Gemeinderatssitzung 21.04.2016

Gemeinderat Wallgau Tempo-30-ZoneDonnerstag 21.04.2016, 20:00 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Antrag auf Tempolimit 30 in der Wettersteinstraße in Wallgau
  2. Bauantrag im Freistellungsverfahren auf Errichtung eines EFH mit DG auf FlNr. 447/6 (Vorderbergleiten)
  3. Bauantrag auf Genehmigung eines EFH mit DG auf FlNr.166/1 Gem. Wallgau (erneute Antragstellung)
  4. Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Verkaufs- u. Ausstellungsraums in ein Steh-Imbiss auf FlNr. 140/2 Gem. Wallgau
  5. Bauantrag der Raiffeisenbank Wallgau-Krün eG auf Errichtung einer Lagerhalle am bestehenden Raiffeisen-Lagerhaus auf FlNr. 325/6
  6. Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses und Wiedervorlage Antrag auf energetische Bestandserweiterung auf FlNr. 190/2
  7. Weiher Sonnleiten: Auftragsvergabe für die Sanierung des Weihers an der Sonnleiten
  8. Neugestaltung des Parkplatzes am Finzbach: Besprechung der Varianten, Beschlussfassung
  9. Flächennutzungsplanverfahren der Gemeinde Wallgau: Schreiben des Landrats, Stellungnahme der Gemeinde Wallgau
    Verschiedenes

Wallgau, 14.04.2016

Disclaimer

Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von mir als Zuschauer der Sitzung geschrieben. Ich habe ihn nach bestem Wissen verfasst und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.
Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die wieder einmal zahlreich (16 Personen) anwesenden Zuschauer und die vollzählig erschienen Gemeinderäte.

Gegen die Tagesordnung und das Protokoll der letzten Sitzung gab es keine Einwände. Damit gilt beides als angenommen.
Wegen Dringlichkeit wurde ein weiterer Bauantrag „Antrag von Christine und Hannes N. auf Errichtung eines Melkstandes auf FlNr. 451“ (siehe neuen TOP 7) einstimmig mit auf die Tagesordnung aufgenommen.

TOP 1:

Der Antrag des Ehepaares J. aus der Mittenwalder Straße zum Tempolimit in der Wettersteinstraße wurde erneut behandelt (siehe TOP 7 der GR-Sitzung vom 23.07.2015). Es fand hierzu vorab eine Beratung mit dem LRA statt. Dabei wurde festgestellt, dass es rechtlich einfacher wäre 30er-Zonen zu errichten, als einzelne Straßenabschnitte mit einem Tempolimit zu belegen. Daraufhin wurde von Seiten der Gemeinde ein Konzept erarbeitet, in dem der gesamte Dorfkern mit mehreren (etwa 5 – 6) 30er-Zonen überplant wurde. Damit würde praktisch ganz Wallgau mit Ausnahme der B11 zur verkehrsberuhigten Zone 30.
Hierfür wären insgesamt 22 neue Schilder notwendig. Dafür könnten die bestehenden 30er Schilder (z.B. in der Flößerstraße) und die Vorfahrt- und Vorfahrtachten-Zeichen entfallen, da in 30er-Zonen immer „rechts vor links“ gilt.
Die Kosten dieser Maßnahme liegen bei rund € 6.000,-.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig (13:0) dieser Maßnahme zu.

TOP 2:

Der Bauwerber will im Freistellungsverfahren das letzte freie Grundstück im Einheimischenmodell an der Vorderbergleiten mit einem EFH bebauen. Der Gemeinderat folgte einstimmig der Empfehlung des Bauausschusses und stimmte dem Bauantrag zu.

TOP 3:

Der Bauantrag wurde bereits im Freistellungsverfahren genehmigt (siehe TOP 1 der GR-Sitzung vom 10.09.2015). Durch den Einspruch eines Nachbarn muss über diesen Bauantrag nochmals befunden werden.
Gem. Punkt 28 des Bebauungsplans muss der Abstand zwischen der Garage und der öffentlichen Verkehrsfläche 5 m betragen, damit Autos auch bei geschlossener Garage auf das Grundstück einfahren können. Im vorliegenden Fall ist jedoch die Garagenzufahrt parallel zur Straße, so dass der Stauraum zwischen Garage und öffentl. Straße nicht benötigt wird. Dies ist auch bei den umliegenden Gebäuden (inkl. des Nachbarns, der Einspruch eingelegt hat!) der Fall. Der Gemeinderat folgte der Argumentation und stimmte dieser Abweichung und damit dem Bauantrag erneut einstimmig zu.

TOP 4:

Der Antragsteller will in der ehemaligen Sattlerei einen Stehimbiss eröffnen. Da am Gebäude keine äußeren Veränderungen vorgenommen werden, gibt es rechtlich keinen Einwand gegen den Antrag.
Der GR stimmte daher einstimmig der Nutzungsänderung zu.

