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Zum Bürgerentscheid vom 08.10.2023
Mit Argumenten Pro und Contra
Nur auf Woiga.de gibt es sachliche Antworten auf Fragen aus der Fragenliste im Infobrief der PV-Gegner zum Bürgerentscheid Freiflächen-PV.
Mit Wahlergebnis
Ergebnis:
329 Stimmen = 38,7% Ja
521 Stimmen = 61,6% Nein
Somit ist das Bürgerbegehren abgelehnt
Sachliche Informationen zum Thema Bürgerentscheid Freiflächen-Photovoltaik.
Ich erhebe jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Anmerkungen, Fragen, Ergänzungen oder Korrekturvorschläge bitte gerne an administrator@woiga.de oder persönlich bzw. telefonisch.
Natürlich werden Rückmeldungen beantwortet, das ist für mich selbstverständlich.
Um welches Grundstück geht es in dem Bürgerbegehren:
- Fl.-Nr. 312 Gemarkung Wallgau
- Gesamtfläche des Grundstücks 15.463m²
- Größe einer möglichen Photovoltaik ca. 1,2 ha
- Derzeitige Nutzung 11.373 m² Grünland; 3.017 m² Tagebau, Grube, Steinbruch; 1.073 m² Gehölz
Flurnummer 312 Gemarkung Wallgau, zur Größe einer Photovoltaik k.A. max. 1,5 ha möglich
Pro Freiflächen-PV
• Pressemitteilung der Initiatoren des Bürgerbegehrens (hier klicken)*
- Artikel vom 15.06.2023 auf Merkur.de*. Eingereichte Unterschriftenlisten sind gültig
- Artikel vom 17.05.2023 auf Merkur.de*. Unterschriftenlisten an Gemeinde übergeben
- Artikel vom 15.03.2023 auf Merkur.de*. Quorum von 10% erreicht
- Artikel vom 13.01.2023 auf Merkur.de*. Unterschriftenlistgen liegen aus
Contra Freiflächen-PV
• Infoblatt gegen die Freiflächen-PV Anlage (hier klicken)*
- Artikel vom 09.09.2023 auf Merkur.de* Wahlkampfphase beginnt
- Artikel vom 14.01.2023 auf Merkur.de*. PV-Gegner melden sich zu Wort. Zwölf-Argumente-Papier angekündigt
- Artikel vom 19.11.2022 auf Merkur.de*. Gemeinderat lehnt mit 8:5 Stimmen den Bauantrag ab.
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* = Zeitungsartikel, Pressemitteilung oder das Infoblatt gebe ich hier 1:1 wieder, das heißt nicht dass ich von der Redaktion woiga.de hinter diesen Inhalten stehe.
Bilden Sie sich ihre Meinung selbst.
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Fachmeinungen / amtliche Quellen / Faktencheck
Einzelne Antworten über die PV-Anlage
- Ist eine Freiflächen-PV Bodenversiegelung?
=>* hier die Antwort: (Nein. AW: Bay. Umweltministerium)
Speicher schon ca. 40m² (AW: Vispiron) - Wird die PV-Anlage durch das Soierngebirge verschattet?
=> hier die Antwort: (Info Bay. Wirtschaftsministerium)
- Welche Grundsteuer ist für eine Fläche mit Photovoltaik zu bezahlen?
=>* hier die Antwort: (AW: A, Bay. Finanzministerium) - PV auf Gemeindedächern. Wie sieht das Potenzial aus?
Entwurf einer Bestandsaufnahme ausgewählter Gemeindedächer.
=> hier die Antwort: - Wurde dem Antrag PV auf Gemeindedächern zugestimmt?
=> hier die Antwort: - Wie ist das Solarpotenzial aller Dächer in Wallgau?
=> hier die Antwort: - Wer hat die Planungshoheit für eine Freiflächen-PV?
=> hier die Antwort: (Die Gemeinde, Info Bay. Bauministerium) - Welche Auswirkungen hat eine Freiflächen-PV auf die Biodiversität?
=> hier die Antwort des Bayerischen Landesamts für Umwelt - Welche Auswirkung hat Agri-PV auf das Pflanzenwachstum?*
=> hier die Antwort der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
* Wie weit das für die beantragte Anlage in Wallgau zutrifft od. als Bedingung festgelegt wird, wäre z.B. in einem Kriterienkatalog zu bestimmen. GR-Beschluss hierzu vom 15.06.2022
Fachmeinungen / sachliche Antworten
Hier einige sachliche Antworten auf die öffentlich gestellten Fragen aus dem Infoblatt der der PV-Gegner (soweit mir möglich)
- Gibt es einen Gemeinderatsbeschluss “ Dachflächen vor Grünflächen“?
=> Nein, so einen Beschluss gibt es nicht.
Siehe GR-Protokolle auf der HP der Gemeinde (öffentlich), oder nutzen Sie unsere Übersichtsseite zur Recherche. Lesen sie selbst und bilden sich eine Meinung über die tatsächliche Beschlusslage. z.B. 15.06.2022; 17.11.2022; 13.06.2023 - Hat die Freiflächen-PV negative Auswirkung auf das Wallgauer Stromnetz?
=>* hier die Antwort: (Nein, AW: Planung Bayernwerk) - Wie erfolgt die Erschließung?
