Sind Energiegenossenschaften der Königsweg um trotz strapazierter Gemeindefinanzen PV-Projekte auf Gemeindedächern zu realisieren?
– Was hat die Gemeinde davon?
– Was haben die Bürger davon?
Bürger nehmen die Energiewende in die eigene Hand
Energiegenossenschaften oder auch Bürgerenergiegesellschaft genannt haben das Ziel, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu betreiben.
Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil?
Üblich sind Anteile zwischen 300 und 1000€ das wir in der Satzung festgelegt.
Die Zahlung erfolgt nur einmal
Anlagenarten:
– Photovoltaik
– Windkraft
– Wasserkraft
– Biomasse
– Erdwärme
Mögliche Standorte:
– Gepachtete Dachflächen (privat, Gewerblich oder Gemeindedächer)
– Gepachtete oder eigene Freilandflächen
– Eigene Flächen und Gebäude
Gründung:
Intensive Gründungsunterstützung z.B. vom Genossenschaftsverband
Überwachung:
Prüfungsverband z.B. Genossenschaftsverband Bayern
Was hätte die Gemeinde Wallgau von einer „Energiegenossenschaft Oberes Isartal“?
– Nachhaltige Energieerzeugung auf Gemeindedächern
– Pachteinnahmen
– Gewerbesteuereinnahmen
– Keine Belastung der Gemeindefinanzen, je nach Umfang der Beteiligung
– Imageverbesserung der Gemeinde gegenüber Bürgern und Gästen
Was hätten die Bürger davon?
– Möglichkeit zur Beteiligung an der Energiewende (auch für Mieter)
– Mitspracherecht und Kontrolle
– Rendite
Beispiele:
– Energiegenossenschaft Fünfseenland eG
– Bürgerenergie Frammersbach
Nützliche Links:
- ! Bestandsaufnahme Gemeindedächer Wallgau
- Energieatlas Bayern Thema Genossenschaftsgründung
- Genossenschaftsverband Bayern
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Endlich machen !!!!!!!