen. Die Kosten liegen insgesamt bei € 23.700,-. Akut müssen für 2020 € 9.700,- investiert werden.
Fluchttüre Haus des Gastes:
2. Bgm. Schwaiger frägt nach, wie der Stand der zusätzlichen Fluchttüre am Haus des Gastes aussähe. Bgm. Zahler antwortete, dass diese in den kommenden Wochen, trotz hoher Auslastung der Fachfirma, eingebaut wird.
Bebauungsplan Flößerstraße:
Zudem fragte 2. Bgm. Schwaiger nach dem Sachstand des Bebauungsplans Flößerstraße. Bgm. Zahler antwortete, dass der Bauwerber Änderungen anstrebt. Architekt Feldpausch wird sich diesbezüglich mit dem Bauwerber abstimmen.
Anbau Feuerwehrhaus:
Auf Nachfrage über den Sachstand des Grundstückstausch für den Anbau an das Feuerwehrhaus antwortete Zahler, dass die notwendige Bearbeitung durch das zuständige Ordinariat erst Anfang 2020 erfolgen kann.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 20.21 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.
WBE und BEI

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Bauernregel im April

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