Einschulung: Schulanmeldung 2017

Schule WallgauBekanntmachung über die Schulanmeldung 2017

Die Schulanmeldung an der Volksschule findet am Mittwoch, 05. April 2017 von 14:00 bis 17:30 Uhr im Gebäude der Grundschule in Wallgau statt.
Grundschule Wallgau-Krün, Schulstraße 1
82499 Wallgau

Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. September 2011 gebohren sind.

Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind; Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es nach dem 30. September 2011 gebohren ist und auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Bei einem Kind, das nach dem 31. Dezember 2017 sechs Jahre alt wird, ist ein schulpsychologisches Gutachten erfolderlich.
Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erzeihungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Vertreter beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu bringen, und diesem eine entsprechende Vollmacht schriftlich erteilen.

Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erfolderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkund belegen. Evtl. vorhandener Sorgerechtsbeschluss und Scheidungsurkunde sind mitzubringen.

Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erzeihungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen und beim Antrag auf Schulaufnahme soll jedoch der andere Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen.

Kinder, die in einem Heim untergebracht sind. können auch von der Heimleitung angemeldet werden.

II. Bescheinigng Gesundheitsamt
Bei der Anmeldung sollen vorgelegt werden:
– die Bescheinigung über die Teilnahme des Kindes an der Schuleingangsuntersuchung
– ggfs. Nachweis über eine Sprachstandserhebung der Kindertagesstätte.

III. Anmeldung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache
zur Anmeldung sollen neben der Geburtsurkunde zur Erleichterung der Formalitäten der Pass und die Meldebescheinigung mitgebracht werden.
Bei der Anmeldung sind Angaben über den Besuch eines Kindergartens oder Vorkurses erforderlich.

IV. Schulanmeldung an Förderzentren
Die Anmeldung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt an einem öffentlichen oder privaten Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt, in dem der wesentliche Förderbedarf des Kindes liegt. Soll eine Aufnahme an einem öffentlichen Förderzentrum erfolgen, ist die Anmeldung an der Schule vorzunehmen, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ärztliche Zeugnisse, Stellungnahmen aus der vorschulischen Förderung und andere Gutachen, die für die schulische Förderung von Bedeutung sein können, sollen mitgebracht werden.

V. Schulanmeldung ist Pflicht
Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach ARt. 119 Abs. 1 Nr. 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen mit Geldbuße belegt werden.

VI. In der Gemeinde/Im Schulverband Wallgau bestehen folgende Grundschulen mit Schulsprengeln:

Zur Einschulung bitte folgende Unterlagen mitbringen

  1. Familienstammbuch o. Geburtsurkunde
  2. Bescheinigung der Einschulungsuntersuchung vom Gesundheitsamt
  3. Sorgerechtsbeschluss

Wallgau, den 10.03.2017

Die Maßgebenden Informationen für die Schulanmeldung finden Sie am Aushang des Wallgauer Rathauses

Lesen Sie hierzu auch die Bekanntmachung Nr. 12/2017  vom 23.03.2017 des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen.

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

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