Gemeinderatssitzung 20.07.2017

Gemeinderatssitzung Thema KirchenböblDonnerstag 20.07.2017, 20:00 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Antrag bzgl. Bauvorhaben FlNr. 445/4 Gem. Wallgau; Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren
  2. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verbindungsbau, sowie Umbau des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Walchenseestraße 11, 82499 Wallgau, FlNr. 88 und 82/3 Gem. Wallgau
  3. Dorferneuerung: Darlegung nachfolgender Sachverhalte zum Projekt Kirchenböbl: Kostenschätzung eines Neubaus, Mietpreiskalkulation, weitere Detailinformationen
  4. Antrag v. Bernhard Neuner jun., Albert Neuner, Thomas Neuner, Josef Berwein auf Herbeiführung einer Entscheidung über Verkauf oder Nicht-Verkauf des Gebäudes Dorfplatz 9
    Verschiedenes

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

Was bedeutet ein Unentschieden im Gemeinderat?
– Jede Stimme, Bürgermeister oder Gemeinderat, zählt gleich viel.
– Wie in der letzten Gemeinderatssitzung vom 01.06.2017 informiert wurde, sieht das Landratsamt GR Josef Berwein (aufgrund seines Engagements am geplanten Bauernladen) bei einer Grundsatzentscheidung Verkauf oder Nicht-Verkauf des Kirchenböbls als „befangen an, somit gibt es bei einem vollzähligen Gemeinderat 12 Stimmen zu diesem Grundsatzbeschluss.
– Laut Bayerischer Gemeindeordnung GO Art. 48 ist eine Stimmenthaltung nicht zulässig
– Laut Bayerischer Gemeindeordnung GO Art. 51 gilt bei einer Stimmgleichheit der Antrag als abgelehnt.
– Die Formulierug der Beschlussvorschläge obliegt dem Bürgermeister (dies ist  laut GO Art. 45 in der Geschäftsordnung der Gemeinde geregelt).

Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Im völlig überfüllten Sitzungssaal begrüßte Bürgermeister Hansjörg Zahler die knapp 50 anwesenden Zuhörer inkl. der beiden Pressevertreter vom Kreisboten und Garmisch-Partenkirchner Tagblatt sowie die fast vollständig anwesenden Gemeinderäte. Lediglich GR Bernhard Wilde war aus privaten Gründen entschuldigt. Vom ALE (Amt für Ländliche Entwicklung) begrüßte er Frau Pavoni.

Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die Tagesordnung und das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung gab es keine Einwände. Damit gilt beides als angenommen.

TOP1:

Der Bauwerber erneuert seinen Antrag auf Errichtung eines EFH mit Garage auf FlNr. 445/4 und beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Wie in der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2017 unter TOP5 beschlossen, möchte man in dem aufwändigen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans unterschiedlich vorgehen. So wurden die zehn Anträge gem. dem Scoping-Verfahren in aussichtsreiche und weniger aussichtsreiche Vorhaben aufgeteilt. Von den aussichtsreichen Vorhaben können 3-4 über sog. Einbeziehungssatzungen behandelt werden. Hierfür wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans nicht erforderlich.

Für den aktuell vorliegenden Antrag auf FlNr. 445/4 müsste nach Einschätzung von Arch. Feldpausch, der Rücksprache mit dem LRA gehalten hat, ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan angepasst werden. Dies könnte im Parallelverfahren gleichzeitig vorangetrieben werden. In ihrem Schreiben erklären sich die Antragsteller bereit, die Kosten für die Planverfahren, die technische Erschließung, die Zuwegung sowie die dauerhaft zur Verfügungstellung von Ausgleichsflächen zu übernehmen. In nicht öffentlicher Sitzung müsste noch über die Beauftragung eines städtebaulichen Planers entschieden werden.

Für weitere Anträge muss immer ein konkretes Interesse und die Bereitschaft zur Kostenübernahme durch einen Städtebaulichen Vertrag gegeben sein. Alle Beteiligten müssen gleich behandelt werden.

