Gemeinderatssitzung 09.05.2019

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauDonnerstag 09.05.2019, 20:00 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

 Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Antrag zur Errichtung eines Feldstadels (Ersatzbau) auf FlNr. 297 Gem. Wallgau (Zwingerwiese)
  2. Antrag auf Klärung der Teilung und Bebaubarkeit FlNr. 142 Gem. Wallgau
  3. Trinkwasserversorung: Bericht des Wasserwartes über Versorgungseinrichtungen und anstehende Investitionen
  4. Antrag des Wallgauer Wählervereins auf Diskussion und Beschlussfassung für die Herstellung der geforderten Wasserentnahmestelle am Haus des Gastes
  5. Haus des Gastes: Erneuerung der Beschallungsanlage am Haus des Gastes, Beschlussfassung
  6. Beratung des Haushalts 2019 und Beschluss der Haushaltssatzung
  7. Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2018 bis 2020
    Verschiedenes

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

• Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung bzw. Gemeinderat geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und insgesamt neun Zuhörer inkl. Fr. Schauer vom GAP Tagblatt. Die GR Hans Baur (dienstlich) und Thomas Neuner (privat) waren entschuldigt. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die zugestellte Tagesordnung und zum öffentlichen Protokoll der letzten Sitzung gab es keine Einwände. Somit galt beides als angenommen.

Bevor Zahler in die Tagesordnung einstieg, bat er alle Anwesenden sich von den Plätzen zu erheben, um in einer Schweigeminute dem heute zu Grabe getragenen Johann Höck zu gedenken. Er war von 1978 bis 1990 ehrenamtlicher Bürgermeister in Wallgau.

TOP 1:

Der Bauwerber möchte auf seinem Grundstück auf FlNr. 297 Gem. Wallgau (Zwingerwiese) einen Feldstadel als Ersatzbau für einen bestehenden baufälligen Stadel errichten. Der neue Stadel soll direkt am öffentlichen Feldweg gebaut werden. Der Neubau ist etwas größer als der vorhandene Stadel und erfüllt alle Vorgaben aus dem Merkblatt „Stadel im Außenbereich“ des Landratsamtes. Der Bauausschuss hatte sich mit diesem Antrag befasst und hatte weder Fragen noch hielt er einen Ortstermin für nötig. Der Gemeinderat folgte daher einstimmig dem Beschlussvorschlag, dem Bauvorhaben zuzustimmen.

TOP 2:

Bgm. Zahler erklärte, dass der Grundeigentümer vom GR geklärt haben will, ob und in welchem Maße eine Teilung sowie Bebauung des Grundstücks FlNr. 142 Gem. Wallgau möglich sei. Hierzu hat der Eigentümer eine Teilungsskizze dem Antrag beigelegt. Zahler informierte anhand eines Schreibens des Landratsamtes, dass grundsätzlich eine Teilung des Grundstücks möglich wäre und dass hierfür weder ein Antrag noch eine Genehmigung nötig seien.

Nach der geplanten Teilung hätte das Grundstück des Bestandsgebäudes eine GRZ von etwa 0,45 – 0,47. Dies wäre zwar deutlich mehr, als die ortsüblichen 0,20, widerspricht jedoch nicht dem Baurecht, da das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und somit § 19 Abs. 2 BauGB nicht gilt. Allerdings darf durch die Grundstücksteilung kein baurechtswidriger Zustand entstehen. Dies betrifft z.B. die Abstandsflächen und notwendigen Kfz-Stellplätze gem. Stellplatzverordnung. Zudem sind die Vorgaben des § 34 BauGB (Einfügungsgebot) einzuhalten.

Gleiches gilt für die Bebauung des neuen, abgeteilten Grundstücks. Eine Bebauung ist gem. § 34 BauGB zulässig. Auch hier sind die baurechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Die Gemeinde kann jedoch keine detailierten Hinweise zur möglichen Teilung und Bebauung geben. Für die vom Eigentümer geplante Größe von rund 400 m² eines abgeteilten Grundstücks hält Zahler eine Bebauung mit einer GRZ von den ortsüblichen 0,20 (80 m²) für möglich.
Unter Beachtung der vorgenannten Sachverhalte mit einer GRZ von 0,2, der Einhaltung der Abstandsflächen und der notwendigen Stellplätze, hält der GR einstimmig eine Teilung und Bebauung der Grundstücks für möglich.

