Donnerstag 16.02.2017, 20:00 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau
Mit Sitzungsbericht
Tagesordnung:
- Bauantrag: Neubau eines Stadels für Hackschnitzel-Schüttgut auf FlNr. 583
- Antrag zur Nutzung einer öffentl. Verkehrsfläche: Pflasterung einer Kleinfläche auf FlNr.119/12
- Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 445/4 Gem. Wallgau
- Bauantrag: Errichtung einer offenen Überdachung zum Unterstellen eines Reisebusses
auf FlNr. 325/18 Gem. Wallgau - Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf FlNr. 342/6
- Einbeziehungssatzung FlNr. 356/8 und 355/3: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Feststellung der Jahresrechnung 2016 und Entlastung zur Jahresrechnung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO - Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Verschiedenes
Wallgau, 09.02.2017
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Sitzungsbericht:
Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.
Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die zwölf anwesenden Zuhörer inkl. den Vertretern der Presse von Kreisboten und Garmisch-Partenkirchner Tagblatt sowie die vollzählig anwesenden Gemeinderäte.
Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die Tagesordnung und das Protokoll der letzten Sitzung gab es keine Einwände. Damit gilt beides als angenommen.
Zu Beginn der Sitzung korrigierte der Bürgermeister den TOP3. Es handle sich hier nicht um einen Bauantrag wie in der Tagesordnung genannt, sondern um einen Antrag auf Vorbescheid, was aber in der rechtlichen Auswirkung keinen Unterschied mache. Zudem müsse im Punkt Verschiedenes ein Nachrücker für den Rechnungs- und Prüfungsauschuss bestimmt werden.
TOP1:
Die Antragsteller beabsichtigen auf FlNr. 583 bei dem bereits bestehenden Holzlager an der Forststraße zum Simetsberg die Errichtung eines Stadels für Hackschnitzel-Schüttgut. Aus persönlichen Gründen ist GR Josef Berwein für diesen TOP von der Abstimmung ausgeschlossen. Der Bauausschuss befürwortet den Bauantrag. Nachdem der Bürgermeister die Ansichten des neuen Stadels gezeigt hatte, stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Bauantrag zu.
TOP2:
Im Rahmen von Verschönerungsmaßnahmen auf dem Parkplatz des Parkhotels beantragt die Parkhotel Wallgau GmbH, auf FlNr. 119/12 einen Teil der Barmseestraße mit einer Fläche von ca. 9 m² auf eigene Kosten zu pflastern.
Die Fläche, die westlich an die vorhandene Mauer anschließt, und auf der bisher Pflanzkübel standen, soll gepflastert und somit befahrbar gemacht werden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat genehmigt die Nutzung dieser Gemeindefläche durch Pflastern unter der Vorraussetzung, dass das Pflaster ebenerdig ausgeführt wird und keine Abgrenzug zum öffentlichen Verkehrsraum darstellt. Die Gemeinderäte stimmen einstimmig dem Beschlussvorschlag zu.
TOP3:
Die Bauwerber beabsichtigen den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einem Teilstück der FlNr. 445/4. Bgm. Zahler erläuterte, dass die Träger öffentlicher Belange bereits im Vorfeld gehört wurden. Das LRA steht dieser Bauvoranfrage baurechtlich und ortsplanerisch positiv gegenüber. Die ursprüngliche Problematik mit dem langen Erschließungsweg (mehr als 80 m) könnte mit einem öffentlich gewidmeten Eigentümerweg gelöst werden. In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde über einen möglichen städtebaulichen Vertrag gesprochen. Die Gemeinde will an dieser Stelle (Außenbereich) eine dichte Bebauung verhindern und nur eine lockere Bebauung zulassen. Für den Gemeinderat geht es in erster Linie nur um die richtungsweisende Entscheidung, ob an dieser Stelle ein Baurecht erteilt werden kann oder nicht. Wegen Befangenheit sind 2. Bgm. Karlheinz Schwaiger und GR Georg Rauch von diesem TOP ausgeschlossen. In der anschließenden Diskussion wurden Für und Wider besprochen:
GR B. Wilde: „Für mich muss gleiches Recht für alle gelten. Da ich eine Klagewelle anderer Bauwerber bei vergleichbaren Bauvorhaben befürchte, lehne ich das Bauvorhaben an dieser Stelle ab.“
GR R. Kuplwieser: „Ich halte das Bauvorhaben für vertretbar, da wir schon einige Bauanträge im Außenbereich genehmigt haben.“
Bgm. H. Zahler ging nochmal auf die Forderung des LRA ein, vorrangig innerörtliche Flächen zu bebauen: „Für junge Familien stehen der Gemeinde im Ort keine Flächen zur Verfügung. Aus diesem Grund werden die Neuausweisungen (siehe Skoping-Verfahren in der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2016 TOP5) in die Randgebiete gedrängt. Wie soll sich Wallgau entwickeln können?“
GR B. Neuner: „Ich teile die Auffassung zur Gleichbehandlung (wie GR Wilde), aber die Flächen darumherum sind sehr unterschiedlich vom LRA eingestuft worden. Aus diesem Grund befürworte ich dieses Bauvorhaben.“
GR J. Schwarzenberger: „Ich sehe das als total schwere Entscheidung, zum Einen geht es um die Möglichkeit zum Hausbau für eine junge Familie, zum Anderen sehe ich es als schwierig dieses von Buckelwiesen umgebene Gebiet zu bebauen.“
Dem entgegnete Bgm. Zahler, dass die geplante Fläche auch nach Auffassung durch das LRA keine Buckelwiese sei.