Bürgermeister Zahler verlas folgenden Beschlussvorschlag: Der Antrag und die Bereitschaft zur Kostenübernahme wird zur Kenntnis genommen. Die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans werden parallel laufen.
Der Gemeinderat stimmte mit einer Gegenstimme dem Beschlussvorschlag zu. GR Georg Rauch und 2. Bgm. Karlheinz Schwaiger durften aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilnehmen.

TOP2:

Der Bauwerber möchte auf FlNr. 88 und 82/3 Gem. Wallgau ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit Verbindungsgang errichten. Da das Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplanes liegt, ist für den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses zu prüfen, inwieweit sich der Bau gem. § 34 BauGB in die Umgebung einfügt. Die GRZ der umgebenden Bebauung von 0,2 wird in dem vorliegenden Antrag mit ca. 0,3 deutlich überschritten. Für Bürgermeister Zahler kommt es allerdings nicht alleine auf die Größe des Gebäudes, sondern auch auf die Art der Bebauung und die Nutzung an. Er findet die ortstypisch geplante Gestaltung des Hauses sehr ansprechend.

Man könne es nur begrüßen, wenn ein Gewerbebetrieb hier investiert und Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffe. Zu klären wäre noch die Entwässerung der dahinter liegenden Grundstücke, die derzeit über zwei privat verlegte Rohre verläuft. Zu diesem Thema ist das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hinzuzuziehen.

2. Bgm. Schwaiger merkte an, dass der Bauausschuss die Überschreitung der GRZ bereits besprochen und zugestimmt hat. Bürgermeister Zahler verlas folgenden Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. Die Entwässerung der dahinter liegenden Grundstücke muss berücksichtigt werden. Hierzu muss das Wasserwirtschaftsamt als Fachbehörde mit einbezogen werden. Der Gemeinderat folgte der positiven Empfehlung des Bauausschusses und stimmte einstimmig der Bauvoranfrage zu.

TOP3:

Der Bürgermeister gab die neuesten Informationen zum Thema Neubau Kirchenböbl bekannt.
Kostenschätzung: Die nach DIN 276 erstellte Kostenschätzung durch Architekt Otto Kurz hat für einen Neubau von 11 x 22,5 m eine Summe von 1,85 Mio € inkl. Abriss ergeben.
Die Baukosten setzen sich wie folgt zusammen:
– Abbruch 85.000 €
– Erschließung 15.000 €
– Hausbau 1.000.000 €
– Technische Einrichtungen (Heizung, Sanitär) 288.000 €
– Kunst 25.000 €,
– Planungskosten 280.000 €

Finanzierung:
Zusammen mit einer hiesigen Bank wurde eine Zins- und Tilgungsrechnung erstellt. Bei einer Kreditsumme von 1,8 Mio €, einem Zinssatz von 0,46% und einer Laufzeit von 30 Jahren bei der KfW-Bank ergäben sich 640 € Zinsen/Monat und eine monatliche Belastung von 5190 €/Monat ( bei 3 % jährlicher Tilgungsleistung).

Die Mieten werden wie folgt kalkuliert: EG und OG 11 €/m², Keller 5 €/m² und DG 10 €/m² dies ergibt zusammen Einnahmen in Höhe von 5420 €/Monat. Eine Onlinerecherche nach vergleichbaren Mietobjekten hat bei einer 75m² Wohnung 11,33€/m² ergeben.

Aktueller Grundstückswert:
Der aktuelle Grundstückswert für FlNr. 125 mit Kirchenböbl ca. 880m² ohne Nebengrundstück ehem. Stadel wird mit 445.000€ beziffert (Grundstück unbebaut 517.000€ Minus Freilegungskosten/Abriss 72.000€)

Gegenüberstellung Verkauf und Erhalt zu Neubau:
In einer Thesenaufstellung zeigte der Bürgermeister eine umfangreiche Gegenüberstellung der beiden Optionen.
1. Kirchenböbl bleibt im Eigentum der Gemeinde
2. Erhalt und Verkauf an Privat
Anhand von ca. 14 Punkten wurden die beiden Optionen bewertet. Zentrale Frage bleibt die Einflussnahme durch die Gemeinde. Der aktuell gültige Bebauungsplan sieht für den Kirchenböbl einen Neubau vor und müsste für den Verkauf mit Erhalt des Anwesens und einer Neugestaltung des Dorfplatzes geändert werden.

