Bekanntmachung
Durch den starken Pflanzenwuchs in den letzten Wochen, ist es wieder an der Zeit Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden.
Deshalb möchten wir Sie als Grundstückseigentümer darum bitten, ihrer Verpflichtung für das Zurückschneiden nachzukommen, Bitte beachten Sie, dass Sie keine brütenden Vögel stören und den Artenschutz berücksichtigen.
Hecken, Büsche, Äste und Zweige dürfen nicht in das sogenannte „Lichtraumprofil“ der Straße oder des Gehweges hineinragen, weil dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht für die Grundstücksbesitzer, um eine Behinderung für Rettungs-, Ver-, Entsorgungs- und Straßenreinigungsfahrzeuge durch überhängende Äste und Zweige zu vermeiden.
Auch allen übrigen Verkehsteilnehmern können Äste und Zweige, die in den Verkehrsraum ragen zur gefährlichen Behinderung werden (z.B. Kleinkindern, Radfahrern, älteren Menschen) Hecken bzw. Sträucher entlang ihrer Grundstücksgrenze dürfen nur bis zu dieser Begrenzung (meist identisch mit dem Gartenzaun/der Gartenmauer) reichen. Maximal aber darf die Hecke nicht weiter als 10 cm in den Gehweg- bzw. Straßenbereich hineinwachsen und sie darf kein Verkehrszeichen verdecken.
Über dem Gehweg muss ein Freiraum von 2,50 m und über der Fahrbahn ein Freiraum von 4,50 m vorhanden sein.
Rechtsgrundlage für die Aufforderung zum verkehrssicheren Rückschnitt der Äste und Zweige sind § 910 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
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