TOP 3:

Zu diesem TOP begrüßte Bgm. Zahler den anwesenden Wasserwart Hannes Berwein, der das Gremium über den Ist-Zustand des Wallgauer Wassernetzes mit Tiefbrunnen und notwendige Investitionen im Bereich der Wasserversorgung informieren sollte.
Berwein erklärte anhand einer Fotodokumentation, wie derzeit die Wasserversorgungseinrichtungen in Wallgau aussähen und welche Maßnahmen aus seiner Sicht noch umgesetzt werden müssten.

• Der vorhandene Tiefbrunnen aus dem Jahr 1981 hat eine Fördertiefe von rund 60 m.
• Eine ca. 70 Jahre alte Leitung transportiert das Wasser vom Brunnen unter der Isar hindurch ins Ortsnetz.
• Früher gab es zwei Versorgungsleitungen, wobei eine im Zuge des Brunnenbaus stillgelegt wurde.
• In diesem Zusammenhang regte Berwein an, eine zweite Leitungen wieder herzustellen, z. B. im Zuge der Erschließung des möglichen neuen Gewerbegebietes, um im Falle eines Schadens die Wasserversorgung sicherzustellen.

• Zwischen den beiden Brunnen von Wallgau und Krün wurde im Vorfeld des G7-Gipfels ein Notverbund hergestellt.
• Die Wasserförderung wird über eine SPS-Pumpensteuerung, die jedoch über eine Schnittstelle mit der analogen Regelung des Hochbehälters verbunden ist, geregelt.
• Dies führt zu vielen Störfällen, auf die der Wasserwart, teilweise auch mitten in der Nacht, reagieren muss.
• Berwein regte auch hier an, das analoge System am Hochbehälter durch ein modernes und kompatibles System zu ersetzen.

• Länger andauernde Hochwässer führen zu überhöhten Grundwasserständen. Falls der Grenzwert von 2,4 m am Brunnenkopf erreicht wird, darf kein Wasser mehr gefördert werden. In diesem Fall müsste die Gemeinde ihr Wasser über den Notverbund aus Krün beziehen.
• Im Gegensatz zum Wallgauer Hochbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1.000 m³, hat der Krüner Hochbehälter nur ein Fassungsvermögen von 200 m³, so dass die Versorgung beider Orte nur im Notfall für einige Tage erfolgen kann.
• Um bei einem erhöhten Grundwasserspiegel Wasser fördern zu dürfen, müsste eine UV-Anlage installiert werden.
• Als wichtige Ertüchtigung wird gerade eine neue Abdeckung mittels Edelstahldeckel am Tiefbrunnen hergestellt.

• Berwein empfiehlt die schrittweise Aufstockung des vorgehaltenen Ersatzteillagers, um bei Rohrbrüchen auch an Wochenenden schnell reagieren zu können.
• Aufgrund unterschiedlicher Rohrleitungen kann nur bedingt auf das Ersatzteillager der Fa. Niggl aus Krün zurückgegriffen werden.
• Das Schutzgebiet um den Tiefbrunnen muss eingezäunt werden, hierzu findet ein Termin mit dem LRA statt.
• Die aktuelle Tiefbrunnenpumpe ist aus dem Jahr 2008. Aufgrund langer Lieferzeiten (ca. 6 Wochen) empfiehlt Berwein, eine neue Pumpe anzuschaffen, um die vorhandene Pumpe im Bedarfsfall schnell ersetzen zu können. So könnte die alte Pumpe evtl. noch ein paar Jahre weiter laufen.

• Für die nächste Zeit müssen einige (stillgelegte) Totleitungen im Wassernetz entfernt werden.
• Für die Isarstraße wurde vor einigen Jahren eine neue Leitung gelegt, sobald auch die letzten Hausanschlüsse der alten Leitung umgelegt wurden, kann auch diese entfernt werden.
• Vor der Sanierung der B11 müssen alle veralteten Schieber in diesem Bereich ersetzt werden.
Der GR nimmt die Ausführungen dankenswert zur Kenntnis.
(Anm. der Red.: Zahlen zu den Investitionen in die Wasserversorgung siehe TOP 6)

TOP 4:

Bgm. Zahler verlas den Antrag des Wallgauer Wählervereins zur Herstellung der geforderten Löschwasserentnahmestelle am Haus des Gastes. Hier gibt es die Möglichkeit, dass sich die Gemeinde im Zuge einer privaten Verlegung des Finzbach-Überleitungskanals beteiligt. So könnte dies für die Gemeinde kostengünstig umgesetzt werden.

