Datenübermittlung für Wehrverwaltung

logo_Aushang_2_b300Bekanntmachung:

Freiwilliger Wehrdienst Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung.

Zum 1, Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt  und in einen freiwilligen Wehrdienst überleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt:
Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch  ist an keine Vorraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde, Mittenwalder Str. 8 Wallgau eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung widersprochen wurde, werden genannte Daten weitergegeben.

Wallgau 05.10.2015

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Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

 

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