Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebürensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wallgau
Satzung zur Änderung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Wallgau
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebürensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wallgau
Der Gemeinderat Wallgau hat die Satzung wie folgt geändert:
§ 10 Einleitungsgebühr
1.) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt 1,35 € pro Kubikmeter Abwasser.
Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft
Wallgau, den 26.02.2018
Satzung zur Änderung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Wallgau
Der Gemeinderat Wallgau hat die Satzung wie folgt geändert:
§12 Überwachung
2) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von zwanzig Jahren durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Bauzustand, insbesondere Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit untersuchen und festgestellte Mängel beseitigen zu lassen. Über die durchgeführten Untersuchungen und über die Mängelbeseitigung ist der Gemeinde eine Bestätigung des damit beauftragten Unternehmens vorzulegen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der öffentlichen Entwässerungsanlage und Gewässerverunreinigung ausschließt.
Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft
Wallgau, den 26.02.2018
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus
• Die Änderung der Gebürensatzung und Entwässerungsanlage wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2018 unter Top 4 beschlossen
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