Bgm. Zahler bevorzugt jedoch die Umsetzung auf Gemeindegrund, da er befürchtet, dass der Grundeigentümer etwas einfordern könne. Er hat darüber mit dem anwesenden Wasserwart und 2. Feuerwehrkommandanten Hannes Berwein gesprochen, der eine andere Lösung kurz vorstellte. Im bestehenden Revisionsschacht des Finzbach-Überleitungskanals hinter dem Trafohaus könne eine mechanische Schleuse mit einem festen Ansaugrohr installiert werden. Die Kosten für die Schleuse würden von einer Fachfirma hergestellt, rund € 4.000,- (netto) kosten, das Rohr könnte durch den Wasserwart selbst eingebaut werden.

GR Philipp Hubbauer fragte nach, ob es sich bei der Löschwasserentnahmestelle, wie im Antrag des Wählervereins behauptet, um eine Forderung handle. Bgm. Zahler antwortete daraufhin, dass dies nicht gefordert und somit die Aussage im Antrag falsch sei. Er hält die Umsetzung jedoch für sinnvoll.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Entnahmestelle wie von Hannes Berwein vorgestellt, auf eigenem Grund herzustellen.

TOP 5:

Bgm. Zahler erklärte, dass die Beschallungsanlage im Haus des Gastes nicht mehr richtig funktioniere, wie man auf den letzten Veranstaltungen gehört habe. Er habe darüber vor Ort mit einem Sachkundigen gesprochen. Die bestehende Anlage müsste dringend gewartet und teilweise ausgetauscht werden. Hierzu müssten Angebote eingeholt werden. Im Bühnenbereich ist die Anlage zu schwach, aber noch Ok. Im hinteren Bereich wird es deutlich schlechter und im geöffneten Restaurant ist nichts mehr zu verstehen.

Zudem muss auch die Beleuchtung ertüchtigt werden. Die Lebensdauer der Leuchtmittel sei sehr kurz und der große Lüster wäre auch ganz hochgefahren den Spots im Weg. Sie sollten durch moderne LED-Scheinwerfer speziell für Bühnenbeleuchtung ersetzt werden. Die Anlagen sind inzwischen über 20 Jahre alt und waren schon damals nur als Kompromiss ausgelegt worden. Die Kosten für eine neue Soundanlage wird auf rund € 30.000,- geschätzt. Die LED’s lassen sich nicht ohne Weiteres in die bestehende Elektrik integrieren.

Diese Maßnahmen wie auch die Erneuerung der Kegelbahn könnten ggf. über die RÖFE mit 50 – 55 % gefördert werden. Hier gilt jedoch eine Bagatellgrenze von € 100.000,-. Kämmerer Hans Zahler hat sich diesbezüglich schon informiert.
Bgm. Zahler schlug daher vor, alle Maßnahmen zusammenzuschreiben und einen Förderantrag zu stellen. Erst nach Erteilung eines Förderbescheids kann ausgeschrieben werden, da eine vorzeitige Ausschreibung oder Beauftragung förderschädlich sei.
2. Bgm. Schwaiger schlug jedoch vor, dass die bestehende Anlage zumindest durch eine Fachfirma schnellstmöglich eingestellt werden müsse.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmte einstimmig zu, den Bedarf aufzunehmen und einen Sanierungsplan zu erstellen.

TOP 6 u. 7:

Diese beiden Punkte werden gemeinsam behandelt. Bürgermeister Zahler erklärte dass der Kämmerer und die Verwaltung bei der Aufstellung des Haushalts wieder sehr gute Arbeit geleistet hätten Kämmerer Hans Zahler stellte den Haushalt für das laufende Jahr 2019 vor. Er erklärte, dass der Haushalt bereits mit dem Gemeinderat vorberaten wurde.

Die Gemeinde hatte am 01.01.2018 1498 Einwohner und Rücklagen in Höhe von €393.000. Für 2019 ist eine Rücklagenentnahme inkl. Erlass von €155.000 geplant.

