Corona-Regeln für Maschkeratreiben
Trotz der Lockerungen vom 15. Februar sind für das das traditionelle Faschingstreiben im Landkreis gewisse Regeln einzuhalten.
Lesen Sie hierzu:
• Pressemitteilung des Landratsamtes
Trotz der Lockerungen vom 15. Februar sind für das das traditionelle Faschingstreiben im Landkreis gewisse Regeln einzuhalten.
Lesen Sie hierzu:
• Pressemitteilung des Landratsamtes
St.Wendelin verlaß uns nie - schirm unsern Stall, schütz unser Vieh. 20. Oktober
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