TOP 5:

Die Raiffeisenbank Wallgau-Krün eG will anstelle einer alten Halle eine neue größere Lagerhalle errichten. Die neue Halle auf dem 3.066 m² großen Grundstück liegt ein Stück weiter weg von der Straße als die bisherige Halle. Die Abstandsfläche wird bis zur Straßenmitte eingehalten. Der GR stimmte einstimmig dem Bauantrag inkl. kleiner Abweichungen vom Bauordnungsrecht zu.

TOP 6:

Der Bauwerber stellt einen Antrag auf Nutzungsänderung für den bestehenden Anbau und legt erneut seinen Bauantrag zur energetischen Bestandserweiterung (siehe TOP 4 der GR-Sitzung vom 18.02.2016) des Haupthauses vor.
Aufgrund der Erweiterung des Hauptgebäudes erhöht sich die GRZ auf 0,23 und liegt damit deutlich über dem üblichen Maß von 0,20. Der Grund der Überschreitung der GRZ ist vor allem damit begründet, dass die Garage mit einer Wohnung überbaut ist und somit in die Berechnung der GRZ miteinbezogen werden muss.
Da die Wohnung über der Garage nicht genutzt wird und sich zudem nicht ins Haupthaus integrieren lässt, will der Bauwerber jetzt die Wohnung über der Garage vollständig aufgeben und nur noch als Lagerfläche nutzen (Nutzungsänderung Wohnen in Lager). Damit würde die GRZ mit der Erweiterung ohne die Garage wieder unter 0,20 liegen.
2. Bgm. Karlheinz Schwaiger konnte sich in der anschließenden Diskussion nicht mit dem Vorschlag anfreunden, da man hier nur auf das Vertrauen des Bauwerbers angewiesen ist. Eine Kontrolle über die Umsetzung dieser Nutzungsänderung ist kaum möglich. Ein mögliches Fehlverhalten des Bauwerbers würde nur durch eine Vermietung der Wohnung bemerkt werden.
Zudem kritisiert Schwaiger die geplanten unterschiedlichen Dachhöhen der Erweiterung gegenüber dem Bestandsgebäude. Mit dem Haupthaus, dem Anbau und der Erweiterung würden drei unterschiedliche Firsthöhen entstehen. Dieser Meinung schlossen sich einige Gemeinderäte an.
Der Nutzungsänderung und der damit verbundenen Erweiterung stimmten mit Ausnahme von Karlheinz Schwaiger alle Gemeinderäte zu. Seine Empfehlung, das Dach der Erweiterung dem Haupthaus anzugleichen, wurde mit 7:6 Stimmen befürwortet.

TOP 7 (neu):

Der Bauwerber beantragt die Errichtung eines Melkstandes an sein landwirtschaftliches Gebäude. Da es keine bauordnungsrechtlichen Bedenken dagegen gibt, stimmte der GR einstimmig dem Bauantrag zu.

TOP 8 (bisher TOP7):

Aufgrund der Spende für die Sanierung des Weihers an der Sonnleiten (siehe Bericht) und der erbrachten Vorleistung der Fa. Hoffmann aus Einsiedl, stimmt der GR einstimmig der Auftragsvergabe an die Fa. Hoffmann für € 7.000,- (netto) zu. Die genaue Umsetzung wird an einem Ortstermin des Gemeinderates mit der ausführenden Firma besprochen.

TOP 9 (bisher TOP8):

Der Wanderparkplatz am Finzbach (Brücke B11) wurde für die Sanierungsmaßnahmen am Kanal durch EON stärker genutzt als vorab vereinbart wurde und ist dadurch stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Aus diesem Grund soll der Parkplatz durch die Fa. EON wieder hergerichtet werden. Hierzu hat die Fa. EON vier Varianten vorgeschlagen.
Der GR stimmte einstimmig der Variante 4 mit 42 Pkw Stellplätzen zu. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten.

TOP 10 (bisher TOP9):

An der Bauausschusssitzung am Vortag dieser GR-Sitzung fand ein klärendes Gespräch zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt statt (siehe Bericht). Dabei konnten die Unstimmigkeiten auf beiden Seiten behoben werden. Das LRA wird seine Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans ein wenig „entschärfen“. Fachlich wird es nach Aussage von Bgm. Zahler keine großen Veränderungen geben. Wenn alle Stellungnahmen eingegangen sind, sollen die Bauwerber über den Sachstand informiert und das weitere Vorgehen besprochen werden. Der GR nahm dies einstimmig zur Kenntnis.
GR Baur merkte zum Gespräch mit dem LRA an: „Das Gespräch war ernüchternd!“ und stellte die Frage in den Raum, ob ein Festhalten am Flächennutzungsplanverfahren überhaupt noch sinnvoll wäre, da „eine Gleichbehandlung aller Beteiligten nicht mehr möglich ist“.
Er schlug vor, die Bauwerber (12 Parzellen) sollten einzeln mit Unterstützung der Gemeinde ihre Bauvorhaben durchkämpfen. „Wir haben uns vom LRA eine Dienstleistung erhofft, aber sie haben uns hängen lassen“, resümierte Baur frustriert.
Nach eingehender Diskussion verständigten sich die Gemeinderäte darauf, das weitere Vorgehen auf der nächsten Sitzung zu beschließen. Bgm. Zahler fügte hinzu, dass irgendwann der Zeitpunkt kommt, an dem der GR über jedes dieser Bauvorhaben einzeln abstimmen muss.

