Donnerstag 01.02.2018, 19:30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau
Mit Sitzungsbericht
Tagesordnung:
- Bauantrag auf Nebau eines Mehrfamilienhauses (geplante Außenansicht) mit Garage auf der FlNr. 336, Gem. Wallgau
- Bauantrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage am bestehenden Wohnhaus auf FlNr. 191/1 Gem. Wallgau
- Bebauungsplan FlNr. 356/8 und 355/3 (Teilfläche) Gem. Wallgau:
Verfahren nach § 13b, BauGB sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB:
Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss - Einbeziehungssatzung „Am Finzbach„: Verfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 BauGB:
Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss - Kirchenböbl: Bericht über aktuellen Stand, Antwort von F.M. L.
- Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wallgau:
Antrag von Gemeinderat Hans Baur. - Feststellung der Jahresrechnung 2017 und Entlastung zur Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
- Genehmigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017
Verschiedenes
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.
Sitzungsbericht:
Der nachfolgende Bericht wurde von mir als Zuhörer der Sitzung geschrieben. Ich habe ihn nach bestem Wissen verfasst und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.
Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die 16 anwesenden Zuhörer inkl. Hr. Schnürer vom Garmisch-Partenkirchner Tagblatt.
Vom Gemeinderat sind Josef Berwein und Bernhard Neuner aus gesundheitlichen Gründen, sowie Julia Schwarzenberger aus privaten Gründen entschuldigt.
Für die Tagesordnungspunkte 3 und 4 ist Architekt Feldpausch anwesend.
Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die heutige Tagesordnung und das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung gab es keine Einwände. Somit gilt beides als angenommen.
TOP 1:
Bgm. Zahler erläuterte eingangs, dass alle nachfolgenden Bauanträge vorab im Bauauschuss behandelt wurden, und dass der Bauauschuss einhellig alle Bauanträge befürwortet.
Der Bauwerber plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses (geplante Außenansicht) mit Garage auf der FlNr. 336. Der Bauantrag läuft im Freistellungsverfahren. Das Bauvorhaben hält alle Vorgaben des Bebauungsplans Straßäcker 1 ein. An der Ostseite ist eine Abstandsflächenübernahme (rund 5 m²) vom Nachbargrundstück erforderlich.
Der GR befürwortet den Freisteller einstimmig. Auf die notwendige Abstandsflächenübernahme wird hingewiesen.
TOP 2:
Bgm. Zahler weist darauf hin, dass der folgende Bauantrag nicht im Freistellungsverfahren läuft, da das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans liegt. Damit muss sich das Gebäude nach § 34 BauGB in die umgebende Bebauung einfügen. Der Antragsteller plant den Anbau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage an das bestehende Wohnhaus auf FlNr. 191/1. Auch hier ist vom südlichen Nachbarn eine Abstandsflächenübernahme erforderlich.
Der GR befürwortet den Antrag einstimmig. Auf die notwendige Abstandsflächenübernahme wird hingewiesen.
TOP 3:
Nach der öffentlichen Auslegung für den Bebauungsplan FlNr. 356/8 und 355/3 (Teilfläche) sind mehrere Stellungnahmen eingegangen, die einzeln behandelt werden müssen. Für das 1.700 m² große Gebiet wurde das Verfahren gem. § 13b BauGB angewendet.
WWA Weilheim:
Grundsätzlich besteht von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Einvernehmen mit der vorgelegten Planung. Es wurden lediglich ein paar redaktionelle Hinweise gegeben, die teilweise in den B-Plan eingearbeitet wurden.
Der GR nimmt das Schreiben zur Kenntnis.
ROB:
Die Regierung von Oberbayern weist darauf hin, dass auf die Ortsabrundung und das Ortsbild zu achten ist. Sonst bestehen zur vorgelegten Planung keine Einwände.
Der GR nimmt das Schreiben zur Kenntnis.
PR17:
Die Planungsregion 17 (Oberland) schließt sich dem Schreiben der ROB an.
Der GR nimmt das Schreiben zur Kenntnis.
LRA GAP:
Das Landratsamt ist grundsätzlich einverstanden mit der Planung. Es empfielt jedoch, eine Wandhöhe im B-Plan festzulegen. Zusätzlich werden kleinere redaktionelle Änderungen vorgeschlagen. Herr Feldpausch erläuterte, dass eine exakte Festsetzung der Wandhöhe nicht zwingend erforderlich sei, da im B-Plan max. zwei Vollgeschosse möglich wären und somit eine Wandhöhe ohnehin begrenzt sei. Die übrigen Hinweise sind aus seiner Sicht sinnvoll und werden eingearbeitet.
