Gemeinderatssitzung 19.12.2018

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauMittwoch 19.12.2018, 19:30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

 Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Sachstandsbericht zu den Ertüchtigungsmaßnahmen an der Grundschule Wallgau
  2. Bauvoranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 194 (Wettersteinstraße / Mittenwalder Str.)
  3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Dorfplatz mit Umgriff“: Kenntnisnahme und Vorberatung
  4. Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplans Vorderbergleiten für den Südöstlichen Bereich des FlNr 447, Gem Wallgau: Ausweisung einer zusätzlichen Bauparzelle: Auslegungnsbeschluss
  5. Änderung des Flächennutzungsplans Wallgau gem. Antrag im Bereich Am Kurpark/Flößerstraße
  6. Bebauungsplan für das Gebiet der östlichen Teilfläche FlNr 340/7 Gem. Wallgau, gem. §13 a u. §13 b BauGB: Auslegungsbeschluss
  7. Antrag auf Erweiterung/Umbau des bestehenden Stallgebäudes Flößerstraße 6
  8. Antrag des Wallgauer Wählervereins: Erlass einer „Verordnung über das Halten von Hunden“
  9. Gebürenpflichtige Parkplätze; Vorstellung der Anbieter, Abschluss einer Rahmenvereinbarung „Handy-Parken“
  10. Bericht der Rechnungsprüfung 2017, Genehmigung durch den Gemeinderat
    Verschiedenes

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

• Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

• Zu dieser Gemeinderatssitzung erfolgte keine Einladung auf den Internetseiten der Gemeinde Wallgau.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung bzw. Gemeinderat geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte den vollzähligen Gemeinderat und die 14 anwesenden Zuhörer, inkl. Fr. Schauer vom Garmisch-Partenkirchner Tagblatt sowie Architekt Christian Siedenburg. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die zugestellte Tagesordnung und das öffentliche Protokoll der letzten Sitzung gab es keine Einwände. Somit gilt beides als angenommen.

TOP 1:

Bgm. Hanjörg Zahler erklärte kurz, warum es für die Schule nochmal einen kurzen Sachstandsbericht zu den brandschutztechnischen Ertüchtigungen gebe, da es in einem Gewerk zu Verzögerungen kam. Hierzu erteilte er dem beauftragten Architekten Christian Siedenburg das Wort.

Herr Siedenburg erläuterte, dass fast alle Gewerke planmäßig umgesetzt worden seien. So wurden die drei Brandschutztüren gesetzt, jedoch verzögerte sich die notwendige elektrische Installation für die Türschließung. Die ursprünglich beauftragte Elektrofirma konnte die Arbeiten trotz mehrfacher Erinnerung nicht wie abgesprochen ausführen. Zudem fehlt noch die Installation der vernetzten Rauchwarnmelder. Bisher sind in der Schule Einzelrauchmelder vorhanden.
Eine andere Firma wurde jetzt mit den Arbeiten beauftragt und hat noch am heutigen Mittwoch die Türrauchmelder installiert. Die Lieferung der vernetzten Rauchwarnmelder solle nach den Feiertagen erfolgen, so dass der Einbau Anfang Januar durchgeführt werden könne. Damit wären alle Ertüchtigungsmaßnahmen für die Schule abgeschlossen. Herr Siedenburg betonte, dass für Schule zu keinem Zeitpunkt eine besondere Gefahr bestand.

TOP 2:

Der Bauwerber fragte in seiner Bauvoranfrage an, ob der Bau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 194 möglich wäre. In seinem Schreiben betonte der Antragsteller, dass dies seine einzige Möglichkeit sei, für sich und seine junge Familie Wohnraum zu schaffen.

Die Zufahrt zu dem Grundstück, das er dann von seinen Eltern überschrieben bekäme, solle über den sog. Zigarettensteig erfolgen. Bgm. Zahler fügte hinzu, dass das benachbarte Baugrundstück, auf dem gerade ein Haus entsteht, im erst kürzlich zurückliegenden Genehmigungsverfahren vom Landratsamt als „gerade noch möglich“ bezeichnet wurde. Hier musste schon die natürliche Hangkante verschoben werden. Dazu müsse der Gemeinderat auch raumplanerisch für die gesamte Gemeinde denken. Im Falle einer Zustimmung stünde das gesamte Areal in westlicher Richtung als Bauland zur Disposition.

GR Wilde merkte noch an, dass er schon beim damaligen Bauantrag Bedenken hatte, doch jetzt sei hier endgültig Schluss. Auch der anwesende Architekt Feldpausch unterstrich diese Auffassung, da im Falle einer Zustimmung unvorhersehbare Auswirkungen die Folge wären.
Bgm. Zahler fügte noch an, dass es sich bei der Finz um ein Gewässer 3. Ordnung handle und somit die Gemeinde für den Hochwasserschutz zuständig sei. Der Gemeinderat folgte daher einstimmig dem Beschlussvorschlag, die Bauvoranfrage abzulehnen.

