Verordnung Wasserschutzgebiet Wallgau

Information des Landratsamtes auf Woiga.deVerordnung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Wallgau.

Brunnen Obernach auf dem Grundstück FlNr. 635 der Gemarkung Wallgau

Amtsblatt Nr. 16/2017 vom 24. April 2017

Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag über die
Bekanntmachung der Wasserversorung Obernach vom 21.12.2016

Noch keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Datenschutzbedingungen akzeptieren

Kategorien für Beiträge

Schlagwörter

Bauernregel im November

Der heilige Leopold ist dem Altweibersommer hold. 15. November

Beitragsarchiv

Kategorien für Beiträge