Der GR nimmt das Schreiben zur Kenntnis.
Satzungsbeschluss:
Der GR beschliesst einstimmig die vorgelegte Planung mit den kleinen Änderungen als Satzung. Da die Änderungen nur geringfügig sind, ist eine erneute Auslegung nicht mehr erforderlich, so dass der B-Plan zeitnah in Kraft gesetzt werden kann.
TOP 4:
Nach der öffentlichen Auslegung für die Einbeziehungssatzung „Am Finzbach“ sind mehrere Stellungnahmen eingegangen, die einzeln behandelt werden müssen. Für das 2.500 m² große Areal wurde das Verfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 BauGB angewendet. Das Gebiet umfasst ein bestehendes Baugrundstück, ein neues Baugrundstück sowie die Erschließung und den Fußweg zur Mittenwalder Straße (Zigarettensteig). Das neue Grundstück liegt etwa 1 m unterhalb des bestehenden Grundstücks. Hierfür muss das Grundstück jedoch angehoben werden, damit die bestehende Geländekante als Ortsabschluss erhalten bleibt.
ROB, WWA, PR17, Bayernwerk:
Die ROB, WWA, PR17 und das Bayernwerk haben keine Einwände gegen die vorgelegte Planung.
Der GR nimmt einzeln die Schreiben zur Kenntnis.
LRA GAP:
Das Landratsamt stellt in seiner Stellungnahme fest, dass das zusätzliche Grundstück nur bedingt als Baugrund geeignet ist, da dies nur durch eine Aufschüttung möglich ist. Zudem sollte die bebaubare Fläche (Anrechnung von Garagen, Balkonen, etc. oder nicht) konkretisiert werden.
Herr Feldpausch hält diesen Einwand für sinnvoll, so dass dieser Punkt mit aufgenommen wird. Die Nebenflächen wie Garagen etc. werden nicht mit angerechnet.
Der GR nimmt das Schreiben zur Kenntnis.
Bevor es zur Abstimmung des Satzungsbeschlusses kommt, wiederholt GR Wilde seine ablehnende Haltung zum Vorhaben, da er den Ortsrand bereits an der bestehenden Geländekante sieht und bei einer Zustimmung eine weitere Ausdehnung der Bebauung in Richtung Finzbach fürchtet.
Satzungsbeschluss:
Der GR beschliesst mit einer Gegenstimme die vorgelegte Planung mit den kleinen Änderungen als Satzung. Da die Änderungen nur geringfügig sind, ist eine erneute Auslegung nicht mehr erforderlich, so dass die Einbeziehungssatzung zeitnah in Kraft gesetzt werden kann.
TOP 5:
Bgm. Zahler las das Schreiben vor, das er an die Brüder Leismüller als Interessenten des Kirchenböbls verschickt hatte, in dem er ihnen den Vorschlag eines Erbbaupachtvertrages, der in der GR-Sitzung vom 23.11.2017 besprochen wurde, zukommen lies. Das Schreiben wurde zusätzlich mit dem Beamer gezeigt, so dass alle Gemeinderäte und Zuschauer das Schreiben auch sehen und mitlesen konnten. Im Schreiben wies er ausdrücklich darauf hin, dass es sich nur um eine Diskussionsgrundlage handele und dass alle Punkte ggf. geändert oder neugefasst werden könnten.
Anschließend las Zahler das Antwortschreiben von Leismüller vor. Auch dieses Schreiben wurde für jeden sichtbar am Beamer zum Mitlesen gezeigt. In seinem Schreiben wiederholt Leismüller seinen Wunsch, den Kirchenböbl erhalten zu wollen und brachte erneut die Möglichkeit einer Stiftung ins Spiel. Auf den Entwurf des Erbbaupachtvertrages reagierte er vollständig ablehnend und warf dem Gremium im Hinblick auf einen aus seiner Sicht gewollt nicht annehmbaren Vertrag vor, dass es sich wohl um einen derzeit geltenden politischen Zeitgeist handle.
Diesen Vorwurf wies Bgm. Zahler in seiner Stellungnahme entschieden zurück. Er wiederholte noch einmal, dass eine Stiftung schon aus rechtlichen Gründen für die Gemeinde nicht machbar sei. Gegen einen Verkauf hat man sich in der GR-Sitzung am 20.07.2017 TOP4 einstimmig entschieden. Somit bleibt als einzig verbliebene Möglichkeit ein Erbbaupachtvertrag. Und auf diese Möglichkeit ist der Interessent nicht eingegangen.