Der Bürgermeister informierte über ein gestern stattgefundenes Treffen von Kauf- und Mietinteressenten zum Kirchenböbl (Ärztin Fr. Diener, Apotheker Hr. Fischer, Brüder Leismüller und die Landwirte mit Plänen zu einem Dorfladen). Dabei wurde von Fam. Leismüller der Initiative der Landwirte angeboten, ausreichende Ladenflächen zu mieten, umgekehrt ist die Vermietung an die Fam. Leismüller durch die Gemeinde in einem Neubau möglich, was sich die Brüder Leismüller zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht vorstellen können. Auch über die Eigentumssicherung der Gemeinde durch Erbbaurecht oder eine Stiftung wurde gesprochen.

Die Beteiligten haben zugesagt, innerhalb der nächsten zwei Wochen die Angaben zu den benötigten Flächen bereitzustellen, so dass bis September 2017 ein Raumprogramm und Nutzungskonzept erstellt werden kann.
GR Baur befürchtet, dass durch eine mögliche Abweichung der kalkulierten Baukosten von ±25% die errechneten Mieteinnahmen nicht ausreichen könnten.
GR Berwein machte deutlich, dass in den kalkulierten Baukosten Fördermittel noch nicht eingerechnet sind.
Fr. Pavoni merkte an, dass auch Fördermittel für private Kleinstunternehmen zur Nahversorgung von bis zu 30.000 € möglich sind. Für die Ärztin und den Apotheker müsse dies geprüft werden, da es sich hier nicht um Neugründungen handelt.
BGM Zahler wies darauf hin, dass auch mögliche Förderungen durch das Wirtschaftsministerium zu prüfen sind. (Fördernavi des Freistaates Bayern)

Die Neugestaltung des Dorfplatzes müsse man als Gesamtkonzept sehen, so Frau Pavoni, hierzu sind umfangreiche Konzepte, tragfähige Lösungen und eine Einbindung in die Dorferneuerung nötig, um Fördermittel zu erhalten. Der Neubau selbst wird nicht gefördert. Nach Meinung der Chefin von Frau Pavoni ist bei dem Erhalt des Kirchenböbls eine Förderung für die Dorfplatzgestaltung nicht sicher.
2. Bgm. Schwaiger wies darauf hin, dass es auch die Möglichkeit gibt, die Arztpraxis und die Apotheke auf dem Grundstück des Bungalows unterzubringen.

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Ausführungen zur Kenntnis.

TOP4:

Bgm. Zahler verliest den fraktionsübergreifenden Antrag der vier Gemeinderäte. Diese fordern, endlich eine Entscheidung zum Anwesen Kirchenböbl zu treffen, wobei sie selbst gegen einen Verkauf und für die Mitgestaltungsmöglichkeit der Gemeinde sind. Ihrer Meinung nach ist der Dorfplatz die Seele der Gemeinde. Das Grundstück wäre für zukünftige Generationen verloren. Bgm. Zahler informierte, dass der Antrag natürlich noch vor dem gestrigen Treffen aller Interessenten (siehe TOP3) gestellt wurde.

GR Bernhard Neuner fügt dem Antrag noch mündlich hinzu, dass es jetzt endlich an der Zeit wäre, eine Entscheidung zu treffen. Er monierte, dass ständig Ausflüchte gesucht werden, nur um eine Entscheidung zu umgehen. Es wird von der Bürgern jetzt eine Entscheidung erwartet. Er befürchtet zudem, dass es Gerüchten zufolge auswärtige Kaufinteressanten gibt, die nur darauf warten, dass der Dorfplatz mit Gebäude verkauft wird. „Der Dorfplatz ist die Seele des Dorfes, und die Seele verkauft man nicht.“ Diese Ausführungen wurden von der Zuhörerschaft mit viel Applaus kommentiert. Das Vorhaben der Gebrüder Leismüller wäre auch in einem Neubau möglich.

GR Berwein erneuerte die Forderung, den Kirchenböbl nicht zu verkaufen. Er will den Fremdenverkehr voranbringen und endlich eine Dorfplatzgestaltung umsetzen. Er befürchtet zudem, dass die Gemeinde nach einem Verkauf evtl. in 30 bis 40 Jahren zu einem Rückkauf gezwungen ist.

