Da  die  „Bürger  für Wallgau“ kurz  BfW als  neue Wählergruppe in Wallgau zum ersten mal bei der Kommunalwahl antreten, benötigen Sie laut GLKrWG Art. 27 sogenannte Unterstützerunterschirften. 

Mit den geforderten Unterstüzerunterschriften will der Gesetzgeber die Ernsthaftigkeit der Kandidatur sicherstellen und verhindern, dass sich Spaß- oder Scheinwahlvorschläge für die Kommunalwahl bewerben. Wer als wahlberechtigter Wallgauer Bürger möchte, dass die neue Wählergruppe BfW „Bürger für Wallgau“ mit ihrem Bürgermeisterkandidaten und mit ihren Gemeinderatskandidaten zur Kommunalwahl am 8. März 2025 zugelassen werden, kann sich ab 10.12.2025 im Rathaus der Gemeinde Wallgau in die vorbereitete Liste eintragen.

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