Bekanntmachung
Öffentliche Zahlungsaufforderung
in 2017 werden zur Zahlung fällig:
GRUNDSTEUER und GEWERBESTEUER
1. Rate 2017: 15.02.2017
2. Rate 2017: 15.05.2017
3. Rate 2017: 15.08.2017
4. Rate 2017: 15.11.2017
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Bankkonten der Gemeinde erfolgen:
Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen: Kontonummer siehe Homepage Gemeinde-Wallgau.de
Raiffeisenbank Wallgau-Krün: Kontonummer siehe Homepage Gemeinde-Wallgau.de
Bareinzahlungen können in der Gemeindekasse während der Kassenstunden geleistet werden: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnserstag 16.00 bis 18.00 Uhr
Bei Überweisungen oder Einzahlung auf ein Konto der Gemeinde wird gebeten, in jedem Fall die auf dem Steuerbescheid angebegene Personenkontonummer und die Abgabenart anzugeben.
Um den Zahlungspflichtigen Mangebühren und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine ersucht. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüblich der entstandenen Mahngebühren und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben. Bei weiterem Verzug muss die Zwangsvollstreckung angeordnet werden.
Wallgau, 9.0.2017
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
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