TOP 3:

Die Antragsteller stellen den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Dorfplatz mit Umgriff“. Sie möchten auf FlNr. 126 das alte landwirtschaftliche Anwesen abreißen und durch ein gleichgroßes Gebäude (297 m²) ersetzen. Zudem möchten sie entlang der Flurgrenze zum benachbarten Grundstück FlNr. 128 einen zusätzlichen Anbau (130 m²) mit Garagen im EG und einer Wohnung im OG als sog. Kommunbebauung errichten. Der vorhandene Holzschuppen an der Schulstraße würde abgebrochen werden. Die notwendigen Kosten zur Änderung des Bebauungsplanes würden vom Antragsteller übernommen.
Eine Änderung in diesem Bereich müsse nach Bgm. Zahler wohl bedacht werden. Dem Ansinnen der Antragsteller könne auch nach der Beratung im Bauauschuss weitestgehend nachgekommen werden, jedoch empfiehlt er, die fehlende Grenzfeststellung zwischen beiden Grundstücken durchzuführen. Zudem gehe aus dem vorgelegten Planentwurf die Zufahrt nicht hervor. Das neue Gebäude ist etwa 1,5 m länger geplant, so dass eine Zufahrt über den Dorfplatz wohl nicht mehr möglich wäre. Hr. Feldpausch fügte noch hinzu, dass die Kommunbebauung nicht über die Nachbarbebaung hinaus reichen sollte.

Der Gemeinderat nahm die Planungen zur Kenntnis und beschloss einstimmig, dass vor einer Entscheidung, die in einer der nächsten Sitzungen erfolgen solle, die Grenzfeststellung und Ausweisung der Zufahrt durchgeführt werden solle.

TOP 4:

Die Gemeinde möchte mit der Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplans Vorderbergleiten für den südöstlichen Bereich des FlNr. 447, Gem. Wallgau eine zusätzliche Bauparzelle ausweisen. Das etwa 500 m² große Grundstück hat an seiner Südseite ein kleines Biotop, welches erst durch die Erschließung des Baugebietes Vorderbergleiten entstand. Mit dem Grundstück soll dringend notwendiger Wohnraum geschaffen werden.

Für das Gebäude wird eine BGR von 100 m², eine Wandhöhe von 4,9 m und mit max. einer Wohneinheit festgelegt. Die Garage kann nur zum nördlichen Nachbargrundstück errichtet werden. Der Buckel soll abgetragen werden, so dass das Haus auf der selben Höhe liegt wie das nördliche Nachbargebäude (Vorderbergleiten 1). Der GR stimmte einstimmig dem Antrag zu.

Im Zuge der Beratung wurde von GR Berwein die Frage gestellt, ob denn nicht auch die übrige Fläche des Grundstücks FlNr. 447 als Baugrund ausgewiesen werden könne. Architekt Feldpausch stellte grundsätzlich diese Option in Aussicht, man müsse mit dem Straßenbauamt (Anm. der Red.: heute Abteilung im Staatl. Bauamt) reden, da ja auch gegenüber Häuser direkt an der B11 lägen. Emissionsschutzrechtliche Belange könnten baulich berücksichtigt werden. Dies solle geprüft werden.

TOP 5 und 6:

Bgm. Zahler erklärte, dass der TOP 5 in direktem Zusammenhang mit dem TOP 6 stehe, so dass beide Punkte gemeinsam behandelt werden können. Der Antragsteller möchte auf einem Teilbereich seines Grundstücks auf FlNr. 340/7 ein zusätzliches Baufenster erhalten und beantragte daher die Änderung des Flächennutzungsplanes (TOP 5) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (TOP 6) für diese Teilfläche.
Zahler ergänzte, dass der GR bereits einen positiven Grundsatzbeschluss in seiner Sitzung am 23.03.2017 TOP 3 formuliert hatte.

Die Erschließung für das neue Baufenster wäre über eine eigene 3 m breite Zufahrt von der Flößerstraße aus möglich. Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung keinen grundsätzlichen Einwand gegen die vorgelegten Anträge, jedoch müsse auch die zukünftige Erschließung der dahinter liegenden Grundstücke zwischen der Flößerstraße bis zur Karwendelstraße mit berücksichtigt werden.