Nach eingehender Diskussion stimmte der GR mehrheitlich (9:2) dem Beschlussvorschlag zur Einzelbebauung für eine junge einheimische Familie in diesem Bereich zu.
TOP4:
Der Antragsteller beabsichtigt im Gewerbegebiet an der Flößerstraße auf FlNr. 325/18 das Vordach seiner bestehenden Garage Richtung Süd-Westen zu verlängern, um eine überdachte Stellfläche für einen Bus zu erhalten. Grundsätzlich wäre dies wegen der zu langen Grenzbebauung nicht möglich. Das LRA stellt jedoch eine Ausnahme in Aussicht, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen herstellt. Da der betroffene Nachbar bereits mit seiner Unterschrift auf dem Plan seine Zustimmung erteilt hat, folgte der GR einstimmig der Empfehlung des Bauausschusses und genehmigte das Bauvorhaben.
TOP5:
Die Bauwerber aus Krün beantragen den Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf FlNr. 342/6. Bgm. Zahler erläutert, dass die GRZ 0,175 beträgt und somit kleiner als die ortsüblichen 0,2 ist. Das Grundstück ist gem. §34 BauGB genehmigungsfähig. 2. Bgm. Karlheinz Schwaiger ergänzt: „Wir haben es im Bauausschuss länger besprochen. Die Abstandsflächen und die GRZ stimmen.“ Der Gemeinderat folgte daher der Empfehlung des Bauausschusses und stimmt einstimmig dem Bauvorhaben zu.
TOP6:
Die beiden Grundstücke auf Fl.Nr. 356/8 und 355/3, die im Scoping-Verfahren (Gemeinderatssitzung vom 18.02.2016 TOP5) dabei waren, werden aus dem Verfahren herausgenommen. Für diese beiden Grundstücke wird eine Einbeziehungssatzung aufgestellt. Hierzu sind einige Stellungnahmen von Träger öffentlicher Belange eingegangen, die jetzt im GR behandelt werden.
Von folgenden Stellen liegen Stellungnahmen vor, die vom Gemeinderat (einzeln) zur Kenntnis genommen werden:
– Bauherrn
– Regierung von Oberbayern
– Planungsverband 17 „Oberland“
– WWA Weilheim; ein Sickertest wurde durchgeführt
– Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
– LRA Bauabteilung
– LRA Emmissionsschutz
– LRA Wasserrecht
Einwände gab es von der unteren Naturschutzbehörde im LRA.
Da nach deren Auffassung ein hoher Versiegelungsgrad der rund 1.500 qm großen Baugrunstücke geplant ist, sind Ausgleichsflächen nötig. Die größe der Ausgeichsfläche mit dem Faktor 0,5 beträgt somit 750 qm.
Als mögliche Ausgleichsflächen wurden die beiden FlNr. 358 und 359 Gem. Krün, eine artenreiche Streuwiese, vorgeschlagen.
