Donnerstag 14.12.2017, 19:30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau
Mit Sitzungsbericht
Tagesordnung:
- Bauantrag zur Denkmalpflegerische Sanierung und Umnutzung von Stall u. Tenne, Anbau von landwirtschaftl. genutzten Werkstatt- u. Lagerräumen auf FlNr. 41, Gem. Wallgau
- Erweiterung des Feuerwehr-Gerätehauses. Vorstellung des Projekts und Beschluss über grundsätzliche Akzeptanz des Vorhabens
- Genehmigung der außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben gem. Art. 66 Abs. 1 GO
- Vollzug des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten: Verabschiedung Bußgeldkatalog zur Abwicklung des Kur- und Fremdenverkehrsbeitrages
Verschiedenes
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.
Sitzungsbericht:
Der nachfolgende Bericht wurde von mir als Zuhörer der Sitzung geschrieben. Ich habe ihn nach bestem Wissen verfasst und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im
Rathaus eingesehen werden kann.
Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die ca. 20 anwesenden Zuhörer (ein großer Teil Mitglieder der Feuerwehr) inkl. Hr. Hornsteiner vom Garmisch-Partenkirchner Tagblatt und Fr. Blandau von der Alpenwelt Karwendel. Vom Gemeinderat sind Georg Rauch und Thomas Neuner aus privaten Gründen entschuldigt.
Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die heutige Tagesordnung und das Protokoll der letzten Sitzung gab es keine Einwände, damit gilt beides als angenommen.
TOP 1:
Der Bauwerber plant die Sanierung seines denkmalgeschützten Anwesens FlNr. 41, sowie eine geringfügige Erweiterung der Stallungen und einen Verbindungstrakt zum Hauptgebäude. Der Bauantrag dieses schönen und denkmalgeschützten Hauses (Aktennummer D-1-80-136-8) wurde bereits im Bauausschuss behandelt und positiv beschieden, so der Bürgermeister. Außerdem wurden die Maßnahmen vorab mit dem Denkmalschutz abgestimmt.
Während die Gemeinderäte die ausgeteilten Pläne in Augenschein nahmen, zeigte der Bürgermeister am Beamer eine detailgetreue, grafisch aufwändige und beeindruckende Illustration der geplanten Hausansicht. Mit dem Hinweis auf die Einhaltung des Denkmalschutzes stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Bauantrag zu.
TOP2:
Josef Feuerecker jun. (Mitglied im Feuerwehrausschuss) und Kommandant Hans Holler stellten dem Gemeinderat das Vorhaben zur Erweiterung des Feuerwehr-Gerätehauses anhand einer kurzen Präsentation vor. Bei der Entwicklung der Ansätze zu dem Bauvorhaben wurde die Kreisbrandinspektion bereits einbezogen, so Feuerecker. Als nächstes informierte er über die Ist-Situation der Feuerwehr. (Bild Feuerwehr-Gerätehaus)
Aktuell können nur unter sehr beengten Bedingungen fünf der sechs Fahrzeuge im Gerätehaus untergebracht werden. Die Vorschriften zur Stellplatzgröße von Feuerwehrfahrzeugen (4,5m x 10m bzw. 12,5m) können nicht eingehalten werden, außerdem sind die Umkleiden nicht wie gefordert von den Fahrzeugen getrennt. Dies birgt ein erhebliches Gefahrenpotential.
Planungsziel: Um den Vorschriften zu genügen, sind zwei neue Stellplätze nötig. Ein Teil der jetzigen Stellfläche soll für die sichere Anordnung der Umkleiden für die aktuell 94 aktiven Feuerwehrler verwendet werden (1,2m² x 94 = 113m²). Der Stromerzeuger der aktuell in einer Garage an der Schule untergebracht ist, soll ebenfalls Platz in der erweiterten Gerätehalle finden. Für die Erweiterung ist laut Zuwendungsrichtlinie DIN 14092 mit Zuschüssen in Höhe von € 58.000 zu rechnen. Zur Nutzung des Dachgeschosses (ca. 100m²) gibt es Überlegungen, diesen evtl. als Sozialwohnung zu nutzen.
