Am 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit treten zugleich neue Regelungen in Kraft die von Bürgerinnen und Bürgern z.B. bei einem Wohnortwechsel künftig zu beachten sind. Wissenswerte Regelungen des neuen Bundesgesetzes werden hier dargestellt…
Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde Wallgau.
Hinweis: Bei Datenübermittlung zum Zweck der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen gelten künftig keine Einwilligungsvorbehalte, sondern es muss der Datenübermittlung widersprochen werden.
Umzug, Einwohnermeldeamt, Vermieter
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Weitere Informationen zum Bundesmeldegesetz z.B. Vorschriften und Formuare zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie im BayernPortal.
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