Bekanntmachung:
Freiwilliger Wehrdienst Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung.
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst überleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt:
Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde, Mittenwalder Str. 8 Wallgau eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung widersprochen wurde, werden genannte Daten weitergegeben.
Wallgau 09.10.2017
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
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