Zahler fasst als Fazit zusammen:
• es gibt keine Verhandlungsbasis
• es liegt kein schriftliches Angebot vor
• es besteht kein schriftliches Konzept
Darum möchte er in der nächsten Sitzung (in drei Wochen), in der es exklusiv nur um dieses Thema gehen solle, endgültig darüber abstimmen lassen. In der heutigen Sitzung soll kein Beschluss gefasst werden.
Er möchte als Signalwirkung Entwicklungen wie beim REWE vermeiden.
Im Anschluss entwickelte sich ein reger Meinungsaustausch, aus denen einige Beiträge aufgeführt werden:
GR Baur: Die vertraglich geregelte Höhe des Rückkaufs ist zu niedrig, deshalb ist der Vertragsentwurf nicht annehmbar.
GR P. Hubbauer: Das Schreiben zeigt mir, dass er kein Interesse (an einem Erbbaupachtvertrag) hat.
GR Wilde: Es hätte ja dann schon längst eine Entscheidung getroffen werden können. [Zu den Neubau-Befürwortern]: Ihr seid’s 8 und wir nur 5.
2. Bgm. Schwaiger: Er sieht es nicht wie Bgm. Zahler, dass kein Konzept besteht, da die Brüder Leismüller dem gesamten GR ihr Konzept in einer Sitzung vorgestellt hatten und dies auch von vielen positiv empfunden wurde. Ich bin für den Erhalt. Wir sollten daher nochmal mit ihm reden.
GR P. Hubbauer: Mich stört, dass er nicht auf die Eckpunkte eingegangen ist, da es ja nur eine Grundlage war, über die noch in allen Punkten verhandelt werden kann.
2. Bgm. Schwaiger: Der Bgm. sollte nochmal das Gespräch mit Leismüller suchen.
Der Gemeinderat nimmt die Schreiben zur Kenntnis und beauftragt einstimmig den Bgm. nochmals ein abschließendes Gespräch mit Leismüller zu führen.
TOP 6:
GR Baur beantragt, dass zukünftig die Sitzungen bereits um 19.30 Uhr beginnen und dass nach 22.30 Uhr nur noch über den gerade behandelnden Punkt abgestimmt werden darf. Die übrigen (nachfolgenden) Punkte sollten dann vertagt werden. Zudem hat er einen Vorschlag für die Sitzungstermine des laufenden Jahres eingereicht.
Bgm. Zahler antwortet, dass er grundsätzlich den Vorschlag unterstütze. Er schlägt vor, dass die Sitzungen von Oktober bis März wie vorgeschlagen um 19.30 Uhr beginnen sollen. Von April bis September soll es aus Rücksicht auf die Landwirtschaft bei 20 Uhr bleiben. Er selbst verspricht, dass er zukünftig auf langen Sitzungen um 22.30 Uhr das Gremium abstimmen lässt, ob die Sitzung fortgeführt oder vertagt wird. Falls er dies vergessen sollte, könne ihn jedes Mitglied daran erinnern.
Der GR stimmte einstimmig diesem Vorschlag zu.
TOP 7 und 8:
Kämmerer Hans Zahler stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 vor.