Bgm. Zahler erläuterte anhand einer Checkliste, wann ein Ausgleich erforderlich ist. Im vorliegenden Fall wurde diese Checkliste beispielhaft ausgefüllt. Sollten alle Punkte mit „ja“ beantwortet werden können, sind keine Ausgleichsflächen gefordert. Alle Punkte der Checkliste konnten unstrittig mit „ja“ beantwortet werden. Ein Meinungsunterschied zwischen Gemeinde und unterer Naturschutzbehörde liegt lediglich bei der Beurteilung des Versiegelungsgrades vor. Hier liegt die Grenze der Checkliste für eine Versiegelung bei 0,3 (entspricht 30% der Grundtsücksfläche). Neben dem Gebäude sind hierbei auch Zufahrten und Terrassen zu berücksichtigen. Da die Gebäude eine max. GRZ von 0,2 erreichen dürfen, wird die Grenze von 0,3 auch unter Berücksichtigung von wassergebundenen Zufahrten und Terrassen nicht erreicht. Als analoges Beispiel nannte Bgm. Zahler die neuen Grundstücke im Bebauungsplan Zugspitzsstraße (Legende, Begründung), für die ebenfalls vom LRA keine Ausgleichsflächen gefordert wurden.
Der Gemeinderat folgte dieser Auffassung und stimmte einstimmig für den urspünglich geplanten Grünstreifen als Ortsabrundung ohne Ausgleichsfläche.
Die Beschlüsse werden nochmals zwei Wochen lang ausgelegt, so dass in der nächsten GR-Sitzung ein Satzungsbeschluss gefasst werden könnte.
TOP7 und 8:
Kämmerer Hans Zahler legte die Jahresrechung 2016 und die überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016 in Form einer Präsentation vor. Er zeigte die Entwicklungen verschiedener Haushaltsposten in den Jahren 2014 bis 2016 auf:
- Rücklagen ’16 € 347.000 (’15 € 514.000)
- Investitionen Gesamt ’16 € 330.000
- € 100.000 Hölle und Zigarettensteig
- € 60.000 Tilgung und Kredite
- € 50.000 Grundstückserwerb Bugalow Grunderwerbssteuer (€ 23.000)
- € 25.000 Leasing Pistenraupe und Holder
- € 22.000 Kanalbefahrung
- € 11.000 Kläranlage Mittenwald
- € 9.000 Parkplatz Friedhof
- € 7.000 Rasenmähertraktor
- …
- Schuldenstand ’16 € 510.000 (’15 € 320.000, ’14 € 381.000)
- Personalkosten ’16 € 560.000 (’15 € 573.000, ’14 € 555.000)
- Steueraufkommen Gesamt ’16 € 1.165.000
- € 475.000 Einkommenssteueranteil
- € 310.000 Gewerbesteuer
- € 260.000 Grundsteuer B
- € 65.000 Zweitwohnunssteuer
- € 32.000 Umsatzsteueranteil
- € 13.000 Grundsteuer A
- € 4.000 Hundesteuer
- Ausgaben Alpenwelt Karwendel ’16 € 388.000 (Einnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen € 280.000)
- Defizit Haus des Gastes ’16 € 140.000
- freie Finanzspanne ’16 € 30.000 DEFIZIT! (’15 € 78.000, ’14 € 20.000)
- überplanmäßigen Ausgaben Gesamt ’16 € 30.000
- € 10.000 Gewerbesteuerumlage
- € 6.500 Alpenwelt Karwendel
- € 5.000 Betriebskosten Kläranlage
- € 2.500 Zinsen
- …
- überplanmäßige Einnahmen Gesamt ’16 € 53.000
Die überplamäßigen Ausgaben sind somit durch die überplanmäßigen Einnahmen gedeckt.
Nachdem die Zahlen vorgestellt wurden, entstand eine rege Diskussion, aus der wir einige Beiträge nennen.
Bgm. Zahler: In Anbetracht der hohen Zuschüsse aus allgemeinen Steuermitteln für den Tourismus, zum Streit der Vermieter mit der Alpenwelt Karwendel, u.a. wegen der elektronischen Erfassung: „Nicht als Affront sehen, sondern als Herausforderung, die durch die Gemeinde mit rund € 250.000 gestützt wird.“
GR H. Baur: „Erschütternde Zahlen, wir müssen uns in der nächsten Sitzung darüber unterhalten, wie es für 2017 weiter geht.“
Bgm. Zahler ergänzt, dass die nächste Sitzung vsl. Ende März stattfindet.
