Bekanntmachung
Aufhebung und Neuaufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB)
sowie Frühzeitige Beteiligung der Bürger im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den südöstlichen Bereich des Flurstücks 447 der Gemeinde Wallgau
Der Gemeinderat hat am 19.12.2018 die Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vorderbergleiten II“ für den südöstlichen Bereich des Flurstücks 447 der Gemeinde Wallgau beschlossen.
Der Geltungsbereich liegt im südöstlichen Bereich des Flurstücks 447 der Gemeinde Wallgau, und wie folgt umgesetzt: Fl. Nr. 447/1, 447/15, 447/16 Gemarkung Wallgau
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfs ist Dipl. -Ing. Bernd Feldpausch aus Seehausen beauftragt worden.
Die Planunterlagen mit Begründung liegen in der Zeit
vom 13. August 2019 bis 16. September 2019
im Rathaus, Mittenwalder Str. 8, Erdgeschoss, öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der vorgenannten Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung (schriftlich oder zur Niederschrift). Zusätzlich können Sie die Planunterlagen auf der Internetseite www.gemeinde-wallgau.de/bauleitplanung abrufen.
Wallgau, 05.08.2019
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus
Sehen Sie hier den Bebauungsplan Vorderbergleiten II in der bisherigen Version vom 06.09.2013 mit der Änderung 9.3 der jetzt aufgehoben und durch eine Neuaufstellung ersetzt werden soll.
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Hier unsere Skizze zu betroffenen Grundstücken. Keine Gewähr auf Richtigkeit.
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