Wasserrecht Brunnen Wallgau

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Wasserrecht;
Wasserversorgung der Gemeinde Wallgau;
Antrag der Gemeinde Wallgau auf Erteilung der Bewilligung zum Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen 1 auf Grundstück FlNr. 794/0 der Gemarkung Wallgau
Die Gemeinde Wallgau nutzt zur Trinkwasserversorgung das Grundwasser aus dem Grunnen1, welcher sich ca. 1650 m östlich des Rathauses Wallgau am Ostufer der Isar auf FlNr. 794/0 der Gemarkung Wallgau befindet.

Mit Bescheid des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 12.02.1987 wurde der Gemeinde Wallgau die Bewilligung zur Grundwasserentnahme aus dem Brunnen 1 auf dem Grundstück FlNr. 794/0 der Gemarkung Wallgau für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Wallgau erteilt. Die Bewilligung war bis 31.12.2012 befristet.
Daraufhin wurden der Gemeinde jeweils auf ein Jahr befristet wasserrechtliche Gestattung erteilt. Die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme der Gemeinde Wallgau aus Brunnen 1 endet somit zum 21.12.2017.

Mit Schreiben des Ingenieurbüros U. Hafen vom 23.09.2015 hat  die Gemeinde Wallgau die wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme auf Ableitung von max. 165.000 m³/a bis zum Jahr 2025 bzw. von 145.000 m³/a bis zum Jahr 2035 aus dem Brunnen 1 unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beantragt.

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat der Gemeinde Wallgau mit Bescheid vom 28.12.2017, Az. 32-6420.1-Wallgau, die Bewilligung gemäß § 10 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Dauer von 30 Jahren vom 01.01.2018 bis 31.12.2047 zum Zutage fördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen 1 auf dem Grundstück FlNr 794/0 der Gemarkung Wallgau erteilt.

Die wasserrechtliche Gestattung berechtigt dazu, auf dem Grundstück FlNr. 794/0 der Gemarkung Wallgau aus dem Brunnen 1 bis zu max.20 l/s, max. 720 m³/d und max. 150.000 m³/a Grundwasser zutage zufördern und abzuleiten.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und die Antragsunterlagen sind vom 10.01.2018 bis 25.01.2018 im Rathaus der Gemeinde Wallgau, Mittenwalder Str. 8, 82499 Wallgau, Zi.-Nr. EG, ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Diese Bekanntmachung und der Bescheid können auf auf der Homepage der Gemeinde Wallgau, unter www.gemeinde-wallgau.de, eingesehen werden.

Wallgau, den 02.01.2018

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus

• Verordnung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Wallgau
Amtsblatt des Landratsamtes Nr. 32 2018 vom 25.10.2018
Informationen des BayernPortals zum Wasserschutzgebiet für Wallgau


Trinkwasserschutzgebiet Brunnen Wallgau

 

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