Gemeinderatssitzung 22.02.2018

Gemeinderatssitzung Thema KirchenböblDonnerstag 22.02.2018, 19:30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Praxisräumen und Tiefgarage auf FlNr. 443/7, 443/8, 443/9 alle Gem. Wallgau (Am Barmereck 5)
  2. Bauvoranfrage auf Neubau eines Betriebleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 379 Gem. Wallgau
  3. Kirchenböbl: Beschlussfassung über Handlungsvarianten
  4. Änderungen der Abwassersatzung der Gemeinde Wallgau:
    1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Wallgau und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
  5. Parkplatzsituation am Dorfplatz: Darstellung der Möglichkeiten der Ausweisung von Kurzparkzonen
  6. Verkehrsrechtliche Widmung eines Teilabschnittes der Risserstraße
    Verschiedenes

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger, Gemeinderäte und Bürgermeister.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die 19 anwesenden Zuhörer inkl. Fr. Wehmeier vom Kreisboten und Hr. Schnürer vom Garmisch-Partenkirchner Tagblatt.

Vom Gemeinderat ist Georg Rauch aus privaten Gründen entschuldigt.

Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die heutige Tagesordnung und das öffentliche Protokoll der letzten Sitzung gab es keine Einwände. Somit gilt beides als angenommen.

TOP 1:

Bgm. Zahler erläuterte, dass bereits vor 4 oder 5 Jahren eine erste Anfrage, einen Neubau auf dem hinteren (oberen) Teil des Grundstücks zu errichten, gestellt wurde. Der Bauwerber plant jetzt aktuell den Neubau eines Einfamilienhauses mit Praxisräumen und Tiefgarage auf FlNr. 443/7, 443/8, 443/9.

In seinem Antrag auf Vorbescheid soll das Bauvorhaben mittels Einbeziehungssatzung, für die der Bauwerber die Kosten übernehmen würde, ermöglicht werden. Auf einem Ortstermin hat sich der Bauausschuss die örtlichen Gegebenheiten näher angesehen. Das Gebäude ist mit einer Grundfläche von 212 m² und einer Breite von 24 m oberhalb des Bestandsgebäudes geplant. Wegen der Hanglage ist das Untergeschoss an seiner Südseite ebenerdig, weshalb der dreigeschossige Baukörper zudem sehr hoch wirkt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vorderbergleiten“.

Da auf Wunsch des Bauherrn das Bestandsgebäude erst nach der Errichtung des Neubaus abgerissen werden sollte, liegt der Neubau außerhalb der gültigen Baulinie und damit nach § 35 BauGB im Außenbereich. Der Gemeinderat moniert einhellig die Größe mit 212 m² und Breite von 24 m des Baukörpers. Zudem stören sich die Gemeindevertreter an der geplanten Lage oberhalb des Bestandes, da somit das Gebäude sehr dominant über den umliegenden Gebäuden thront.

Damit die Bauvoranfrage nicht abgelehnt werden muss, schlägt Bgm. Zahler vor, den Antrag zurückzustellen, um dem Bauwerber die Möglichkeit zur Änderung zu geben. Zusätzlich erhält der Bauherr die Hinweise, dass sich der Neubau an den umliegenden Gebäuden zu orientieren hat und dass mind. die Hälfte des Baufensters innerhalb der Baulinie liegen müsse. Konkret wurde die zulässige Fläche aus dem neuen B-Plan Fahrenberg mit 190 m² und die maximale Breite vom östlichen Nachbarn von 20 m genannt.
Der GR folgte einstimmig diesem Beschlussvorschlag.

TOP 2:

Der Bauwerber plant den Neubau eines Betriebleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 379. Das zweigeschossige Gebäude ist mit 10 x 12 m südöstlich des Bestandgebäudes geplant. Die Bauvoranfrage wurde ebenfalls schon vorab im Bauauschuss besprochen. Auch dieses Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Im Gegensatz zum vorherigen Antrag handelt es sich jedoch gem. § 35 BauGB um einen landwirtschaftlichen Betrieb, so dass eine Bebauung im Außenbereich zulässig wäre.
Der GR befürwortet daher einstimmig die Bauvoranfrage, da sich das Bauvorhaben zudem ortsplanerisch gut intergrieren ließe.