Hubert Sprenger (Koaser) hat nach Rücksprache mit Baufirmen für die 1670m³ umbauten Raum geschätzte Baukosten in Höhe von € 287.000 ermittelt. (Wohnung im Dachgeschoss nur als Rohbau und Zuschuss berücksichtigt). Bei dieser Summe sind die geplanten Eigenleistungen der Feuerwehr beim Bau noch nicht berücksichtigt. Wie in Wallgau üblich, ist geplant, dass die Feuerwehr die Baukosten nach und nach selbst zurückbezahlt (€ 13.000/jährlich Refinanzierungsbeitrag).
Laut Kommandant Holler geht es nicht darum morgen mit dem Bau zu beginnen, sondern nachdem der Gemeinderat grünes Licht gibt, 2018 mit den Planungen beginnen zu können. Der Baubeginn selbst ist dann eine Entscheidung der Gemeinde. Entwürfe der Pläne werden dem Gemeinderat selbstverständlich zur Verfügung gestellt.
GR Baur fragte nach dem Grunderwerb, der für den Erweiterungsbau nötig ist. Laut Bürgermeister haben bereits Vorgespräche mit der Kirchenstiftung zu einem Grundstückstausch am Bungalow Villa Neuner stattgefunden, so dass der Grunderwerb für die Gemeinde kostenneutral wird.
An den Kämmerer stellte GR Baur die Frage, ob die Investitionen die Gemeinde in ihrer Beleihbarkeit belasten. Natürlich in gewissem Maße, so der Kämmerer Hans Zahler, aber das ist mit Sicherheit machbar.
GR Baur drängte darauf, parallel zu den Planungen den Grundstückstausch voranzutreiben.
Der Bürgermeister sicherte dies nach einem Grundsatzbeschluss für den Bau zu. Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Feuerwehr zu einer Erweiterung des Feuerwehr-Gerätehauses zur Kenntnis und stimmt diesem einstimmig zu.
TOP3:
Zum Thema außerplanmäßige Ausgabe übergab der Bürgermeister das Wort an Kämmerer Hans Zahler.
Die Mehrkosten in Höhe von ca. € 28.000 die im Wesentlichen durch Schulgebüren, die Erfassung des Wassernetzes, eine defekte Kanalpumpe und erhöhte Kosten für die optische Kanalbefahrung verursacht wurden, werden durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer mehr als aufgefangen. Da bei der Kanalbefahrung Strecken gemeindlicher und privater Kanäle nicht separat erfasst werden konnten, wird die Gemeinde die Kosten der Inspektion von privaten Kanälen über eine auf zwei Jahre begrenzte Erhöhung des Kanalbeitrages um 0,1€/m³ refinanzieren.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben zu.
TOP4:
Die Vertreter der Gemeinden in der Alpenwelt Karwendel haben einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen. Dieser Schritt wurde notwendig, da bei einigen Vermietern die Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Gästeanmeldung fehlt. Das Problem mit dem bisherigen Bußgeldkatalog vom Februar 2012 war, dass er in vielen Fällen nicht verhältnismäßig und somit nicht anwendbar war. Im neuen Bußgeldkatalog soll dies nicht mehr so sein versichert der Bürgermeister. Der Bußgeldkatalog wurde bereits von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes geprüft.
GR Wilde zeigte sich verwundert, dass laut Bußgeldkatalog die Vermieter verpflichtet sind, einem Kontrolleur Zutritt zu gewähren.
BGM Zahler meinte dazu, dass auch er zuerst seine Zweifel daran hatte, das widerstrebt auch seinem Verständnis. Aber die Rechtslage ist so. Kontrolliert werden dürfen aber nur die Geschäftsräume (Gästezimmer, Ferienwohnungen, Büro).
GR A. Neuner: Um zu prüfen, ob der Kontrolleur wirklich im Auftrag der Gemeinde handelt, könne der Kontrollierte ja auch den Bürgermeister anrufen und sich dies bestätigen lassen.
