Bekanntmachung zum Bundesmeldegesetz 2017

Woiga.de Aushang für Bürgerinformation in WallgauÖffentliche Bekanntmachung

zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Sowie Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und as 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Berdindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m §50 Abs. 5 BMG widersprechen.
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    Sie können der Datenübermittlung gemäß §50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.
  4. Widerpruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.2 i.V.m. §50 Abs. 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
  5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. §50 Abs. 5 BMG widersprechen.

Die Entragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage ihres Ausweisdokumentes bei der

Gemeinde Wallgau – Einwohnermeldeamt
Mittenwalder Straße 8, 82499 Wallgau
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr

vornehmen.

Wallgau, 30.01.2017

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

Weitere Informationen zum Bundesmeldegesetz z.B. Vorschriften und Formuare zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie im BayernPortal.

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