An einem Luftbild zeigte Zahler, wie drei mögliche Erschließungsvarianten aussehen könnten, die von Architekt Feldpausch erstellt wurden. Die nötigen Verkehrsflächen müssen von den profitierenden Grundstückseigentümern abgetreten werden. Hier wurde als gerechtester Weg das sog. Umlageverfahren ins Spiel gebracht. Um für die Gemeinde alle möglichen Optionen zu erhalten, wird auch von Hr. Feldpausch dringend dazu geraten, in diesem Bereich vorerst keine weiteren Baugrundstücke auszuweisen.

Bgm. Zahler merkte noch an, dass es Jahre dauern würde, wenn die Verhandlungen zu den Erschließungsflächen mit den einzelnen Grundstückseigentümern durchgeführt würde. Es müsse das Ziel sein, dass a) die Erschließung der Hinterlieger gesichert sei, und b) zeitnah Baurecht für die Bauwerber geschaffen werde.

Der Gemeinderat nimmt daher den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans (TOP 5) zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass vor einer Flächennutzungsplan-Änderung eine übergreifende Erschließungsplanung erstellt werden muss.

Ebenfalls nimmt der GR den Antrag zur Aufstellung des B-Plans (TOP 6) zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass vorab die Planungen für die übrigen Flächen zwischen Flößerstraße und Karwendelstraße mit einfließen müssen.

TOP 7:

Der Bauwerber beantragt den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Stallgebäudes. Bgm. Zahler erklärte, dass, obwohl die Stallfläche verdoppelt wird, die Anzahl der Tiere von derzeit 18 nur auf 23 erhöht wird. Dies liege daran, dass der neue Stall als Freilaufstall mit Melkstand geplant sei.

Der Anbau hat eine Länge von 27 m und schließt direkt an den bestehenden Stall an. Zahler ergänzte, dass die Sichtachsen von der Sonnleiten in Richtung Kirche nicht beeinträchtigt werden. Ebenso bleibt der Prozessionsweg erhalten.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Bauantrag zu. GR Berwein stimmte wegen persönlicher Beteiligung nicht ab.

 

TOP 8:

Der Wallgauer Wählerverein beantragte die Einführung einer „Verordnung über das Halten von Hunden“. Bgm. Zahler erklärte, (Anm. der Red.: Der Antrag wurde erstmals in der Sitzung am 26. Juli 2018 TOP 5 behandelt) dass der Antrag aus vier Teilanträgen bestehe.

Der 1. Teilantrag betrifft den Erlass einer Hundehalteverordnung zur Einführung einer Anleinpflicht.
Der 2. Teilantrag, die Erhöhung der Anzahl der Hundetoiletten, wurde in der Sitzung im Juli bereits beschlossen. Es wurden drei zusätzliche Hundetoiletten angeschafft, so dass es jetzt insgesamt 17 Hundetoiletten in Wallgau gibt.
Der 3. Teilantrag, die Erhöhung der Hundesteuer, solle im Zuge der Haushaltsberatungen behandelt werden.
Für den 4. Teilantrag, die Einführung einer Hundekurtaxe, fehle nach Aussage von Bgm. Zahler die rechtliche Grundlage. Hier müssten die Antragsteller den Antrag präzisieren oder zurückziehen.

So wurde nur über den 1. Teilantrag, den Erlass einer Hundehalteverordnung, diskutiert. Bgm. Zahler gab zu Bedenken, dass eine derartige Verordnung überwacht werden müsse. Zudem müssten seiner Meinung nach Hinweisschilder für ca. € 2.000,- aufgestellt werden. Außerdem sieht er ein Problem an den Gemeindegrenzen zwischen Wallgau nach Krün, wenn ein Ort eine Verordnung einführe und der andere Ort nicht.
Er plädiert daher anstelle einer Anleinpflicht auf die Vernunft der Hundehalter.

Demgegenüber möchten die Antragsteller mit der Anleinpflicht für Kampfhunde und große Hunde (größer 50 cm) erreichen, dass andere Fußgänger, insbesondere Kinder, keine Angst mehr haben müssen. Zudem gilt die Hundeverordnung und damit die Anleinpflicht nur an vorab ausgewählten Routen, so dass den Hunden noch ausreichend Freilauf bleibt. Nur mit der Einführung der Verordnung hat ein Fußgänger überhaupt eine Handhabe, die Hundebesitzer auf die Anleinpflicht hinzuweisen. Die Hundehalteverordnung sollte mit den beiden Nachbargemeinden Krün und Mittenwald abgestimmt werden. In Mittenwald wurde ja ohnehin schon vor Jahren eine Hundehalteverordnung eingeführt.

GR Bernhard Neuner regte an, dass man eine Verhaltensbroschüre erstellen könnte, die alle Hundehalter (auch Gäste) im Oberen Isartal erhalten sollen.
GR Baur schlug vor, dass es ausreichen würde, anstelle von Hinweisschildern an allen Hundetoiletten Hinweise zur Anleinpflicht anzubringen. Baur möchte auch die Formulierung „kann mit Geldbuße belegt werden“ durch einen konkreten Betrag „Geldbuße bis zu“ ändern.