TOP 3:

Bgm. Zahler erläutert, dass der Tagesordnungspunkt zum Kirchenböbl aus der letzten Sitzung resultiert. Zahler gab einen kurzen Abriss über die Vorgeschichte. Es wurden vom GR in der Sitzung vom 23.11.2017 TOP 9 14 Eckpunkte zu einem möglichen Erbbaupachtvertrag beschlossen, die als Diskussionsgrundlage schriftlich dem Interessenten FML zugestellt wurden.

Aus dem Antwortschreiben (siehe letzte Gemeinderatssitzung vom 01.02.2018) war wenig Substanzielles herauszulesen. Auf die eigentlichen Eckpunkte wurde von Seiten des Interessenten gar nicht eingegangen. Der Aufforderung des Gemeinderats nach einem klärenden Gespräch mit FML ist Bgm. Zahler gerne nachgekommen.

Das Gespräch fand zwei Tage vor der heutigen Sitzung in einer angenehmen Atmosphäre statt. In diesem Gespräch hat Zahler klar gemacht, dass die Gemeinde Antworten bzw. Gegenvorschläge auf die Eckpunkte erwartet. FML erwiderte, dass er nicht der Typ für ausführliche schriftliche Stellungnahmen sei. Zudem stellte er klar, dass er das Gebäude nicht unbedingt haben müsse. Er sei für den Erhalt des alten Gebäudes und erwarte daher ein annehmbares Angebot der Gemeinde. Auf drei der 14 Eckpunkte ist FML mündlich eingegangen.
1.) Laufzeit: Er will eine Laufzeit von mind. 50 – 60 Jahren.
2.) Erbpachtzins: Der Zins sollte sich an der allgemeinen Zinsentwicklung (der Banken) orientieren.
3.) Rückfall: Dem Vorschlag der Gemeinde des Rückkaufspreises von maximal 2/3 der gezahlten Pachtzinsen kann er nicht zustimmen.
Weitere Antworten gab er nicht.

