Bekanntmachung
Wasserrecht; Wasserversorgung der Versuchsanstalt für Wasserbau Oskar von Miller – Institut in Obernach sowei von Teilen des Gemeindeteils Obernach der Gemeine Wallgau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen und von Teilen der Gemeinde Jachenau, Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen; Antrag der Technischen Universität München auf Erteilung der Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus dem Brunnen Obernach auf dem Grundstück FlNr. 635 der Gemarkung Wallgau
Die Versuchsanstalt für Wasserbau Oskar von Miller-Institut in Obernach sowie Teile des Gemeindeteiles Obernach der Gemeinde Wallgau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, und von Teilen der Gemeinde Jachenau, Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen, nutzen zur Trinkwasserversorgung das Grundwasser aus dem Brunnen Obernach auf FlNr. 635 der Gemarkung Wallgau.
Mit Bescheid des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 23.03.1987 wurde dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Landbauamt Weilheim, die Bewilligng zur Grundwasserentnahme aus dem Brunnen Obernach für die Trinkwasserversorgung der Versuchsanstalt für Wasserbau in Obernach erteilt. Die bisherige Gestattung endet zum 31.12.2016.
Mit Schreiben vom 24.01.2014 hat die Technische Universität München die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für Entnahme und Ableitung von max. 25.000 m³/a Grundwasser aus dem Brunnen Obernach beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beantragt.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat der Technischen Universität mit Bescheid vom 16.12.2016, Az. 32-6420.1-Obernach, die Bewilligung gemäß § 10 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Dauer von 30 Jahren vom 01.01.2017 bis 31.12.2046 zum Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Obernach auf dem Grundstück FlNr. 635 der Gemarkung Wallgau erteilt.
Die wasserrechtliche Gestattung berechtigt dazu, auf dem Grundstück FlNr. 635 der Gemarkung Wallgau aus dem Brunnen Obernach bis zu max. 10 l/s max 200 m³/d und max. 25.000 m³/a Grundwasser zutagezufördern und abzuleiten.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und die Antragsunterlagen sind vom 30.12.2016 bis 16.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Wallgau, Mittenwalder Str. 8, 42499 Wallgau, ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Diese Bekanntmachung und der Bescheid können auch auf der Homepage der Gemeinde Wallgau, unter www.gemeinde-wallgau.de Rubrik Rathaus / Bekanntmachungen eingesehen werden.
Bekanntmachungsnachweis
Anschlag an die Gemeindetafeln
Ausgehängt am: 21.12.2016
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus
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