Corona-Regeln für Maschkeratreiben
Trotz der Lockerungen vom 15. Februar sind für das das traditionelle Faschingstreiben im Landkreis gewisse Regeln einzuhalten.
Lesen Sie hierzu:
• Pressemitteilung des Landratsamtes
Trotz der Lockerungen vom 15. Februar sind für das das traditionelle Faschingstreiben im Landkreis gewisse Regeln einzuhalten.
Lesen Sie hierzu:
• Pressemitteilung des Landratsamtes
Schreibe einen Kommentar