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Zum Bürgerentscheid vom 08.10.2023

Mit Argumenten Pro und Contra

Nur auf Woiga.de gibt es sachliche Antworten auf Fragen aus der Fragenliste im Infobrief der PV-Gegner zum Bürgerentscheid Freiflächen-PV.

Mit Wahlergebnis

Disclaimer:
Im Rahmen meiner Arbeit als Gemeinderat habe ich mich wie auch andere Gemeinderäte ausführlich mit dem Thema beschäftigt.
Ich habe hier verschiedene Informationen zusammengetragen und mit Hilfe von Fachleuten Fragen aus dem Infobrief und andere Fragen sachlich beantwortet.
Anregungen und Korrekturen können Sie gerne an mich schicken.
Eine anständige Antwort wird garantiert.

Ergebnis: 
329 Stimmen = 38,7% Ja
521 Stimmen = 61,6% Nein
Somit ist das Bürgerbegehren abgelehnt

Offizielles Wahlergebnis

Sachliche Informationen zum Thema Bürgerentscheid Freiflächen-Photovoltaik.
Ich  erhebe jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Anmerkungen, Fragen, Ergänzungen oder Korrekturvorschläge bitte gerne an administrator@woiga.de oder persönlich bzw. telefonisch.
Natürlich werden Rückmeldungen beantwortet, das ist für mich selbstverständlich.

Um welches Grundstück geht es in dem Bürgerbegehren:

  • Fl.-Nr. 312 Gemarkung Wallgau
  • Gesamtfläche des Grundstücks 15.463m²
  • Größe einer möglichen Photovoltaik ca. 1,2 ha
  • Derzeitige Nutzung 11.373 m² Grünland; 3.017 m² Tagebau, Grube, Steinbruch; 1.073 m² Gehölz

Flurnummer 312 Gemarkung Wallgau, zur Größe einer Photovoltaik k.A. max. 1,5 ha möglich

Pro Freiflächen-PV

Pressemitteilung der Initiatoren des Bürgerbegehrens (hier klicken)*


Contra Freiflächen-PV

Infoblatt gegen die Freiflächen-PV Anlage (hier klicken)*

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* = Zeitungsartikel, Pressemitteilung oder das Infoblatt gebe ich hier 1:1 wieder, das heißt nicht dass ich von der Redaktion woiga.de hinter diesen Inhalten stehe.
Bilden Sie sich ihre Meinung selbst.
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Fachmeinungen / amtliche Quellen / Faktencheck

Einzelne Antworten über die PV-Anlage

♦ Ist eine Freiflächen-PV Bodenversiegelung? 
=>* hier die Antwort: (Nein. AW: Bay. Umweltministerium)
Speicher schon ca. 40m² (AW: Vispiron)

Wird die PV-Anlage durch das Soierngebirge verschattet?
=> hier die Antwort: (Info Bay. Wirtschaftsministerium)

♦ Welche Grundsteuer ist für eine Fläche mit Photovoltaik zu bezahlen?
=>*  hier die Antwort: (AW: A, Bay. Finanzministerium)

PV auf Gemeindedächern. Wie sieht das Potenzial aus?
Entwurf einer Bestandsaufnahme ausgewählter Gemeindedächer.
=> hier die Antwort:

♦ Wurde dem Antrag PV auf Gemeindedächern zugestimmt?
=> hier die Antwort:

♦ Wie ist das Solarpotenzial aller Dächer in Wallgau?
=> hier die Antwort:

♦ Wer hat die  Planungshoheit für eine Freiflächen-PV?
=> hier die Antwort: (Die Gemeinde, Info Bay. Bauministerium)

♦ Welche Auswirkungen hat eine Freiflächen-PV auf die Biodiversität?
=> hier die Antwort des Bayerischen Landesamts für Umwelt

♦ Welche Auswirkung hat Agri-PV auf das Pflanzenwachstum?*
=> hier die Antwort der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

* Wie weit das für die beantragte Anlage in Wallgau zutrifft od. als Bedingung festgelegt wird, wäre  z.B. in einem Kriterienkatalog zu bestimmen. GR-Beschluss hierzu vom 15.06.2022 TOP2



Fachmeinungen / sachliche Antworten

Hier einige sachliche Antworten auf die öffentlich gestellten Fragen aus dem Infoblatt der der PV-Gegner (soweit mir möglich)

♦ Gibt es einen Gemeinderatsbeschluss “ Dachflächen vor Grünflächen“?
=> Nein, so einen Beschluss gibt es nicht.
Siehe GR-Protokolle auf der HP der Gemeinde (öffentlich),  oder nutzen Sie unsere Übersichtsseite zur Recherche. Lesen sie selbst und bilden sich eine Meinung über die tatsächliche Beschlusslage. z.B.  15.06.2022; 17.11.2022; 13.06.2023
Siehe auch Protokoll vom 15.06.2022 TOP 2.2

♦ Hat die Freiflächen-PV negative Auswirkung auf das Wallgauer Stromnetz?=>*  hier die Antwort: (Nein, AW: Planung Bayernwerk)

♦ Wie erfolgt die Erschließung?
Festlegung im Bebauungsplan / Erschließungsplan; Im Rahmen der Bauleitplanung, die Gemeinde hat die Planungshoheit.

