Gemeinderatssitzung 28.04.2020

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauDienstag 28.04.2020, 20:00 Uhr
im Haus des Gastes

Mit Sitzungsbericht

 Tagesordnung:

  1. Bauantrag Flößerstr. 5 Wallgau: Erweiterung der bestehenden Garage
  2. Bauantrag Flößerstr. 5 Wallgau: Nutzungsänderung von Ferienwohnung in Wohnnutzung im 1. OG, Errichtung einer Außentreppe mit Balkon
  3. Antrag auf Errichtung eines Carports auf FlNr. 167 Gem. Wallgau
  4. Bebauungsplan Dorfplatz: Auslegungsbeschluss der beantragten Änderungen, Auslegungsbeschluss, Genehmigung des Parallelverfahrens
  5. Bauantrag Abbruch des best. Wohn- u. Wirtschaftsgebäudes. Errichtung eines neuen Wohn- u. Geschäftsgebäudes mit Garagen auf FlNr. 126 Gem. Wallgau
  6. Kenntnisnahme und Genehmigung des Rechnungsprüfungsberichtes für das Rechnungsjahr
  7. Kenntnisnahme und Genehmigung der Stellungnahmen zum Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung
  8. Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung bzw. Gemeinderat geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte im Haus des Gastes die vollzählig anwesenden Gemeinderäte und insgesamt 14 Zuhörer.
Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die zugestellte Tagesordnung und das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung gab es keine Einwände. Somit gilt beides als angenommen.
Aufgrund der Corona bedingten Abstandsregeln nahmen die Gemeinderäte an den im Saal verteilten sechs Tischen Platz. Gleiches galt auch für die Zuhörerschaft, die sich einzeln oder in Gruppen des gleichen Hausstandes im gesamten Saal verteilte.

TOP 1:

Der Bauwerber beantragt auf seinem Grundstück FlNr. 360/1 die Erweiterung seiner Garage um einen weiteren Stellplatz unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum nördlichen Nachbarn. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den vorgelegten Bauantrag.

TOP 2:

Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung einer FEWO in eine Wohnung auf FlNr. 360/1. Bürgermeister Zahler erklärte, dass grundsätzlich eine solche Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sei, wenn die im ursprünglichen Bauantrag festgelegte Nutzung geändert werde.
Die Wohnung im 1.OG soll zudem durch eine zusätzliche Außentreppe erschlossen werden. Der Bauausschuss hat den Antrag bereits vorbesprochen und schlägt vor, den Antrag zu befürworten. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Nutzungsänderung sowie der Errichtung einer Außentreppe zu.

TOP 3:

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Carports auf FlNr. 167. Für die insgesamt 5 Wohnungen soll so zusätzlicher Parkraum geschaffen werden. Der Carport mit einer Größe von 6,5 x 6,5 m soll in offener Bauweise errichtet werden. Es wird beantragt, den im Bebauungsplan vorgegebenen Abstand von 5 m zur Grundstücksgrenze auf 3 m zu reduzieren. Bgm. Zahler erklärte, dass ein bereits bestehender Carport auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen Abstand von 3,5 – 3,8 m zur Straße aufweist.
Im Plan wurde damals ein Abstand von 3 m genehmigt. Zahler wies zudem darauf hin, dass die Dachform des Carports nach Ortsgestaltungssatzung (Giebeldach) auszuführen ist.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Errichtung des Carports mit einem Abstand von 3 m zur Straße zu, für die Dachform ist die Ortsgestaltungssatzung einzuhalten.

TOP 4:

Die in der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2019 TOP 5 beantragte Änderung soll im Parallelverfahren ausgelegt werden. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 13 „Dorfplatz mit Umgriff“ wurde nur geringfügig geändert. So wurde für FlNr. 126 das Gebäude verlängert und der Bebauungsplan in Richtung Schulstraße erweitert. Die reguläre Auslegungsdauer von 4 Wochen kann laut Aussage von Bgm. Zahler auf 2 Wochen verkürzt werden.
Der Gemeinderat nimmt die Änderungen zur Kenntnis und stimmt einstimmig für die 1. Auslegung des Bebauungsplans.

TOP 5:

Der Bauwerber beantragt den Abbruch der bestehenden Bebauung sowie den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf FlNr. 126. Bgm. Zahler erklärte, dass der Höhensprung des Neubaus gegenüber der angrenzenden Nachbarbebauung durch die Dämmung begründet ist, die Außengestaltung hält er für geschickt gelöst.
Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für den beantragten Abbruch und der Errichtung eines neuen Wohn- und Geschäftshauses aus.

TOP 6:

Bgm. Zahler fragte, ob er den gesamten Bericht der Rechnungsprüfung vorlesen solle oder ob ausgewählte Punkte ausreichen würden. Dem Gemeinderat sind die angemerkten Punkte ausreichend.

  • Die Rechnungen für den Bauhof müssen eindeutiger zugeordnet werden können.
  • Die Erschließungskostenaufteilung für die Karwendelstraße muss noch erstellt werden. Dies soll durch ein Fachbüro erfolgen.
  • Der Wasserliefervertrag mit der TU fehlt noch
  • Ein weiterer nichtöffentlicher Punkt

Alle anderen Anmerkungen wurden bereits abgearbeitet
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und genehmigte einstimmig den Rechnungsprüfungsbericht

TOP 7:

Bgm. Zahler erklärte, dass der örtliche RPB (siehe TOP 6) durch den Rechnungsprüfungsausschuss, dem ausschließlich Gemeinderäte angehören, erstellt wird. Jetzt geht es um den überörtlichen Rechnungsprüfungsbericht für die Jahre 2012 – 2017, den das LRA im Auftrag der Regierung von Obb. erstellt.