GR Baur merkt an, dass man am gestrigen Treffen zum ersten Mal in diesem Kreis zusammengesessen war. Da sich neue Möglichkeiten ergeben haben, schlägt er vor, diese Möglichkeiten juristisch zu prüfen und die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen.

GR Phlipp Hubbauer ist der Meinung, dass die Gemeinde langfristig planen müsse. Auch er ist der Meinung, dass die beiden neuen Optionen rechtlich geprüft werden sollen.

2. Bgm. Schwaiger kritisierte, dass die gestrigen Gespräche schon vor einem halben Jahr hätten stattfinden müssen.

Auf die Frage von Bgm. Zahler, ob die Entscheidung auf die kommende Sitzung vertagt werden soll, erwiderte GR Berwein, dass ein Verkauf mit oder ohne Auflagen aus bekannten Gründen nicht funktioniert. Daher können wir schon heute darüber entscheiden, ob verkauft wird oder nicht. (Anm. der Red.: Eine Entscheidung gegen einen Verkauf bedeutet nicht automatisch den Abriss des Gebäudes, da auch die beiden neuen Optionen möglich wären.)

Bgm. Zahler formulierte daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:
Bezugnehmend auf das Abstimmungsgespäch am 19.07. muss die Gemeinde Wallgau grundsätzlich die Verfügungsgewalt für das Grundstück behalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Optionen Stiftung und Erbbaurecht unter Hinzuziehung von Fachleuten zu prüfen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig diesem Beschlussvorschlag zu.

Verschiedenes:

Parkplatz Isarsteg:
Zum Parkplatz am Isarsteg erklärte Bgm. Zahler, dass die Staatsforsten und Weidegenossenschaft die bisherigen Parkflächen auffüllen und renaturieren. Die neuen Parkplätze liegen ebenfalls auf Grundstücken der Weidegenossen. Die rund 30 Parkflächen links der Zufahrtsstraße werden besser strukturiert.
Gewerbegebiet:
Die Schadstoffbelastung im geplanten Gewerbegebiet an der Isarstraße mit PAK (krebserregend) ist erheblich. Es wird daher die Untersuchung bis zum Steg ausgeweitet. Zur Schuldfrage erklärt Zahler, dass dies wohl nicht mehr feststellbar wäre. Für solche Fälle gibt es einen Staatsfonds, der evtl. die Sanierung bezahlt.
Stoppschild Kurvenstraße:
Zum Thema Stoppschild an der Gefahrenstelle „Kurvenstraße“ erläuterte Bgm. Zahler, dass es eine Begehung durch die Polizei und das LRA, ohne Beteiligung der Gemeinde, gegeben hat. Konkrete Ergebisse oder mögliche Maßnahmen stehen noch aus.
Beschwerde Otenwanger Weg:
Bgm. Zahler erklärte, dass es zu Beschwerden über zu schnell fahrende Fahrzeuge am Otenwanger Weg gäbe. GR Berwein entgegnete, dass hier oft unvernünftigen Fußgänger unterwegs sind.
Gelöbnis Bundeswehr:
Am 27. Juli findet um 14 Uhr in Wallgau am Haus des Gastes ein Gelöbnis des Gebirgsjägerbataillons 233 statt. Anschließend finden sich die geladenen Gäste, zu denen auch die Mitglieder des Gemeinderates gehören, in der Post ein.

Nachdem aus dem Gremium keine Wünsche, Fragen und Anmerkungen mehr kamen, beschloss Bgm. Zahler um 21.37 Uhr den öffentlichen Teil und wünschte den zahlreichen Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

WBE und BEI

Lesen Sie hierzu auch die Online-Zeitungsartikel die Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung haben:
Online-Artikel vom 24.07.2017 auf Merkur.de Bodenbelastung Gewerbegebiet Isarstraße
Online-Artikel vom 21.07.2017 auf Merkur.de Thema Kirchenböbl
Online-Artikel vom 18.07.2017 auf Merkur.de. Vorbericht über die bevorstehende Entscheidung

Lesen Sie hier auch unsere Sonderseite mit umfangreichen Informationen zur Dorferneuerung

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