Verschiedenes:

Bgm. Zahler informierte darüber, dass die Gemeinde Wallgau seit dem gestrigen Tag 19 Mitbewohner mehr hat. Drei Familien (Asylbewerber) aus dem Iran, Irak und der Türkei leben jetzt im Gästehaus Pax.

Am 26.04. findet um 14 Uhr eine interne Besprechung zum neuen Internetauftritt der Gemeinde statt (siehe Bericht).

GR Bernhard Wilde erklärte, dass er von einem Bürger gefragt wurde, ob denn die „Villa Neuner“ (siehe Bericht) nicht zeitnah abgerissen werden könnte, da die Flächen z.B. im Hinblick auf das bevorstehende Feuerwehrjubiläum sinnvoll genutzt werden könnten.
Bgm. Zahler antwortete, dass für die Abrissabreiten (und Neugestaltung) Zuschüsse aus der Dorferneuerung in Aussicht stehen, und somit der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) mit einbezogen werden muss.

Bgm. Zahler beendete um 21.34 Uhr den öffentlichen Teil der GR-Sitzung und wünschte den zahlreichen Zuschauern einen guten Nachhauseweg.

BEI

Ein Kommentar

  1. Schnitzer Karl
    30. Juni 2016    

    Hallo Leute,

    es ist durchaus sehr wichtig, sich über die Dorferneuerung Gedanken zu machen, bzw dass endlich etwas weiter geht. Zur Dorferneuerung gehört aber auch nicht nur der Kern des Dorfes, sondern auch die Dorfeinfahrten bzw bestimmte Zufahrten und Ansichten. Wenn ich mir als Gast den Blick auf die Brandruine an der Ecke Isarstraße – Flößerstraße antun muss, muss ich mich schon fragen, was soll das Getue um eine Dorferneuerung, wenn man dies Ansicht nicht entfernt ?

    Viel wichtiger ist aber an dieser Ecke die Verkehrssicherheit. Wenn man als kleines Kind mit dem Fahrrad an dieser Stelle unterwegs ist oder mit einem Kinderwagen um diese Kurve muss, sollte man sich vorher die Frage stellen, an welcher Fahrbahnseite ich weiter gehe. Auf der einen Seite, hängt das Gras und die Weiden in die Fahrbahn, auf der anderen Seite hat man keinen Platz gefahrlos weiter zu gehen, da man immer Gefahr läuft, von Autos, die aus Richtung Wertstoffhof kommen und in die Flößerstraße einbiegen, massiv gefährdet zu werden. Vor allem Mütter mit Kinderwagen und kleine Kinder auf ihren Fahrrädern sind durch die örtlichen Verhältnisse gezwungen fast in der Fahrbahnmitte zu gehen oder zu fahren. Es ist nicht nur wichtig, es ist verdammt wichtig, endlich diese Situation an der Ecke Isarstraße – Flößerstraße schnellst möglich zu entschärfen.
    Bild Nr.1, Bild Nr.2, Bild Nr.3
    1. durch mähen des Grases und abschneiden der Weiden die in die Fahrbahn hängen damit man einigermaßen eine Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer schafft, und 2. wie ich schon einmal geschrieben habe, müsste man endlich Maßnahmen ergreifen, damit die Brandruine entfernt wird. Auch hier hätte man eine viel bessere Übersicht und für viele Verkehrsteilnehmer, vor allem für unsere Kinder wäre es nicht mehr so gefährlich.

    So wie es aussieht, kommt zwar in der gesamten Gemeinde nun 30 km/h auf Gemeindestraßen, was sehr begrüßenswert ist, wenn aber an bestimmten Straßen keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen gesetzt werden, z.B. kleinere Erhöhungen in den Straßen, wie es in vielen Orten schon der Fall ist, damit die Autofahrer gezwungen werden tatsächlich langsamer zu fahren, bringt 30 km/h nichts, da sich vor allem die Einheimischen selber nicht daran halten. Hier muss man in erster Linie viele kritisieren, die selber kleine Kinder haben und sich um die 30 km/h nicht viel kümmern,

    meint Euer

    Charly

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