Der Haushaltsansatz liegt bei €3.660.000 (plus 0,8%) im Verwaltungshaushalt und
€757.000 (minus 11%) im Vermögenshaushalt.
Vorraussichtlich müssen 2019 €155.000 Rücklagen entnommen werden.
Dies ergibt ein Gesamtvolumen von €4.417.000 (minus €66.000 im Vergleich zum Vorjahr).

Die wichtigsten Investitionen 2019 in €:
• 50.000 Verschiedene Straßen (Otenwangerweg, Hochgesteig, Simetsbergstr…)
• 30.000 Rathaus EDV
• 56.000 Bauhof (Pickup, Nachfolger Dong Feng
• 40.000 Schule (Brandschutz…) davon 40.000 gefördert
• 160.000 Pistenraupe davon ca. 88.000 gefördert
• 15.000 Feuerwehr (Digitalfunk, Einsatzbekleidung, Ersatzbeschaffungen)
• 8.000 Kindergarten
• 60.000 Abriss Bungalow davon 30.000 gefördert
• 7.000 Kanalbeffahrung davon 7.000 gefördert
• 100.000 Wasserversorgung (UV-Anlage €65.000, Austauschpumpe Tiefbrunnen €10.000, Hydranten €10.000)
• 5.000 Digitalisierung Kanalnetz
• 50.000 Haus des Gastes (Markiesen, Minigolfplatz, Eingang Terrasse, Beschallungsanlage)
591.000 Gesamtinvestitionen 2019 davon 84.000 gefördert

Ausschreibung zum Abriss des Bungalows:

Bürgermeister Zahler informierte dass die laufende Ausschreibung zu dem beschlossenen Abriss des Bungalows (Villa Neuner) am Dorfplatz aufgehoben werden muss, da bisher nur ein Angebot abgegeben wurde und dies 30% über den veranschlagten Abrisskosten liegt. Da kein zweites Angebot vorliegt könnte eine Auftragsvergabe förderschädlich sein.
Bürgermeister Hansjörg Zahler will nun das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung überarbeiten und erneut ausschreiben.

Investitionen 2020 – 2022 (nur grobe Abschätzung)
2020
• 140.000 Aussichtskurve Risser Straße davon 70.000 gefördert
• 250.000 Feuerwehrhausanbau davon 100.000 gefördert
• 50.000 Straßen und Wege
• 3.000.000 Kirchenböbl davon 1.000.000 gefördert
2021
• 150.000 Beteiligung Nahwärmenetz davon 150.000 gefördert
• 1.000.000 Schule Neubau (Planung u. Abriss) davon 600.000 gefördert
• 50.000 Straßen und Wanderwege
2022
• 3.000.000 Schule Neubau davon 1.800.000 gefördert
• 500.000 Krepelschroffenstraße
• 50.000 Straßen und Wanderwege

Einnahmen:

Einnahmen Grundsteuer A Hebesatz 400%
• 11.400 in 2017
• 12.600 in 2018
• 13.000 in 2019

Einnahmen Grundsteuer B 
Hebesatz 400%
• 260.000 in 2017
• 264.000 in 2018
• 265.000 in 2019

Einnahmen Gewerbesteuer Hebesatz 350%
• 527.000 in 2017
• 182.000 in 2018
• 350.000 in 2019

Einnahmen Schlüsselzuweisung
• 488.000 in 2017
• 538.000 in 2018
• 492.000 in 2019

Einnahmen Einkommenssteuerbeteiligung
• 521.000 in 2017
• 624.000 in 2018
• 656.000 in 2019

Einnahmen Grunderwerbssteueranteil
• 6.000 in 2017
• 35.000 in 2018
• 35.000 in 2019

Einnahmen Zweitwohnungssteuer
• 73.000 in 2017
• 74.000 in 2018
• 75.000 in 2019

Einnahmen an Umsatzsteueranteil
• 40.000 in 2017
• 46.000 in 2018
• 45.000 in 2019

Ausgaben:

Ausgaben Gewerbesteuerumlage
• 54.000 in 2017
• 90.000 in 2018
• 30.000 in 2019

Ausgaben Kreisumlage Hebesatz 48% 
• 666.000 in 2017
• 635.000 in 2018
• 731.000 in 2019

Personalausgaben (19% des Verwaltungshaushalts)
• 656.000 in 2017
• 700.000 in 2018
• 714.000 in 2019