Florian Neuner aus der Gemeindeverwaltung hat einen Entwurf einer Hundehalteverordnung erstellt. Dieser soll den Nachbargemeinden zugeschickt werden, um eine einheitliche Regelung im Oberen Isartal zu erreichen. Der GR stimmte dieser Vorgehensweise einstimmig zu.

TOP 9:

Die Gemeinde möchte für ihre kostenpflichtigen Parkplätze eine bargeldlose Bezahlung mit dem Handy ermöglichen. Florian Neuner aus der Gemeindeverwaltung stellte die Rahmenvereinbarung „Handy-Parken“ vor. Die Gemeinde hat im abgelaufenen Jahr rund € 23.400,- an Parkgebühren eingenommen.

Es ist derzeit ein Problem, dass nur mit Münzgeld bezahlt werden kann. Zum Einen fehlt den Parkern oft das passende Münzgeld, und zum Anderen fallen Bankgebühren beim Einzahlen der Münzen an. Um dieses Problem zu beheben, soll der Autofahrer zukünftig bargeldlos mit dem Handy zahlen können. Für die Gemeinde ist diese Möglichkeit kostenneutral, da der Kunde die zusätzliche Gebühr von € 0,25 übernehmen muss. Dies kann sowohl über eine App, als auch über eine SMS (ohne Smartphone) erfolgen.

Die Gemeinden Mittenwald und Krün haben die Einführung dieses Systems bereits beschlossen. Auch in GAP wird das Bezahlen der Parkplätze per Handy angeboten. GR Eiter merkte an, dass auch weiterhin ohne Handy wie gewohnt am Automaten mit Münzen bezahlt werden könne und dass es sich hier nur um eine zusätzliche Möglichkeit handle, die für die Gemeinde keine Kosten verursache. Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig der Rahmenvereinbarung mit der Fa. „Park Now“ mit einer Laufzeit von vier Jahren zu.

TOP 10:

Für den Bericht der Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 übergab Bgm. Zahler das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungs- und Prüfungsausschuss Robert Kuplwieser. Neben Kuplwieser gehören noch 2. Bgm. Karlheinz Schwaiger, Philipp Hubbauer und Hans Baur dem Ausschuss an.

Vorsitzender Kuplwieser gab den Bericht zur Prüfung wieder. Er bemängelte, dass den Rechnungen vom Bauhof auch die Lieferscheine angeheftet werden sollten. Zudem müssten die genaueren Verwendungszwecke mit Unterschrift angegeben werden. Für die Straßenerschließungen müssen die Kostenaufteilungen genauer (differenzierter) erfolgen. Für die Dorferneuerung soll eine Auflistung erstellt werden, aus der die Ausgaben der Gemeinde und die staatlichen Zuschüsse hervorgehen. Der Gemeinderat nahm den Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis und genehmigte diesen einstimmig.

Verschiedenes:

Ufersicherung an der Finz:
Bgm. Zahler berichtete, dass im Bereich gegenüber des Dückers eine Uferverbauung der Finz von der Gemeinde durchgeführt wurde, um einen Höhenausgleich zum gegenüberliegenden Ufer herzustellen. Da noch übriges Baumaterial von der Sanierung der Flößerstraße verwendet wurde, konnten die Kosten gering gehalten werden. Die Maßnahme wurde mit dem WWA Weilheim und der Fa. Uniper abgestimmt.
Adventsmarkt der Sinne:
Bgm. Zahler dankte dem anwesenden Vorsitzenden des Vereins Wallgau Aktiv Florian Holzer und allen Mitgliedern für die hervorragende Durchführung des diesjährigen Marktes. Im Rathaus sind viele positive Rückmeldungen zum Markt eingegangen. Ein Dank galt auch den Mitarbeitern des Bauhofs, die den Verein beim Auf- und Abbau unterstützt haben.
Dank an Gemeinderat und Verwaltung:
Als letzten Punkt bedankte sich Bgm. Zahler bei seinen Kollegen aus dem Gemeinderat für die vernünftige und zielführende Arbeit im ganzen Jahr. Ein weiterer Dank richtete er an die Verwaltung, da nach seiner Aussage nach die Gemeinde Wallgau die kleinste Gemeinde im Landkreis (Anm. der Red.: mit eigenständiger Verwaltung) sei, die trotzdem alles leisten müsse

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 21.30 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

Lesen Sie hierzu auch die Online-Zeitungsartikel auf Merkur.de die Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung haben:
• Zu TOP 8: Online-Artikel vom 27.12.2018 zum Thema Hundehalteverordnung

WBE und BEI

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