Dorferneuerung WALLGAU
Einladung zum Informations-Tag
am Samstag, 21. Januar 2017
ab 13:00 Uhr
im Haus des Gastes
Mit Bildern und Informationen zum Informationstag
Wasserrecht; Wasserversorgung der Gemeinde Wallgau;
Antrag der Gemeinde Wallgau auf
a) Erteilung der Bewilligung zum Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen 1 auf dem Grundstück FlNr. 794/0 der Gemarkung Wallgau
b) Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes
Mit umfangreichen Informationen zu Verordnungen und Gesetzen zum Thema Wasserversorgung
in 2017 werden zur Zahlung fällig:
GRUNDSTEUER und GEWERBESTEUER
1. Rate 2017: 15.02.2017
2. Rate 2017: 15.05.2017
3. Rate 2017: 15.08.2017
4. Rate 2017: 15.11.2017
Nachdem im Jahr 2016 weder die vorgeschriebene öffentliche* Veranstaltung zur Dorferneuerung noch die vorgeschriebene Bürgerversammlung stattfand und auch der mehrmals jährlich angekündigte Dorfkurier kein einziges mal erschienen ist, startet Wallgaus Bürgermeister jetzt im Januar 2017 einen regelrechten Informationsmarathon. Den Anfang macht wie in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2016 angekündigt eine Ausstellung im Rathaus ab Montag 09.01.2017 Eröffnung 16.00 Uhr
Mit Link zur Präsentation und Bildern der Ausstellung
Christbäume können am Wertstoffhof Wallgau
ab 03.01.2017 zu den Öffnungszeiten
Di. 15.00 – 17.00
Fr. 15.00 – 17.30
(nicht an Dreikönig)
Sa. 09.00 – 11.30
in den bereitgestellten Container eingeworfen werden.
Bitte die Bäume zerkleinern.
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Wallgaus Bürgermeister bedankt sich bei allen Rettungsorganisatoren für den Einsatz beim Brand am Krepelschroffen an Silvester 2016.
Zum Silvester Feuerwerk
Aufgrund der bisher schnee- und niederschlagsarmen Zeit im Dezember besteht in der Silvesternacht ein erhöhtes Wald- und Flächenbrandrisiko. Aus diesem Grund wird heuer besonders darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Wald oder in Waldnähe verboten ist. Auch auf trockenen Wiesenflächen sollte vollstandig auf Feuerwerk verzichtet werden. Vom innerörtlichen Bereich ist ein Sicherheitsabstand von 100 Metern zu Waldflächen einzuhalten.
Wallgau, den 28.12.2016
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Mit Bildern vor und nach dem Brand am Krepelschroffen
Wasserrecht; Wasserversorgung der Versuchsanstalt für Wasserbau Oskar von Miller – Institut in Obernach sowei von Teilen des Gemeindeteils Obernach der Gemeine Wallgau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen und von Teilen der Gemeinde Jachenau, Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen; Antrag der Technischen Universität München auf Erteilung der Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus dem Brunnen Obernach auf dem Grundstück FlNr. 635 der Gemarkung Wallgau
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