Rücklagen ’17 €420.000 (’16 €347.000)
Wichtigste Investitionen 2017
€95.000 Tilgung u. Kredite (z.B. Holder, Pistenraupe)
€50.000 Fußweg Hölle
€25.000 Digitalisierung Kanalnetz
€14.000 Auto Wasserwart
€13.000 Hochdruckpumpe für Feuerwehr
€10.900 Kläranlage Mittenwald
€9.000 Treppe Schule
€8.300 Fenster Kindergarten
€7.500 Haus des Gastes
€5.500 Kanalpumpe
€5.000 Urinale Schulhaus
€4.200 Boden Schulhauswohnung
€3.500 Parkplatz Isarsteg
€3.500 Wasserversorgung Verbrauchsmaterial
€262.000 Summe Investitionen 2017
Freie Fianzspanne:
’17 €330.000 (’16 €-30.000)
Schulden:
Schuldenentwicklung ’17 €440.000 (’16 €510.000, ’15 €320.000)
Pro-Kopf-Verschuldung ’17 €295; (’16 €343)
Personalkosten:
Personalkosten ’17 €630.000 (’16 €573.000, ’15 €565.000)
Steuereinnahmen Gesamt 2017 €1.435.000
€524.000 Gewerbesteuer
€522.000 Einkommenssteueranteil
€260.000 Grundsteuer B
€73.000 Zweitwohnungssteuer
€40.000 Umsatzsteueranteil
€11.400 Grundsteuer A
€4.700 Hundesteuer
Ausgaben / Steuerumlagen
€54.000 Gewerbesteuerumlage
€566.000 Kreisumlage
Ergibt Netto Steueraufkommen von €815.000
Schlüsselzuweisung €488.000
Fremdenverkehr:
€565.000 Einnahmen
€988.000 Ausgaben
Gesamt €-423.000
Zahlung an die Alpenwelt Karwendel €370.000
Verwaltungshaushalt:
€24.000 Überplanmäßige Ausgaben
€244.000 Einnahmen (Anteil Einkommens- und Gewerbesteuer)
€220.000 Gesamt
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Kämmerers über die Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis und stimmt einstimmig für eine Entlastung.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Kämmerers über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 zur Kenntnis und genehmigt diese
einstimmig. Nach den Ausführungen lobte 2. Bgm. Schwaiger die Arbeit von Kämmerer Hans Zahler.
Verschiedenes:
Loipe nach Vorderriß:
Bgm. Zahler erklärt, dass es zur Loipe nach Vorderriß zwei gegensätzliche Meinungen gibt. Die eine Seite fordert, dass die Loipe besser präpariert werden soll und die andere Seite sagt, dass sich der hohe Unterhalt nicht lohne. Zahler ergänzt, dass der Erhalt und Unterhalt jährlich rund 4 – 5 Tausend Euro ausmacht. Hinzu kommen noch die Befahrungskosten.
Ein Problem stellt der aufgelandete Kies dar, da deshalb Wasser in die Loipe eindringt. Zudem fordert der Naturschutz die gesetzlich vorgeschriebenen Eingriffe (Auflockerung des Bodens), die sich ebenfalls negativ auf die Loipe auswirken. In einer kurzen Diskussion spricht sich der GR für den Erhalt der bei Gästen und Einheimischen beliebten Loipe aus.
Einkaufsbus:
Bgm. Zahler berichtet über den Einkaufsbus, den die Gemeinde für die Bürger eingerichtet hatte. Der Bus wurde von max. 4 Personen gleichzeitig genutzt. Durchschnittlich waren es
etwas mehr als zwei Personen. Dies ist leider deutlich zu wenig, als dass man den Bus weiter betreiben könne. Es wäre überhaupt nur noch 1x die Woche an einem Termin denkbar.
Der GR spricht sich dafür aus, den Bus vorerst nicht weiter zu betreiben. GR Hans Baur merkt noch an, dass man eine Mitfahrbank nach Riegseer Vorbild machen könnte. Wer nach Krün mitgenommen werden will, setzt sich auf die Bank und vorbeifahrende Privatpersonen nehmen sie dann mit.
Info-Abend AWK:
Bgm. Zahler erinnert an die Einladung zum Info-Abend der AWK.
Parkplatz Neuwirt:
GR Robert Kuplwieser frägt nach, ob es Neuigkeiten zum Thema Parkplatz am Dorfplatz neben Neuwirt gibt. Ziel ist, die Dauerparker aus diesem Bereich zu verbannen. Bgm. Zahler antwortete, dass dies grundsätzlich möglich sei, jedoch noch eine Abstimmung mit dem LRA nötig ist.
Gewerbegebiet:
Für das ursprünglich geplante Gewerbegebiet an der Isarstraße wird ein Suchraster mit rund 20 Bodenproben erstellt, so dass eine fundiertere Aussage über die Schadstoffe im Boden gemacht werden kann. Mit einem Ergebnis ist nicht vor Ende März zu rechnen.
Zugspitz Region:
GR Bernhard Wilde erklärt, dass Sebastian Kramer (Ferl) dem Gemeinderat die Zugspitzregion vorstellen will. Bgm. Zahler erwiderte, dass dies nicht eilt, jedoch vor der neuen Vertragsverlängerung mit der Zugspitzregion für drei weitere Jahre erfolgen müsse.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 21.25 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den zahlreichen Zuhörern einen guten Nachhauseweg.
Lesen Sie hierzu auch die Online-Zeitungsartikel die Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung haben:
• Zu TOP 5 Online-Artikel vom 04.02.2018 auf Merkur.de Thema: Kirchenböbl
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