Bekanntmachung:
Zum Silvester Feuerwerk
Aufgrund der bisher schnee- und niederschlagsarmen Zeit im Dezember besteht in der Silvesternacht ein erhöhtes Wald- und Flächenbrandrisiko. Aus diesem Grund wird heuer besonders darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Wald, besonders am Krepelschroffen oder in Waldnähe verboten ist. Auch auf trockenen Wiesenflächen sollte vollstandig auf Feuerwerk verzichtet werden. Vom innerörtlichen Bereich ist ein Sicherheitsabstand von 100 Metern zu Waldflächen einzuhalten.
Wallgau, den 21.12.2018
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Mit Bildern zur Warnung vom Brand am Krepelschroffen 2016
Brand am Krepelschroffen
Trotz Verbot von Feuerwerk in Waldnähe und Hinweisen auf das erhöhte Waldbrandrisiko kam es an Silvester 2016 zu einem Wald- bzw. Grasbrand am Krepelschroffen bei Wallgau. Ursprung des Brandes war vermutlich eine Reihe von Fackeln im Bereich des Unterstandes unterhalb des Gipfelkreuzes. Wie man vom Tal aus sehen konnte breitete sich aus der Mitte der Fackelreihe gegen 20.25 Uhr ein Grasbrand aus und erfasste den Unterstand der innerhalb kürzester Zeit völlig niederbrannte. Die Feuerwehr Wallgau verstärkt durch zahlreiche Wehren aus den Nachbargemeinden und dem Landkreis brachten den Brand bis Mitternacht unter Kontrolle.
Auch wenn bei dem Brand und dem Feuerwehreinsatz niemand zu schaden gekommen ist, so waren doch die Feuerwehrmänner nachts in steilem Gelände einer nicht unerheblichen Gefahr ausgesetzt.
• Lesen Sie hier unseren Beitrag mit Bildern zum Bau des neuen Unterstandes
• Lesen Sie zum Brand auch den Online-Artikel vom 01.01.2017 auf Merkur.de
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