Gemeinderatssitzung 25.07.2019

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauDonnerstag 25.07.2019, 20:00 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

 Mit Sitzungsbericht

 

Bürgerinformation der Gemeinde Wallgau:
Trotz mehrfach angekündigter „umfangreicher Bürgerinformation“ gab es auch zu dieser Gemeinderatssitzung keine Information zur Tagesordnung auf den Internetseiten der Gemeinde Wallgau [1] [2] [3] [4]

Tagesordnung:

  1. Bauantrag zur Errichtung eines Stalls für Schaf- u. Ziegenzucht
  2. Antrag auf Vorbescheid für FlNr. 126, Gem. Wallgau (Dorfplatz 10)
  3. Antrag auf Neubau eines EFH auf FlNr. 93, Gem. Wallgau. Änderung der Eingabeplanung
  4. Antrag des Wallgauer Wählervereins auf Entscheidung zur Festlegung der Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters gem. Art. 34 GO
  5. Verschiedenes
    Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

• Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung bzw. Gemeinderat geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und insgesamt zehn Zuhörer inkl. Fr. Wehmeier vom Kreisboten und Hr. Schnürer vom GAP Tagblatt. GR Rauch lies sich aus privaten Gründen entschuldigen. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die zugestellte Tagesordnung und zum öffentlichen Protokoll der letzten Sitzung gab es keine Einwände. Somit galt beides als angenommen.

TOP 1:

Bgm. Zahler erklärte, dass der als Schwarzbau errichtete Schafstall auf Fl.Nr. 1749 vom Landratsamt angemahnt wurde. Der Errichter wurde damit aufgefordert, entweder den Anbau zu entfernen oder nachträglich genehmigen zu lassen. Deshalb steht der Antrag heute auf der Tagesordnung.

Zahler ergänzte, dass der Bauausschuss einen Vororttermin durchgeführt hatte und dass kurzfristig noch zwei Schreiben von Anrainern eingegangen sind, die von ihm ohne Namensnennung vorgetragen wurden. In beiden Schreiben wurden Bedenken gegen das Bauvorhaben geäußert, da evtl. auch weitere nichtgenehmigte Gebäudeteile vorhanden wären. Zudem fehle dem Stall eine eigene Zufahrtsmöglichkeit. Gleichzeitig werde eine Zufahrt über deren Grundstücke abgelehnt. Des weiteren ist nicht bekannt, inwieweit der Brandschutz und die Grenzabstände eingehalten werden.

Bgm. Zahler ist nicht bekannt, was genehmigt wurde und was nicht. Dies muss durch das LRA geklärt werden. GR Berwein fügte hinzu, dass der Antragsteller nicht Grundeigentümer sei. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, den Bauantrag zurückzustellen, um wesentliche Sachverhalte wie Zufahrt, Priviligierung, Abstandsflächen und Brandschutz klären zu lassen.

TOP 2:

Der Bauwerber stellt einen Antrag auf Vorbescheid für den Ersatzbau auf FlNr. 126 (Dorfplatz 10). Bgm. Zahler erklärte, dass für dieses BV bereits am 07.03.2019 TOP 5  und 19.12.2018 TOP 3 ein Antrag auf Vorbescheid gestellt wurde. Zur damaligen Planung wird der Neubau etwas kürzer, so dass die Zufahrt weiterhin über den Dorfplatz erfolgen kann. Auch wenn der Baukörper gegenüber der vorherigen Planung kleiner ausfällt, ist für das gesamte Bauvorhaben eine Änderung des gültigen B-Plans „Dorfplatz mit Umgriff“ nötig.

Ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme wird parallel geschlossen. Der GR stimmte einstimmig der Bauvoranfrage zu.

