Bekanntmachung:
Zum Silvester Feuerwerk
Aufgrund der bisher schnee- und niederschlagsarmen Zeit im Dezember besteht in der Silvesternacht ein erhöhtes Wald- und Flächenbrandrisiko- Aus diesem Grund wird heuer besonders darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Wald oder in Waldnähe verboten ist. Auch auf trockenen Wiesenflächen sollte vollstandig auf Feuerwerk verzichtet werden. Vom innerörtlichen Bereich ist ein Sicherheitsabstand von 100 Metern zu Waldflächen einzuhalten.
Wallgau, den 30.12.2015
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Lesen Sie hierzu auch die Online-Artikel „nach dem Brand am Kramer“ vom 30.12.2015 sowie die Bilder von den Löscharbeiten auf Mekur.de
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