Zahler bedauert diese Entwicklung, dass man in diesem Punkt nicht weiter komme. Es muss seiner Meinung nach eine Linie gesetzt werden, um nicht wieder von vorne anzufangen. „Ansonsten bringen wir so etwas nicht voran.“
Nach seiner Einführung erteilte er das Wort zur Diskussion an die Mitglieder des Gemeinderates.
Hier einige der Wortmeldungen:
GR Wilde: Man ist doch jetzt wieder in Verhandlung, oder? Antwort HJZ: Ich hätte schon Antworten zu den 14 Eckpunkten erwartet.
GR B. Neuner: Ein ewiges hin und her. Sind wir im Kasperltheater oder im Gemeinderat?
GR Berwein: FML hätte auf die Punkte antworten sollen. Es gibt nichts Schriftliches, es wird immer nur hinausgeschoben. FML kann auch auf die Gemeinde zugehen, wenn er Interesse hat. Beim Rückkauf hat das sanierte Gebäude möglicherweise wenig Wert für die (die Zwecke) Gemeinde.
GR Baur: Baur verlas ein Schreiben vom 22.06.2015, in dem der Gemeinderat einstimmig FML ein Kaufangebot in Aussicht gestellt hatte, und ihm um mögliche Kaufoptionen bat. Warum macht man ihm jetzt ein so nicht annehmbares Vertragsangebot, das zu dem damaligen Kaufangebot konträr ist. So geht man mit den Bürgern nicht um. Ich halte das (vorgelegte Eckpunktepapier) als Abwehrangebot, das ist einer Gemeinde unwürdig.
Bgm. Zahler: Das ist in Teilen nicht richtig. Zum Zeitpunkt des Schreibens gab es andere Voraussetzungen (Anm. der Red.: Neue Entwicklung in der Dorferneuerung, Schließung REWE und Bauernladen). Zudem hat es eine konkrete Antwort durch FML auf das Schreiben nicht gegeben.
GR B. Neuner: Bernhard Neuner erzählt von einem Schreiben vom 26. Okt. 2017 an FML, in dem der Interessent aufgefordert wurde, mögliche Vertragsgrundlagen (Laufzeit, Vergütung Rückfall) zu nennen. Zudem sollte er sein Konzept darlegen und die Möglichkeit, den Hofladen der Landwirte im Gebäude einzubinden, prüfen. Aber auch hierzu wurden von Seiten FML keine belastbaren Angaben gemacht.
GR Baur: Es wurden doch drei wichtige Punkte beantwortet.
GR Berwein: Es war genug Zeit alle Punkte zu beantworten. Das ist nur „rausschieben“.
GR M. Hubbauer: Ich hätte schon Antworten erwartet.
2. Bgm. Schwaiger: 14 Tage waren zu wenig Zeit zum Beantworten. FML hat sein Konzept schriftlich vorgestellt, was bei der Dorfversammlung vom Bgm. vorgelesen wurde. Schade, dass der Bgm. allein bei FML war.
Bgm. Zahler: Es ist üblich, Fristen zu setzen. Ein kurzer Anruf für eine Verlängerung hätte genügt. Wir befinden uns nicht in Verhandlungen. Bisher werden die Interessen nur zusammengeführt. Der Gemeinderat muss zum Wohle der Gemeinde abwägen.
GR Berwein: FML hätte um Aufschub bitten können. Derzeit bleibt alles bei der Dorferneuerung liegen, solange kein Beschluss gefasst wurde. (Anm. der Red.: Das ALE hat alle Projekte der Dorferneuerung zum Dorfplatz und Kirchenböbl auf Eis gelegt, bis durch den GR eine Entscheidung über den Kirchenböbl getroffen wurde.) Zum Thema Bauernladen: Wir waren immer gewillt ggf. auch als Mieter in den Kirchenböbl zu gehen, haben aber nie konkrete Angaben (Anm. der Red.: Flächen, Höhe der Miete) von FML bekommen.
GR Wilde: Die Eckpunkte wurden mit dem Hintergedanken gefasst, dass das keiner annehmen kann.
Bgm. Zahler: Es wäre für die Befürworter von FML ein Leichtes gewesen, die Eckpunkte mitzugestalten. Was ist die bessere Lösung für Wallgau?
GR Wilde: Mit einem Kozept wie das von den Brüdern Leismüller (Anm. der Red.: Schaubrennerei) hätten wir Leute nach Wallgau bringen können, wie z.B. beim Wasmeiermuseum.
Bgm. Zahler: Die TG hat in ihrer Arbeit die verschiedenen Varianten gegenübergestellt und bewertet.
2. Bgm Schwaiger: Was hat die TG dann vorgeschlagen?
Bgm. Zahler: Apotheke, Ärztin und Hofladen (Anm. der Red.: Als ein Baustein für den Gesundheitstourismus).
GR A. Neuner: Man kann auch in einem neuen Haus eine Schnapsbrennerei unterbringen. Zudem kann ein neues Haus dem Baustil des Kirchenböbl’s entsprechen.
2. Bgm. Schwaiger: Das neue Haus so zu bauen, dass es wie das Alte aussieht, dann kann ich es gleich bleiben lassen.
GR Kuplwieser: Was machen wir jetzt? Weiter verhandeln oder nicht?
GR Th. Neuner: Die Ruine soll abgerissen werden und gut.
GR Ph. Hubbauer: Ich glaube nicht, dass eine Einigung mit FML möglich ist. Er macht’s nur nach seinen Bedingungen. Wie wird das erst, wenn FML das Gebäude hat und FML und die Gemeinde über die Fassade sprechen? FML hat selbst gesagt, dass er das Gebäude nicht braucht.
GR Schwaiger: Wenn ihr den Kirchenböbl wegreißen wollt, dann aber erst, wenn man weiß was hin kommt.
GR Kuplwieser: Es ist von allen Seiten nicht fair verhandelt worden. Schade, dass sich in Wallgau die Interessenten nicht einigen können. Die Seele des Dorfes ist nicht der Kirchenböbl, sondern die Kirche.
GR Berwein: FML hat sein eigenes Konzept (Anm. der Red.: Im Hinblick auf den Bauerladen.).
GR Baur: Der 31.05.2018 wurde vom GR (Sitzung vom 23.11.2017 TOP 9) festgelegt, einen Vertrag zu vereinbaren. Bis dahin ist das kein Verschieben. Wir sollten daher an diesem Beschluss festhalten.