TOP 3:

Der Antragsteller plant den Neubau eines EFH auf FlNr. 93. Bgm. Zahler erklärte, dass bereits in der Sitzung vom 07.03.2019 TOP 6 diesem Bauvorhaben zugestimmt wurde. Jetzt hat der Bauwerber eine geringfügig geänderte Planung vorgelegt. So soll die Zufahrt jetzt von der Ostseite (Kurvenstraße) her erfolgen. Die Gebäudegröße bleibt unverändert. Aufgrund der Neigung der geplanten Zufahrt besteht die Gefahr, dass bei Starkregenereignissen Ausschwemmungen vom Grundstück auf die Bundesstraße gespült werden. Bgm. Zahler forderte daher einen befestigten (Asphalt oder Pflaster) Belag der Zufahrt. Zudem muss die Versickerung auf dem eigenen Grundstück sichergestellt werden.
Der Gemeinderat erteilt, mit dem Zusatz einer befestigten Zufahrt und der genannten Versickerung, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

TOP 4:

Bgm. Zahler verlas den Antrag des Wählervereins, in dem dieser die Entscheidung zur Festlegung der Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters – hauptamtlich oder ehrenamtlich – gem. Art. 34 GO für die Zeit von 2020 bis 2026 fordert. Der Antrag bezog sich auf die diesjährige Jahreshauptversammlung der CSU und der daraus resultierenden Berichterstattung im GAP Tagblatt vom 15.04.2019.

Zahler erläuterte die rechtlichen Grundlagen, wonach bei einer Gemeindegröße bis 5.000 Ew ein ehrenamtlicher Bgm. üblich wäre, es sei denn der GR lege sich auf einen hauptamtlichen Bgm. fest. Anschließend verlas er alle 10 Landkreisgemeinden mit einem eherenamtlichen Gemeindeoberhaupt. Weiter ergänzte Zahler, dass während der aktiven Zeit die Entschädigung eines ehrenamtlichen Bgm. günstiger sei, jedoch muss der anschließende Ehrensold durch die Gemeinde selbst getragen werden. Dagegen wird ein hauptamtlicher Bgm. für Gemeinden bis 2000 Ew in die Bosoldungsgruppe A13 eingruppiert, zzgl. Aufwandsentschädigung und dyn. Besoldungserhöhung. Abschließend erklärte Zahler, dass kein Antrag nötig wäre, wenn keine Veränderung gegenüber der jetzigen Situation (hauptamtlich) angestrebt wäre.

GR P. Hubbauer verstand die ganze Aufregung nicht, da der Vorschlag eines ehrenamtlichen Bgm. nur eine Überlegung darstellte, um Kosten für die Gemeinde zu sparen. Dies müsse ja noch erlaubt sein. Zudem sei dies auch von Seiten der CSU nicht weiter verfolgt worden.
GR Wilde entgegnete, dass durch diese Idee, die nicht abschließend von Seiten der CSU geklärt wurde, eine Unruhe im Dorf entstand, worüber er sich Sorgen machte.
GR Berwein ergänzte, dass derzeit so viele Projekte anstünden, die nur mit einem hauptamtlichen Bgm. zu bewältigen seien.
Für 2. Bgm. Schwaiger stand fest, dass nur ein hauptamtlicher Bgm. in Frage käme.
GR P. Hubbauer stellte noch fest, dass die CSU selbst für einen hauptamtlichen Bgm. sei und er keinen Einfluss auf die Berichterstattung der Presse habe, weshalb auch kein Antrag nötig gewesen wäre.
2. Bgm. Schwaiger entgegnete, dass auch auf Nachfrage in der letzten nichtöffentlichen Sitzung diesbezüglich keine eindeutige Aussage von Seiten der CSU gegeben wurde.
GR Hans Baur befand, dass jeder GR das Recht hätte, diesen Antrag zu stellen.

Der Gemeinderat stimmte daraufhin einstimmig dem Beschlussvorschlag zu, den Bgm. hauptamtlich zu belassen.