Festlegung im Bebauungsplan / Erschließungsplan; Im Rahmen der Bauleitplanung, die Gemeinde hat die Planungshoheit. - Wie hoch wird die Anlage und wie ist sie einsehbar?
=> hier die Antwort: Festlegung im Bebauungsplan; Die Gemeinde hat die Planungshoheit. z.B. Oberkante ca. 3,8m, Unterkante 0,8m (AW: Vispiron)
Vermessenes Foto zur Einsehbarkeit von der B11 - Wie groß wird ein möglicher Speicher / Standort?
=> hier die Antwort: Speicher, Festlegung im Bebauungsplan BauGB § 9 Abs. 1 Ziff. 23 Buchst. b; Die Gemeinde hat die Planungshoheit
=> hier die Antwort: (AW: Vispiron)
Speicherstandort auf Fl.Nr. 312 Speichergröße ca. 2000 kWh
Ladestation z.B. Parkplatz Finzbrücke (3x DC 160kW; 3x AC 22kW, ) - Welche möglichen Einnahmen hat die Gemeinde aus der Freiflächen-PV?
=>* hier die Antwort: (AW: Bay. Wirtschaftsministerium) - Wo wäre der Sitz der GmbH & Co KG?
=> Antwort: Wallgau (AW: Vispiron) - Wie werden die Interessen der Gemeinde für so eine Anlage definiert?
=> hier die Antwort: Indem die Gemeinde Wallgau einen
Kriterienkatalog/Standortkonzept für Freiflächen-PV definiert.
=> siehe Gemeinderatsbeschluss vom 15.06.2022 zur Erarbeitung eines Kriterienkatalogs.
Siehe auch Information des Bay. Bauministeriums.
Siehe auch Forderung der PV-Gegner nach einem Leitfaden zu standortbezogenen Kriterien im Online-Artikel des Münchner Merkurs vom 14.01.2023 - In wie weit wird die PV-Anlage durch Staub aus der Kiesgrube beeinträchtigt?
=> hier die Antwort: Die Beeinträchtigung ist so gering dass die Anlage trotzdem wirtschaftlich betrieben werden kann. Beispiel Weißling/Starnberg (AW: Vispiron) - Sind Ausgleichsflächen nötig?
=> hier die Antwort: Festlegung durch Genehmigungsbehörde/Landratsamt im Zuge eines Bebauungsplans. z.B. Ausgleichsfläche auf dem Grundstück selbst. - Wie ist der Rückbau geregelt/gesichert?
=> hier die Antwort: §12 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan durch Bürgschaften, Dienstbarkeiten od. ä. (Info Bay. Bauministerium)
Zitat: „Die Gemeinde kann im begleitenden Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag die Verpflichtung zum Rückbau der Anlage vereinbaren. Die Verpflichtung kann über Bürgschaften, Dienstbarkeiten oder ähnliches gesichert werden“ - Können sich Bürger an der Anlage beteiligen?
=> hier die Antwort: Bauleitplanung abhängig von Bürgerbeteiligungsmodell machen Seite 5. (Info Bay. Bauministerium) Beispiel Uffing - Kann sich die Gemeinde an der Anlage beteiligen?
=> hier die Antwort: Ja, z.B. als Gesellschafter in einer KG nach GO Art. 96. Beispiele: Video Gemeinde Uffing, (Karte) | Penzberg - Wer trägt die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans?
=> hier die Antwort: z.B. BauGB §11 Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten durch den Bauherren/Grundstückseigentümer wie in Wallgau üblich. Wie bei Projekten der Fa. Vispiron üblich, wie in der Branche üblich.
So sehen das auch verschiedene bayerische Ministerien. (Punkt 1.8 unten Seite 20)
Zitat: „Die Möglichkeit städtebauliche Verträge zu schließen ist für Kommunen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht begrenzt.
* = Antworten von Fachleuten per Mail
Bürgerentscheid:
Der Bürgerentscheid findet zeitgleich mit der Landtagswahl am 08.10.2023 statt.
Öffnung des Wahllokals im Rathaus von 08:00 bis 18:00
- Gibt es eine Briefwahl? Ja
Wortlaut auf dem Wahlzettel:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Wallgau alle notwendigen Voraussetzungen schafft, damit die „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wallgau“ auf der Fl.Nr. 312 gebaut werden kann?
• Online-Artikel vom 07.10.2023 über die Vorbereitungen zur Wahl
Strommix im Oberland
Landkreise: Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Weiheim-Schongau
+++ Bitte Informieren Sie sich und bilden sich ihre Meinung +++
Weitere Details folgen in Kürze.
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Vielen Dank an beide Seiten Pro und Contra für das Zurverfügungstellen ihrer Pressemitteilung bzw. Infoblattes.
Für Rückfragen, Änderungsvorschläge oder Korrekturen bin ich gerne gesprächsbereit, nicht nur im Wahlprospekt oder Zeitungsartikel sondern auch in Wirklichkeit.
Sollten in diesem Beitrag falsche Informationen stehen werde ich diese korrigieren. Das gehört sich so.
Wolfgang Behling
Siehe Weilheim, zwei neu Solarfelder gerade genehmigt.
Die einen verstehen es, die anderen nicht. Demokratische Entscheidungen muss man akzeptieren, es können aber auch Fehleinschätzungen vorkommen ( SIEHE aktuelle Bundesregierung )