Wahlbekanntmachung
1. Am 24. September findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Aktuelle Information:
Hier die Ergebnisse für Wallgau
2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk.
Der Wahlraum wird im Rathaus eingerichtet.
In den Wahlbenachtichtigungen die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 25.08.2017 bis 29.08.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17:30 Uhr in Wallgau, Rathaus zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auf diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab,
dass auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich mach, welchen Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabinde darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowei die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgte Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Anlage 27
5. §48 Abs. 1 BWO)
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a.) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b.) druch Briefwahl
teilnehmen
Wer durch Breifwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im beschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig auf dem Wahlscheinumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefungt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a aBs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Wallgau, den 14.09.2017
Online auf Woiga.de am 16.09.2017
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Lesen Sie hierzu auch unsere Sonderseite mit den Wahlergebnissen der letzten Wahlen (Europa/Bundestag/Bezirkstag/Kommunal) jeweils mit Gesamtergebnis und Ergebnis in Wallgau.
Schreibe einen Kommentar