Woiga.de Aushang für Bürgerinformation in WallgauBekanntmachung

Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) sowie der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BaylfSMV); Ausbruch des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. Erkrankung COVID-19; Maßnahmen für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen aufgrund erhöhter Infektionszahlen; Ortsübliche Bekanntmachung beim Überschreiten des Inzidenzwerts von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
Aktualisierung: 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Aufgrund des § 25 Satz 2 der 10. BaylfSMV vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 711, BayRS 2126-1-14-G), die zuletzt durch Verordnung zur Änderung der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 734, BayRS 2126-1-14-G) geändert worden ist, macht das Landratsamt GarmischPartenkirchen das Überschreiten des Inzidenzwerts von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (gemäß RKI-Veröffentlichung) ortsüblich bekannt.

14.12.2020

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus

• Lesen Sie hierzu auch die Informationsseite des Landratsamtes

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