Gemeinderatssitzung 18.02.2016

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauDonnerstag 18.02.2016, 20:00 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines EFH mit Doppelgarage auf FlNr. 184 Gem. Wallgau
  2. Bauantrag auf Abbruch der bestehenden Garage, Neubau Doppelgarage mit Einliegerwohung auf FlNr. 443/4
  3. Bauantrag auf eine Balkonerweiterung und Einbau eines Fensters (Westseite) auf FlNr. 325/28 Gem. Wallgau
  4. Bauantrag auf Energetische Bestandserweiterung am bestehenden Gebäude auf FlNr. 190/2 Gem. Wallgau
  5. Bekanntgabe der Ergebnisse des Scoping-Termins zu den Flächennutzungsplan-änderungsverfahren; Beschlussfassung über weitere Verfolgung der einzelnen Positionen
  6. Antrag des Wallgauer Wählervereins: Bericht über aktuellen Sachstand Gewerbegebiet (Information der Zugspitz Region GmbH)
  7. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014
    Verschiedenes

Wallgau, 11.02.2016

Disclaimer

Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuschauer der Sitzung geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die zahlreich (16 Personen) anwesenden Zuschauer, die Presse sowie die anwesenden Gemeinderäte. Aus persönlichen Gründen war GR Vroni Stelzl entschuldigt.

TOP 1:

Der Bauwerber will mit dem beantragten Vorbescheid klären, ob er auf seinem Grundstück an der Isarstraße ein EFH mit Doppelgarage errichten darf. Bgm. Zahler stellte kurz einen Planungsentwurf vor und erläuterte, dass sich das Grundstück formal im Außenbereich befindet. Da das geplante Gebäude jedoch zwischen den gerade einmal 60 m voneinander entfernten Anwesen Isarstraße 2 und Mittenwalder Straße 27 befindet, kann es auch als Baulücke gem. § 34 BauGB angesehen werden. Der Gemeinderat folgte der positiven Empfehlung des Bauauschusses und stimmte einstimmig der Bauvoranfrage zu.

TOP 2:

Der Bauwerber beantragt den Abriss der bestehenden Garage und Neubau einer Doppelgarage mit darüber liegender Einliegerwohnung auf FlNr. 443/4. Für diesen Bereich gibt es einen sog. Baulinienplan, der als Orientierung dient und somit nicht zwingend eingehalten werden muss. Das LRA empfielt sogar, anstelle des Baulinienplans einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Kosten hierfür müssten jedoch von der Gemeinde getragen werden. Die neue GRZ beträgt dann 0,17. Dies liegt unter der üblichen GRZ von 0,2 und im Bereich zweier Nachbarn (0,18 bzw. 0,12). Der GR folgte auch hier der Empfehlung des Bauausschusses und stimmte einstimmig dem Bauvorhaben zu.

TOP 3:

An der Isarstraße 6 will der Bauwerber am bestehenden Gebäude ein zusätzliches Fenster sowie einen zusätzlichen Balkon errichten. Da es sich um eine Veränderung der Fassade handelt, ist hierfür ein Bauantrag notwendig. Der GR stimmte einstimmig dem Bauantrag zu.

TOP 4:

Der Bauwerber plant sein Gebäude an der Mittenwalder Straße um die derzeitige Terrasse zweigeschossig zu erweitern. Da hier die bestehende überbaute Garage innerhalb des Gebäudes liegt, muss diese Fläche zur GRZ hinzugezählt werden. Bgm. Zahler fügte an, dass dann die GRZ mit 0,23 deutlich über der üblichen Größe von 0,2 und auch über allen Nachbargebäuden liegt. GR Bernhard Wilde argumentierte, das „gleiches Recht für alle gelte“ und damit bei einer Zustimmung auch allen anderen Nachbarn eine GRZ von 0,23 zugestanden werden müsste. 2. Bgm. Karlheinz Schwaiger monierte zudem die drei unterschiedlichen Dachhöhen. Grundsätzlich steht der GR jedoch positiv hinter dem Bauantrag. Um den Bauwerbern die Möglichkeit zu geben, die Problematik mit der GRZ zu lösen, wurde der Antrag einstimmig zurückgestellt. Als eine Möglichkeit würde sich z.B. die Erweiterung des Grundstücks durch Zukauf von rund 50 m² anbieten. Die Gemeinde will in den nächsten Tagen das Gespräch mit dem Bauherrn und seinem Architekten suchen.

TOP 5:

Bgm. Zahler stellte das Ergebnis des Scoping-Verfahrens, welches am 17.12.2015 im Rathaus stattfand, vor. Hier wurden gemeinsam mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde die insgesamt neun möglichen Baugrundstücke erörtert. Im Januar wurden die Stellungnahmen der beiden Behörden dann der Gemeinde zugestellt.
Bevor Bgm. Zahler die einzelnen Ergebnisse vorstellte, bezeichnete er einleitend im Ergebnis die Stellungnahmen als „sehr ernüchternd“.
Er monierte vor allem die grundsätzliche Vorgehensweise der Behörden, wie an dieses Verfahren herangegangen wurde. Es müsste ergebnisoffen agiert und nicht nur Gründe für eine Verhinderung gesucht werden.
Folgende Grundstücke wurden behandelt:
Nr. 1 am südlichen Ortseingang Mittenwalder Straße
Nr. 2-4 am oberen Ende Krepelschroffenstraße
Nr. 5-6 bei ehemligen Skilift
Nr. 7 Walchenseestraße
Nr. 8 Vorderbergleiten
Nr. 9 Am Barmer Eck
Für diesen TOP war Architekt Feldpausch eingeladen, den die Gemeinde als Fachberater beauftragt hat.
Zusammenfassend wurden von Seiten des LRA etwa die Hälfte der Grundstücke v.a. aus Sicht des Naturschutzes als nicht genehmigungsfähig dargestellt. Die andere Hälfte hält das LRA nur für bedingt geeignet. Sollten dennoch die Planungen von Seiten der Gemeinde und den Bauwerbern weiter verfolgt werden, müssten diese gut begründet werden.
Am Ende wurde als Beschlussvorschlag die Ergebnisse v.a. der unteren Naturschutzbehörde in Frage gestellt. Das Verfahren soll in Absprache mit den Grundstückseigentümern weiter verfolgt werden. GR Bernhard Wilde wies darauf hin, dass aufgrund der teilweise deutlich ablehnenden Stellungnahmen man den Antragstellern keine zu großen Hoffnungen machen sollte. Dennoch wird die Gemeinde weiterhin die Interessen der Bürger vertreten. Der GR stimmte bei zwei Gegenstimmen diesem Vorschlag zu.