2. Bgm. Kh. Schwaiger: „Die Ansätze des Kämmerers wurden erfüllt. Lob an den Hans.“
GR R. Kuplwieser: „Nicht nur die Gemeinde soll sparen, sondern auch der Landkreis.“ (Im Hinblick auf die vielen neuen Personalstellen, die für den Landkreis geschaffen wurden und werden.)
Bgm. Zahler: „Die Gemeinden brauchen Luft um zu Investieren und sich weiter zu entwickeln, um auch die Kreisumlage zahlen zu können.“
Zu TOP7:
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Feststellung und der Entlastung der Jahresrechnung zu.
ZU TOP8:
Der GR genehmigte einstimmig die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2016.
Verschiedenes:
Nachrücker im Rechnungs- und Prüfungsausschuss:
Bgm. Zahler erklärt, dass der Platz für das ausgeschiedene GR Mitglied Vroni Stelzl im Rechnungs- und Prüfungsausschuss nachbesetzt werden muss. GR Robert Kuplwieser, Vorsitzender des Rechnungs- und Prüfungsausschusses, schlägt Philipp Hubbauer, der für Vroni auf der CSU-Liste nachgerückt war, vor. Der GR stimmte einstimmig für diesen Vorschlag.
Dorferneuerung:
Bgm. Zahler gab sich sehr zufrieden über die Informationsveranstaltungen zur Dorferneuerung im Januar.
Die dreiwöchige Informationsausstellung im Rathaus ab dem 09.01.2017 wurde täglich von ca. 3-5 Bürgerinnen und Bürgern besucht wurde. Hier ergaben sich durchaus interessante Gespräche.
Auf dem Informationstag am 21.01.2017 waren insgesamt rund 70 Interessierte vor Ort. Zur Dorfversammlung am 24.01.2017 waren rund 130 Besucher anwesend. Somit wurden in Summe rund 150 Bürgerinnen und Bürger erreicht. Die Berichterstattung der Presse über den Kirchenböbl war sehr gut. Das Projekt Wellnessgarten am Haus des Gastes wurde durch den Bürgerentscheid über das Hallenbad in Mittenwald überschattet, obwohl dies zeitlich nur zufällig zusammen fiel. Hier ist die Gemeinde lediglich ihrer Informationspflicht nachgekommen.
Mitgliedschaft Isartalverein e.V.:
Bgm. Zahler verliest die Anfrage des Isartalvereins e.V., ob die Gemeinde der Interessensvertretung der Isaranrainer beitreten will. Der Jahresbeitrag liegt derzeit bei € 100,-. GR Hans Baur schlägt vor, angesichts der angespannten Haushaltslage jede Ausgabe genau zu prüfen und möchte vor einem Beitritt die Vorteile wissen. Nach kurzer Diskussion schloss sich der GR einstimmig dieser Meinung an und wird diese Anfrage im Rahmen der Haushaltsbesprechungen nochmals behandeln.
Energiewende Oberland:
Bgm. Zahler verliest das Schreiben der Energiewende Oberland, dass der Landkreis diesem beigetreten ist und somit der Gemeinde Wallgau für Projekte beratend zur Verfügung steht. Die Gemeinde sollte ihrerseits einen Ansprechpartner/in als Energiebeauftragte/n benennen. Bgm. Zahler ergänzte, dass er und auch GR Hans Baur hierfür nicht in Frage kämen, da sie im Kreistag gegen den Beitritt gestimmt hätten. Da sich keine Person hierfür meldete, wird dieser Punkt auf Wiedervorlage gesetzt.
Dank an Feuerwehr:
2. Bgm. Karlheinz Schwaiger bedankte sich bei der Fuerwehr für die rasche Brandbekämpfung an Sylvester, an der jeder seine Freizeit geopfert hat. Man hat ja woanders gesehen, wie es auch enden kann (Anm. der Red.: Sylvesterbrand am Jochberg).
Lob für Räumdienst:
2. Bgm. Karlheinz Schwaiger lobte den Bauhof für das gute Schneeräumen in diesem Winter. Bgm. Zahler ergänzte, dass der neue Bauhofleiter das ideale Bindeglied zwischen Verwaltung und Arbeit sei: „Ich bin sehr zufrieden.“
Der öffentliche Teil der GR-Sitzung endete gegen 21.55 Uhr.
Lesen Sie hierzu auch den Online-Zeitungsartikel der Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung hat:
– Online-Artikel vom 18.02.2017 auf Merkur.de zur Jahresrechnung 2016
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