Ausgaben für Darlehenstilgung (z.B. Holder und Pistenraupe)
• 70.000 in 2017
• 70.000 in 2018
• 55.000 in 2019
Das Darlehen für den Kauf des Kirchenböbls läuft noch bis 2023

Ausgaben Zinsleistungen
• 5.400 in 2017
• 5.400 in 2018
• 6.500 in 2019

Schuldenentwicklung
• 440.000 in 2017
• 370.000 in 2018
• 315.000 in 2019
Verschuldung pro Einwohner €247 (Stand 01.01.2019)
Rücklagen pro Einwohner €263

Haushaltssatzung 2019
Verwaltungshaushalt €3.660.000
Vermögenshaushalt €757.000
Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 350%
Der Gemeinderat stimmt einem Höchstbetrag für Kassenkredite von €350.000 einstimmig zu.
Abschließend stimmte der Gemeinderat einzeln einstimmig dem Haushaltsplan 2019 und der Investitionsplanung 2018 bis 2022 zu.

Bürgermeister Zahler zeigte sich besorgt über die Höhe der Kreisumlage von €700.000,
zwar profitiert die Gemeinde auch davon, jedoch kommt Wallgau hier an seine Grenzen.

Mit dem Haushalt 2019 stehen wir auf soliden Füßen, so der Bürgermeister abschließend zu diesem TOP

Verschiedenes:

Gesundheitstag
Bgm. Zahler erinnerte an den Gesundheitstag der Alpenwelt Karwendel am 12. Mai im Haus des Gastes.
Märchenweg, 72 Stunden Aktion Euch schickt der Himmel
Vom 23. – 26. Mai findet die Aktion „Euch schickt der Himmel“ statt. Hier beteiligen sich unsere Ministranten und werden den Märchenweg ansprechender und abwechslungsreicher gestalten. Hiezu werden sowohl freiwillige Helfer als auch Spender gesucht. Die Gemeinde übernimmt die Bewirtung.
Kranzbergprojekt
Bgm. Zahler verlas das Schreiben des Mittenwalder Bürgermeisters, in dem er über die Einstellung des geplanten Ausbauprojekts am Kranzberg informierte. Grundsätzlich wäre das Projekt genehmigungs- und förderfähig, jedoch ist es nicht gelungen, alle Grundeigentümer zu gewinnen.
Sportlerehrung
Bgm. Zahler wollte sich aufgrund einer Anfrage des Ski- und Snowboard-Vereins Camp2Race eine Meinung aus dem Gremium einholen, wie bei Sportlerehrungen vorzugehen sei. Von Seiten der Gemeinde gibt es derzeit keine Regelung. Der Skiclub führt seine Ehrungen im Rahmen des Osterkonzerts durch. Nach einer kurzen Diskussion war sich der Gemeinderat einig, dass auch zukünftig keine Regelung nötig sei und dies individuel entschieden werde. Der anfragende Verein kann seine Ehrungen gerne auch nach Abstimmung mit der Musikkapelle im Rahmen eines Konzerts vornehmen.
Trachtlerjubiläum 2020
Bgm. Zahler wies darauf hin, dass der Trachtenverein im kommenden Jahr (23. – 26. Juli 2020) sein 100-jähriges Bestehen mit Weihe der neuen Fahne in einem 1.500 Personenzelt feiert. Das genaue Festprogramm wird noch erstellt. Die Gemeinde wird dieses Fest unterstützen.
Jubiläum Holzhackerverein
Ebenso wies Zahler auf das 25-jährige Jubiläum des Holzhackervereins hin. Dies wird am Sa. 6. Juli 2019 mit einer Feier am Lex-Stadl (RVO Parkplatz) mit der Partenkirchner Blasmusik begangen.
Hundehalteverordnung
2. Bgm. Schwaiger fragte nach, wie es denn mit der Hundehalteverordnung aussehe. Bgm. Zahler antwortete, dass derzeit die Schnittstellen (Anm. d. Red.: =Geltungsbereich) mit der Gemeinde Krün abgestimmt würden.
Sachstand Dorferneuerung
Schwaiger wollte zudem den aktuellen Sachstand der Dorferneuerung erfragen. Zahler antwortete, dass sich der neue zuständige Sachbearbeiter des ALE (Nachfolger von Frau Pavoni) noch nicht gemeldet habe.

 

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 22.01 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

WBE und BEI

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