TOP 6:

Der Wallgauer Wählerverein (WWV) stellte den Antrag, in öffentlicher Sitzung den aktuellen Sachstand der Planungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets zwischen der Isarstraße und der Flößerstraße darzulegen. Dabei soll auch eine mögliche Zufahrt „rechts der Finz“ mit einer Furt und die Grundstückspreise geprüft werden. Dieses Thema ist derzeit aus der Sicht des WWV eines der wichtigsten Themen im Ort.
Bgm. Zahler begann seine Ausführungen, indem er dem Antragsteller Recht gab, die Wichtigkeit dieses Projekts hervorhob und versprach, dies jetzt mit oberster Priorität umzusetzen. Ein Grund, warum die Bemühungen in der letzten Zeit ein wenig eingeschlafen sind, wurde mit den umfangreichen Tätigkeiten im Rahmen des G7-Gipfels begründet.
Das betreffende Grundstück mit einer Fläche von rund 10.000 m² befindet sich im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten. Hinzu könnte noch ein unmittelbar anschließendes Grundstück mit rund 4.000 m² kommen, auf dem jedoch noch ein Weiderecht der Genossenschaft aus Krün liegt. Eine unverbindliche Bedarfserhebung bei örtlichen und nicht örtlichen Firmen hat ergeben, dass eine Fläche von ca. 2,3 – 2,5 ha (23.000 – 25.000 m²) benötigt wird.
Zuerst muss sich die Gemeinde die Grundstücke sichern. Hierzu sind die mündlichen Verhandlungen mit den Staatsforsten noch zu konkretisieren. Als Option würde sich ein Grundstückstausch mit gemeindeeigenem Wald anbieten. Die Gemeinde Wallgau ist Eigentümer von rund 14 ha (140.000 m²) Wald. Des Weiteren sind noch Gespräche mit den derzeitigen Pächtern der Grundstücke zu führen. Wenn dies abgeschlossen ist und die Grundstücke der Gemeinde gehören, kann ein Bebauungsplan z.B. von Herrn Architekt Feldpausch aufgestellt werden. Die Grundstückspreise würden dann vom Gemeinderat festgelegt werden.
Für eine zusätzliche Erweiterung des Gewerbegebiets „rechts der Finz“ gibt es massive Bedenken des zuständige Wasserwirtschaftsamtes (WWA), da das Grundstück näher als 60 m zu beiden Gewässern (Isar und Finz) liegt.
Auch einer Brücke oder einer Furt über oder durch die Finz steht das WWA kritisch gegenüber, da hier eine Verklausungsgefahr droht.
Eine Zufahrt „rechts der Finz“ wäre grundsätzlich möglich. Je nach Verkehrsaufkommen sind ggf. bauliche Maßnahmen (Trichter) an der Einmündung zur B11 vorzunehmen.
Der GR nahm einstimmig den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

TOP 7:

Robert Kuplwieser, Vorsitzender des Rechnungs- und Prüfungsausschusses, verlas den Bericht der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2014. Es gab zwei Anmerkungen, zu denen Bgm. Zahler kurz Stellung nahm. Der GR nahm einstimmig den Bericht zur Kenntnis.

Verschiedenes:

Bgm. Zahler hatte zwei erfreuliche Mitteilungen für die Gemeinde.

Eine langjährige Gästefrau hat im Internet von den Planungen zum Teich an der Sonnleiten erfahren (siehe Bericht der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2015). Da sie den Teich immer als schönes Kleinod empfand, wollte sie dieses Projekt unterstützen und spendete der Gemeinde die geplanten Umgestaltungskosten in Höhe von € 7.000,-. Bgm. Zahler dankte der Spenderin im Namen der Gemeinde für diese vorbildliche Geste. Im Frühjahr, wenn die Spenderin wieder als Gast in Wallgau verweilt, wird er sich persönlich bei ihr bedanken.

Als zweite überaus erfreuliche Mitteilung verkündete Bgm. Zahler, dass die Langmatz-Stiftung die Grundschule mit zwei neuen Laptops und Beamern ausgestattet hat. Vielen Dank.

Der öffentliche Teil der GR-Sitzung endete gegen 21.30 Uhr.

WBE und BEI

Lesen Sie hierzu auch den Online-Artikel auf Merkur.de vom 21.02.2016 zu TOP 5
Änderung Flächennutzungsplan und die Antwort des Landrates im Online-Artikel vom 27.02.2016 auf Merkur.de

Ebenfalls Interessant ist der Online-Artikel vom 25.02.2016 auf Merkur.de zu TOP6 Gewerbegebiet Wallgau.

Weiher

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