Steuerliche Entlastung und Vereinfachung
für kleine PV-Anlagen
• Entfall der Einkommensteuer auch Rückwirkend für 2022
• Umsatzsteuer für Einspeisung und Eigenverbrauch ab 01.01.2023 auf 0% gesenkt. Anschaffung einer PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer auch bei Kleinunternehmerregelung möglich.
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