Bekanntmachung
Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) sowie der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BaylfSMV); Ausbruch des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. Erkrankung COVID-19; Maßnahmen für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen aufgrund erhöhter Infektionszahlen; Ortsübliche Bekanntmachung beim Überschreiten des Inzidenzwerts von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
• Aktualisierung: 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Aufgrund des § 25 Satz 2 der 10. BaylfSMV vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 711, BayRS 2126-1-14-G), die zuletzt durch Verordnung zur Änderung der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 734, BayRS 2126-1-14-G) geändert worden ist, macht das Landratsamt GarmischPartenkirchen das Überschreiten des Inzidenzwerts von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (gemäß RKI-Veröffentlichung) ortsüblich bekannt.
14.12.2020
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus
• Lesen Sie hierzu auch die Informationsseite des Landratsamtes
• Aktuelle Corona-Zahlen für Wallgau
• Aktuelle Corona-Regeln in Bayern befristet bis zum 05.01.2021
Ich würde mir wünschen eine Aktion „ Wallgau gegen Corona „Bürgermeister, Vereinsvorstände könnten über Ihre Kanäle auf die Einwohner einwirken sich an die Richtlinien zu halten. Kann man auch über die Medien gehen. Ein Aushang am Rathaus ist gut aber sicherlich zu wenig. Da könnte, auch wenn es schwierig, ist ein Gefühl entstehen „ Wir wollen das gemeinsam schaffen und machen „.