TOP 5 Verschiedenes:

Runder Tisch Natura 2000
Bgm. Zahler erklärte, dass am 16.09.2019 von 10 bis ca. 13 Uhr ein runder Tisch zum Thema Natura 2000 Estergebirge im Haus des Gastes stattfindet, zu dem alle betroffenen Personen eingeladen sind. Zahler ergänzte, dass es sich zwar harmlos anhöre, es für die Betroffenen aber wichtig sei. Hier werden Vorschläge für das SPA– und FFH-Management vorgestellt. Dies betrifft überwiegend Privatwald. Die Unterlagen liegen schon jetzt zur Einsicht im Rathaus aus. Zahler empfielt, besonders die Textteile genau zu lesen.

Trinkwasserbrunnen
Bgm. Zahler informierte, dass seit letzter Woche wieder Wallgauer Wasser ins Netz eingespeist wird (siehe Online-Artikel vom 14.06.2019 auf Merkur.de). Nachdem der Grundwasserpegel wieder unter die 4m-Marke gefallen ist, musste nicht mehr das Wasser über den Notverbund mit dem Wassernetz der Gemeinde Krün gefördert werden. Dankenswerterweise konnte unbürokratisch 17.000 m³ über den Krüner Brunnen bezogen werden. Wenn Krün seine geplante Überholung der Pumpe durchführt, wird die Wassermenge wieder zurück nach Krün geliefert.

In diesem Zusammenhang informierte Zahler über die Gründe des erhöhten Grundwasserspiegels in diesem Sommer. Die Fa. Uniper musste zwei Spülungen des Stauwerks in Krün vornehmen, bei der jeweils rund 30.000 m³ Geschiebe in die Isar gespült wurden. Dieses Geschiebe landet größtenteils im Bereich zwischen dem Isarsteg und der sog. Weberwiese ab, so dass das Flußbett inzwischen über dem umliegenden Geländeniveau liegt. Das im Kiesbett gebundene Wasser drückt auf den Grundwasserstock, so dass der Grundwasserpegel am Brunnen steigt.

Für den Herbst ist von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes eine Kiesentnahme von bis zu 100.000 m³ Kies geplant. Zahler betonte, dass es hier um Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ginge. Um zukünftig auch bei erhöhtem Pegel fördern zu dürfen, wurde eine UV-Anlage (GR-Sitzung vom 09.05.2019 TOP 3) beauftragt. Diese wird vsl. noch im Sommer in Betrieb gehen.

Hundehalteverordnung
2. Bgm. Schwaiger fragte nach, wie der Stand der Hundehalteverordnung sei (Gr-Sitzung vom 23.05.2019 TOP Verschiedenes). Florian Neuner von der Gemeindeverwaltung teilte mit, dass der Wallgauer Vorschlag bereits im Bauauschuss der Gemeinde Krün behandelt wurde und dass beide Gemeinden hierzu im Gespräch sind. Schwaiger stellte abschließend fest, dass der Antrag mittlerweile schon ein Jahr zurück liege.

Verträge mit Kirche
Anschließend fragte Schwaiger nach, wie der Stand mit den Kirchenverträgen (Grundstückstausch und Pachtvertrag Friedhof) sei. Auch hier liege man nach Auskunft der Verwaltung im Gespräch mit den zuständigen Stellen. Bgm. Zahler ergänzte, dass der Pachtvertrag evtl. auf der nächsten Sitzung beschlossen werden könnte.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 20.46 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

WBE und BEI

Lesen Sie hierzu auch die Online-Zeitungsartikel auf Merkur.de die Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung haben:

Zu TOP 4: Online-Artikel vom 23.07.2019 Thema: Haupt- oder Ehrenamtlicher Bürgermeister

Zu TOP 4: Online-Artikel vom 15.04.2019 Thema: Haupt- oder Ehrenamtlicher Bürgermeister

Noch keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Datenschutzbedingungen akzeptieren

Kategorien für Beiträge

Schlagwörter

Bauernregel im April

Sankt Ambrosius man Zwiebeln saeen muss. 4. April

Neueste Kommentare

Beitragsarchiv

Kategorien für Beiträge

Kategorien für Beiträge

Kategorien für Beiträge

Kategorien für Beiträge

Kategorien für Beiträge

Kategorien für Beiträge

Kategorien für Beiträge