GR Baur ergänzte, dass das Zutrittsrecht des Kontrolleurs nicht für belegte Wohnungen gilt. Außerdem schlug Baur vor, im Bußgeldkatalog Spielräume aufzunehmen und Formulierungen wie z.B. Bußgeld bis zu € 500 zu verwenden.
Kämmer Hans Zahler sieht dabei ein Problem, wenn Wallgau die Formulierung auf „bis zu“ ändert. Was ist dann mit Mittenwald oder Krün?
GR Baur hält das Ganze für nicht stimmig und verhältnismäßig.
BGM Zahler versuchte die Bedenken zu entkräften. Der Vermieter wird immer gehört, außerdem sind die Bußgelder sehr differenziert festgelegt. Sie reichen von € 25 bis € 1.000, je nach Art des Verstoßes und ob ein Versehen oder Vorsatz vorliegt. Leider gab es in der Vergangenheit Vermieter, die sich konsequent einer Kontrolle entzogen hätten. Immer wieder wird beim An- und Abreisetag nicht korrekt abgerechnet, da fehlen dann bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 5-6 Tagen dann schon 33%. Da geht es den Vermietern nicht um die €2,- für den Kurbeitrag am Tag, sondern darum, unter der Kleinvermietergrenze zu bleiben. Dies darf nicht zu Lasten der zum allergrößten Teil ehrlichen Vermieter gehen.
Lasst uns jetzt erstmal den Bußgeldkatalog beschließen und dann ggf. redaktionelle Anpassungen machen, so der Bürgermeister.
GR Schwaiger sieht die Gästekarte als besten Kontrolleur, da durch deren umfangreiche Leistungen die Gäste selbst ein großes Interesse an einer Anmeldung und die dadurch erhaltene Gästekarte hätten.
Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt mit einer Gegenstimme den Bußgeldkatalog und verabschiedet diesen.
Verschiedenes:
Einkaufsshuttle nach Krün: Aufgrund der Schließung des REWE-Marktes in Wallgau schlug GR Baur wie schon in der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2017 unter TOP 1b vor, bis Ende Januar 2018 einen Einkaufsshuttle nach Krün einzurichten. Die Kosten für zwei Fahrten am Tag z.B. von 10:00 – 11:00 Uhr und von 17:00 bis 18:00 würden bei € 80 täglich liegen. An wöchentlich zwei Tagen z.B. Montag und Freitag könne man so den nicht so mobilen Bürgern eine Einkaufsmöglichkeit schaffen.
BGM Zahler hält das grundsätzlich für lobenswert und hat von seiner Seite aus bereits bei der EDEKA-Zentrale angefragt, ob diese sich an Kosten für einen Shuttle beteiligen würden. Dies wurde von EDEKA aber abgelehnt. Der Bürgermeister hält es für vertretbar,
dass die Gemeinde die Kosten übernimmt, sollte das aber zu einer Dauereinrichtung werden, dann müsse man für den Einkaufsshuttle Beiträge erheben. Wir machen das publik.
GR Schwaiger hakte nach, wie verfahren wir jetzt konkret?
BGM Zahler: Wir überlegen uns das zusammen mit der Gemeindeverwaltung.
Bebauungsplan Fahrenberg: GR Wilde fragte nach dem Sachstand zum Bebauungsplan Fahrenberg. Der ist in Arbeit so der Bürgermeister.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 20:56 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den zahlreichen Zuhörern einen guten Nachhauseweg, schöne Feiertage bis zum nächsten Jahr.
Lesen Sie hierzu auch die Online-Zeitungsartikel die Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung haben:
• Online-Artikel vom 28.12.2017 auf Merkur.de Thema Erweiterung Feuerwehr-Gerätehaus
• Online-Artikel vom 22.12.2017 auf Merkur.de Thema Einkaufsbus nach Krün
Bekanntmachungen zur Gemeinderatssitzung:
• Bußgeldkatalog zur Abwicklung des Kur- und Fremdenverkehrsbeitrages
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