Bgm. Zahler: Ich habe zwei Beschlussvorschläge:
1.) FML letze Möglichkeit einräumen, schriftlich auf die 14 Eckpunkte zu antworten.
2.) Die Ergebnisse des Gesprächs zwischen Bgm. und FML zur Kenntnis genommen zu haben und abzustimmen.

Der Bgm. forderte alle Gemeinderäte einzeln auf, ihre Meinung hierüber zu äußern. Dabei waren 7 Mitglieder für eine letzte Frist an FML und 5 Mitglieder für eine sofortige Abstimmung.
Der Beschlussvorschlag von Bgm. Zahler lautete daher:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, nochmals das Eckpunktepapier an FML, mit der Aufforderung binnen 14 Tagen zu antworten, zuzuschicken.
Der Gemeinderat stimmte mit 7 : 5 Stimmen diesem Beschlussvorschlag zu.

TOP 4:

Kämmerer Hans Zahler erklärt, dass es ausreicht, wenn die privaten Abwasseranlagen nur noch alle 20 anstatt alle 10 Jahre untersucht werden. Dies wurde auch so mit der Gemeinde Krün abgestimmt. Die nötige Änderung der Abwassersatzung würde rückwirkend ab dem 01.01.2018 gelten.
Der GR stimmte einstimmig dieser Änderung zu.

Da im Zuge der Kanalüberprüfung/-befahrung der Gemeinde auch gleich die privaten Hausanschlüsse mitgeprüft wurden (siehe Gemeinderatssitzung vom 14.12.2017 TOP 3), müssen die höheren Kosten über eine geringfügige Erhöhung der Abwassergebühren ausgeglichen werden. Kämmerer Zahler schlug eine Erhöhung um 10 cent/m³ von derzeit € 1,25 auf dann € 1,35 vor. Zusätzlich hat die Gemeinde hierfür ein Förderprogramm in Höhe von (geschätzt) € 12.000,- in Anspruch genommen.
Der GR befürwortet einstimmig die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung wie vom Kämmerer vorgeschlagen.

TOP 5:

Nach einer Initiative des Bauauschusses sollen die Dauerparker von beiden Seiten des Dorfplatzes verbannt werden. Stattdessen sind Kurzparkzonen geplant. Dies hätte den Vorteil, dass Gäste der umliegenden Geschäfte oder Gastronomiebetriebe die Parkplätze temporär nutzen könnten, aber Dauerparker, die tagelang die Parkplätze blockieren, ihre Fahrzeuge nicht mehr dauerhaft abstellen dürften. Hierzu hat es eine Begehung der Gemeinde mit der Polizei gegeben.

Eine Kurzparkzone ist leider nicht machbar, aber es wären die einzelnen Bereiche mit Verkehrsschildern zu kennzeichnen. Die nötigen Schilder würden etwa € 1.300,- kosten. In einer kurzen Diskussion war sich der GR zwar einig, dass die Dauerparker verbannt werden sollten, hatten aber Probleme mit den vielen hierfür nötigen Verkehrschildern. Zudem würde ja dieses Problem auch im Rahmen der Dorferneuerung angegangen, sobald eine Entscheidung über die Zukunft des Kirchenböbl-Anwesens getroffen wurde, da dann auch der Umgriff des Dorfplatzes behandelt würde.
Der GR stimmte daher einstimmig gegen eine neue Beschilderung und lässt vorerst alles beim alten.