♦ Wie hoch wird die Anlage und wie ist sie einsehbar?
=> hier die Antwort: Festlegung im Bebauungsplan; Die Gemeinde hat die Planungshoheit.  z.B. Oberkante ca. 3,8m, Unterkante 0,8m (AW: Vispiron)
Vermessenes Foto zur Einsehbarkeit von der B11

♦ Wie groß wird ein möglicher Speicher / Standort?
=> hier die Antwort: Speicher, Festlegung im Bebauungsplan BauGB § 9 Abs. 1 Ziff. 23 Buchst. b; Die Gemeinde hat die Planungshoheit
=> hier die Antwort: (AW: Vispiron)
Speicherstandort auf Fl.Nr. 312 Speichergröße ca. 2000 kWh
Ladestation z.B. Parkplatz Finzbrücke (3x DC 160kW; 3x AC 22kW, )

♦ Welche möglichen Einnahmen hat die Gemeinde aus der Freiflächen-PV?=>*  hier die Antwort: (AW: Bay. Wirtschaftsministerium)

♦ Wo wäre der Sitz der GmbH & Co KG?
=> Antwort: Wallgau (AW: Vispiron)

♦ Wie werden die Interessen der Gemeinde für so eine Anlage definiert?
=> hier die Antwort: Indem die Gemeinde Wallgau  einen Kriterienkatalog/Standortkonzept für Freiflächen-PV definiert.
=> siehe Gemeinderatsbeschluss vom 15.06.2022 zur Erarbeitung eines Kriterienkatalogs.
Siehe auch Information des Bay. Bauministeriums.
Siehe auch Forderung der PV-Gegner nach einem Leitfaden zu standortbezogenen Kriterien im Online-Artikel des Münchner Merkurs vom 14.01.2023

♦ In wie weit wird die PV-Anlage durch Staub aus der Kiesgrube beeinträchtigt?
=> hier die Antwort: Die Beeinträchtigung ist so gering dass die Anlage trotzdem wirtschaftlich betrieben werden kann. Beispiel Weißling/Starnberg (AW: Vispiron)

♦ Sind Ausgleichsflächen nötig?
=> hier die Antwort:  Festlegung durch Genehmigungsbehörde/Landratsamt im Zuge eines Bebauungsplans. z.B. Ausgleichsfläche auf dem Grundstück selbst.

♦ Wie ist der Rückbau geregelt/gesichert?
=> hier die Antwort: §12 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan durch Bürgschaften, Dienstbarkeiten  od. ä. (Info Bay. Bauministerium)
Zitat: „Die Gemeinde kann im begleitenden Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag die Verpflichtung zum Rückbau der Anlage vereinbaren. Die Verpflichtung kann über Bürgschaften, Dienstbarkeiten oder ähnliches gesichert werden“

♦ Können sich Bürger an der Anlage beteiligen?
=> hier die Antwort: Bauleitplanung abhängig von Bürgerbeteiligungsmodell machen Seite 5. (Info Bay. Bauministerium) Beispiel Uffing

♦ Kann sich die Gemeinde an der Anlage beteiligen?
=> hier die Antwort: Ja, z.B. als Gesellschafter in einer KG nach GO Art. 96. Beispiele: Video Gemeinde Uffing, (Karte) | Penzberg

♦ Wer trägt die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans?
=> hier die Antwort: z.B. BauGB §11 Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten durch den Bauherren/Grundstückseigentümer wie in Wallgau üblich. Wie bei Projekten der Fa. Vispiron üblich, wie in der Branche üblich.
So sehen das auch verschiedene bayerische Ministerien. (Punkt 1.8 unten Seite 20)
Zitat: „Die Möglichkeit städtebauliche Verträge zu schließen ist für Kommunen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht begrenzt.

* = Antworten von Fachleuten per Mail

Meine Fragen an die Verfasser des Infobriefes und die Bürger:

Nachdem in dem Infoblatt der PV-Gegner 14 Fragen an die Wähler gestellt wurden, hier einige wenige Fragen von mir:

• Wie ist der Sachstand zu dem am 15.06.2022 Top 2.2 aktuell gültigen Beschluss zur Erstellung eines Kriterienkataloges zu Freiflächen-PV Anlagen? Was ist der Grund dass dieser Kriterienkatalog noch nicht veröffentlicht wurde.

• Wurden Fragen aus dem  Infoblatt gegen die Freiflächen-PV von 09/2023 im Gemeinderat gestellt und behandelt?
Laut Infobrief gab es die „offenen“ Fragen bereits vor der Abstimmung im Gemeinderat am 17.11.2022.

• Warum gab es vor dem Bürgerentscheid (Wie in der Bürgerversammlung angesprochen) keine öffentliche Infoveranstaltung?

Bürgerentscheid:

Der Bürgerentscheid findet zeitgleich mit der Landtagswahl am 08.10.2023 statt.
Öffnung des Wahllokals im Rathaus von 08:00 bis 18:00

  • Gibt es eine Briefwahl? Ja

Wortlaut auf dem Wahlzettel:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Wallgau alle notwendigen Voraussetzungen schafft, damit die „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wallgau“ auf der Fl.Nr. 312 gebaut werden kann?

Online-Artikel vom 07.10.2023 über die Vorbereitungen zur Wahl

Strommix im Oberland

Landkreise: Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Weiheim-Schongau

 

 
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+++ Bitte Informieren Sie sich und bilden sich ihre Meinung +++
Weitere Details folgen in Kürze.

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Vielen Dank an beide Seiten Pro und Contra für das Zurverfügungstellen ihrer Pressemitteilung bzw. Infoblattes.

Für Rückfragen, Änderungsvorschläge oder Korrekturen bin ich gerne gesprächsbereit, nicht nur im Wahlprospekt oder Zeitungsartikel sondern auch in Wirklichkeit.
Sollten in diesem Beitrag falsche Informationen stehen werde ich diese korrigieren. Das gehört sich so.

Wolfgang Behling