Bekanntmachung:
Zum Silvester Feuerwerk
Aufgrund der bisher schnee- und niederschlagsarmen Zeit im Dezember besteht in der Silvesternacht ein erhöhtes Wald- und Flächenbrandrisiko. Aus diesem Grund wird heuer besonders darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Wald, besonders am Krepelschroffen oder in Waldnähe verboten ist. Auch auf trockenen Wiesenflächen sollte vollstandig auf Feuerwerk verzichtet werden. Vom innerörtlichen Bereich ist ein Sicherheitsabstand von 100 Metern zu Waldflächen einzuhalten.
Wallgau, den 21.12.2018
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Mit Bildern zur Warnung vom Brand am Krepelschroffen 2016


Nachdem der alte Unterstand auf dem Krepelschroffen durch den Silvesterbrand 2016 völlig zerstört wurde, konnte jetzt durch viel ehrenamtlich geleistete Arbeit und Geldspenden ein neuer Unterstand auf dem Wallgauer Hausberg errichtet werden.
Am Sonntag, 14. Oktober 2018 findet die Wahl zum 18. Bayerischen Landtag und Bezirkstag statt.
Filmbeitrag über die Wallgauer Floßbühne

Die in der letzten 