TOP 6:

Da für die neue Umfahrung zur Risserstraße noch die verkehrsrechtliche Widmung fehlt, soll dies nun nachgeholt werden. Florian Neuner erläutert kurz die nötigen Formalien. Die 66 m lange Straße soll gem. Art. 6 Abs. 3 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes als Ortsstraße gewidmet werden. Der Baulastträger ist die Gemeinde Wallgau.
Der GR beschließt einstimmig die vorgeschlagene Straßenwidmung.

Verschiedenes:

Loipe nach Vorderriss:
Bürgermeister Zahler nimmt Stellung zur Unterschriftenaktion zum Erhalt der Loipe (Kanada-Loipe) nach Vorderriss, die im Gasthaus Vorderriss ausliegt. Um Gerüchten zur Schließung der Kanadaloipe entgegenzuwirken, schildert Zahler nochmal die Situation.

Das Problem ist, dass die Isar durch liegengebliebenes Geschiebe zusehends auflandet und dadurch die Loipe in Isarnähe immer öfter überflutet wird. Der Naturschutz in Form des Wasserwirtschaftsamtes möchte jetzt durch die sog. „3. Reichsche Maßnahme“ die Verbuschung im entsprechenden Flußabschnitt entfernen, um so den natürlichen Geschiebeabtransport zu ermöglichen. Das Problem durch diese Maßnahme sieht der Bürgermeister darin, dass dann die Isar über die einzig mögliche Loipentrasse läuft.

Die Gemeinde ist stark um den Erhalt der Loipe bemüht und investiert jährlich € 15.000 bis € 20.000 in deren Unterhalt. Alleine für Erdbewegungen werden jährlich ca. € 3.000 aufgebracht. Die Gemeinde Lenggries beteiligt sich mit jährlich ca. € 600 an den anfallenden Kosten. Kämmerer Hans Zahler fügte hinzu, dass den Kosten zum Unterhalt der Loipe rund € 5.000 durch Einnahmen am Parkplatz Isarsteg gegenüberstehen.

Eine Refinanzierung der Loipe durch Benutzungsgebüren wie z.B. in Österreich sei in Deutschland problematisch, da das Naturschutzgesetz eine Einschränkung des Zugangs zur Natur untersagt. Die Gemeinde Jachenau hat die Finanzierung der Loipe durch Benutzungsbeiträge auf freiwilliger Basis gelöst.

E-Mobilität:
Nach 6 Wochen Nutzungsdauer hat das Wander-E-Auto Wallgau wieder verlassen. Bürgermeister Zahler, der das E-Auto selbst gefahren hat, sieht die E-Mobilität als netten Gedanken aber noch nicht als alltagstauglich. Die Kosten für eine Ladestation in Wallgau beziffert Bürgermeister Zahler mit € 10.000 + MwSt, wobei mit einer Förderung von 40% zu rechnen sei. Bei den laufenden Kosten fallen ca. € 40,- pro Monat sowie 50 Cent pro Betankung an. Das ist nicht rentabel, wenn man dennoch dies ins Auge fassen würde, dann nur aus Imagegründen. GR Wilde sieht dies ebenfalls so. „Wenn dann macht das nur zusammen mit der Alpenwelt Karwendel Sinn“.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 21.30 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den zahlreichen Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

WBE und BEI

Lesen Sie hierzu auch die Online-Zeitungsartikel die Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung haben:
• Zu TOP 3 Online-Artikel vom 22.02.2018 auf Merkur.de Thema: FLM beantwortet Verthandlungseckpunkte
• Zu TOP 3 Online-Artikel vom 23.02.2018 auf Merkur.de Thema: Kirchenböbl
• Zu Verschiedenes: Loipe nach Vorderriss Online-Artikel vom 27.02.2018 auf Merkur.de

• Zu TOP 4 Änderung der Abwassergebühren lesen Sie hier den Aushang vom 26.02.2018

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Bauernregel im November

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