Die Kosten des Berichts in Höhe von € 24.000,- werden der Gemeinde in Rechnung gestellt. Andere Gemeinden lassen dies über den kommunalen Prüfungsverband erstellen und zahlen rund € 10.000,- weniger. Dies sei laut Aussage von Bgm. Zahler darin begründet, dass viele Gemeinden bereits dem Prüfungsverband angehören und so die Auslastung der Prüfer des Landratsamtes kompensiert werden.
Auch hier verzichtete Zahler auf die Vorstellung des Gesamtberichts und verlas die Zusammenfassung.

  • Finanzlage insgesamt befriedigend
  • Rücklagen sind höher
  • Schulden liegen unter dem Landesdurchschnitt
  • Zukünftig auf sparsame Haushaltsführung achten

Im Prüfbericht wurde der Gemeinde fehlende Kooperationsbereitschaft vorgeworfen, da angeforderte Vergabeunterlagen nicht beigebracht wurden. Bgm. Zahler begründete dies, dass die Unterlagen an drei verschiedenen Orten lagern und die Zusammenführung sehr zeitaufwändig sei. Die Prüfung wurde daher ohne Vergabeunterlagen abgeschlossen. Bgm. Zahler ergänzte, dass die Unterlagen dann nachträglich an die Kommunalaufsicht im Landratsamt geschickt wurden. Bei der Prüfung dieser Unterlagen wurden nach seiner Aussage keine Mängel festgestellt.

Auf Nachfrage erklärte Zahler, dass mit keinen Auswirkungen zu rechnen sei. Er ergänzte, dass zukünftig darüber nachgedacht werden solle, ob nicht ein Wechsel zum kommunalen Prüfungsverband sinnvoll wäre, da die Gemeinde weniger als 5.000 Ew hat. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zum Bericht der überörtlichen Prüfung zur Kenntnis und genehmigte ihn einstimmig, da auf nochmalige Nachfrage Bgm. Zahler bestätigte, dass die Kommunalaufsicht keine Beanstandungen bei den nachgereichten Unterlagen hatte.

TOP 8 Verschiedenes:

Gewerbegebiet:
Bgm. Zahler berichtete, dass letzte Woche ein Schreiben der Staatsforsten zum Gewerbegebiet verschickt wurde. Demnach wird der Bereich aus dem Altlastenkataster entfernt. Somit wäre dort ein Gewerbegebiet möglich. Ob auch Wohnungen und Kellergeschosse möglich wären, müsste geprüft werden. Die Gemeinde könnte das Areal kaufen und das Gewerbegebiet angehen.

Rückblick scheidender Bgm.:
Bgm. Zahler richtete in seiner letzten Sitzung einige Worte an den Gemeinderat. Er habe lange überlegt, ob er hierzu etwas sagen solle. Er begann mit den Worten: „Für mich war das eine der interessantesten Aufgaben, die ich in meinem Leben gehabt habe. Es gab Hochzeiten wie den G7-Gipfel.“ Seine Gefühlslage lautet Dankbarkeit. „Wir haben Wallgauer Verhältnisse als Ort mit kleinstrukturierter Vermietung. Im Gegensatz hierzu besitzt die Nachbargemeinde Krün drei große Gewerbesteuerzahler. So wird uns die Coronakrise vielleicht weniger hart treffen.

Unsere Verwaltung ist sehr schlank gehalten, so dass jeder Mitarbeiter drei Sachgebiete zu betreuen hat.“ Er bedankt sich bei den Gemeinderäten aus zwei Wahlperioden und der Verwaltung.
Als Beleg dafür, dass in Wallgau in den letzten Jahren einiges gelaufen sei, nannte er die Zahl von € 475.000,-, die jährlich in den Jahren 2015 bis 2019 investiert wurden. Für die Zukunft gab er den Rat, dass der Gemeinderat offen diskutieren und die Beschlüsse mittragen solle. Man soll sich auf die Stärken Wallgaus konzentrieren. Hier nannte er den Adventsmarkt und die 1250-Jahr Feier. Ein Bürgermeister brauche Visionen, eine Idee, wo es hingehen solle. Er appelliert an die Räte, „gesteht das dem Bürgermeister zu“.

Auch das Thema AWK sprach er an. Er selbst hat länger gehadert, ob es das Richtige für Wallgau sei. Vergleichsrechnungen haben aber gezeigt, dass die Kosten für eine eigene touristische Vermarktung in etwa gleich hoch wären.
Die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise werden bei weitem die pandemischen übersteigen. Trotzdem muss weiter investiert werden.

Abschließend sagte Zahler: „Mir hat es Spaß gemacht, herzlichen Dank. Wegen Versammlungsverbot darf ich euch jetzt nicht einmal auf eine Halbe einladen. Dies wird nachgeholt mit dem alten und neuen Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung.“

Verkauf Traktor:
Die Gemeinde verkauft einen seiner Valtra-Traktoren im sog. Bieterverfahren. Das Mindestgebot liegt bei € 21.000,- zzgl. MwSt., die wegen der touristischen Nutzung vsl. nur in Teilen zu zahlen wäre. GR Berwein bestätigte, dass es sich um einen realistischen Preis handle.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 21.01 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

WBE und BEI

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

• Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

•  Aufgaben des Gemeinderats

Noch keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Datenschutzbedingungen akzeptieren

Kategorien für Beiträge

Schlagwörter

Bauernregel im Dezember

Wie die Witterung an Adam und Eva, so bleibt sie bis Ende des Monats. 24. Dezember

Beitragsarchiv

Kategorien für Beiträge