Gemeinderatssitzung 26.09.2019

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauDonnerstag 26.09.2019, 19:00 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

 Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Besprechung des Entwurfs Bebauungsplan Flößerstraße.
    Genehmigung der zeichnerischen Darstellung und der Festsetzungen;
    Auslegungsbeschluss
  2. Ersatzbeschaffung einer Pistenraupe; Beschlussfassung
  3. Verschiedenes

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

• Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung bzw. Gemeinderat geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und insgesamt 6 Zuhörer, inkl. Fr. Wehmeier vom Kreisboten und Hr. Schnürer vom GAP Tagblatt. Fünf Gemeinderäte ließen sich entschuldigen. Karlheinz Schwaiger, Max Hubbauer, Albert Neuner und Thomas Neuner aus privaten Gründen, Hans Baur aufgrund eines Termins mit den Gebirgsschützen.

Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die zugestellte Tagesordnung gab es keine Einwände. Auf dem Protokoll zur letzten öffentlichen Sitzung fehlten die drei Themen zum Punkt Verschiedenes. Dies wird mit der Ladung zur nächsten Sitzung nachgereicht.

TOP 1:

Bgm. Zahler erläuterte die Entwicklung des aufzustellenden Bebauungsplans an der Flößerstraße. Die Gemeinde legte großen Wert darauf, den B-Plan, erstellt von Architekt Feldpausch, in Einvernehmen mit dem Antragsteller Fa. Hörmann aus Bad Tölz, zu erarbeiten. Der Entwurf wurde vorab im Bauausschuss besprochen. Auf dem rund 3.800 qm großen Grundstück sollen insgesamt vier Gebäude entstehen. Dies sind ein 8FH, ein Dreispänner und zwei Doppelhäuser.

Der in der Ergänzungssatzung Kalkbrennerstraße/Flößerstraße geforderte Grünstreifen als Ortsabrundung wurde reduziert, da in Zukunft damit zu rechnen sei, dass die dahinter liegenden Grundstücke ebenfalls bebaut werden würden. Die private Zufahrtsstraße könnte ggf. auch von den dahinter liegenden Nachbargrundstücken verwendet werden. Dies dürfte jedoch nach Meinung von Bgm. Zahler schwierig werden, da dies einvernehmlich mit allen Eigentümern zu klären wäre. Auf eine Festlegung der GRZ wurde im Bebauungsplan bewusst verzichtet, da die Summe aller vier Gebäude die höchstzulässige Grundfläche ergibt. Diese liegt rechnerisch geringfügig über den ortsüblichen 0,2.

Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet wie im Flächennutzungsplan definiert. Es sind max. zwei Vollgeschosse zulässig. Für alle Vorgaben, die nicht im Bebauungsplan vorgeschrieben sind, gelten die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung. Im Bauausschuss wurden zwei Ergänzungen vorgeschlagen: zum einen soll eine festgelegte Wandhöhe definiert werden, damit die Gesamtgebäudehöhe die Nachbarbebauung nicht überragt. Zum anderen sollten die Grundstücksgrößen für Realteilungen wie ortsüblich auf mind. 600 m² festgesetzt werden, damit eine kleinteilige Zersiedelungsstruktur vermieden würde. In der Freifläche für das 8FH ist eine TG mit max. 16 Stellplätzen möglich.
Der Gemeinderat setzte sich in der anschließenden Diskussion insbesondere über die beiden zusätzlichen Punkte auseinander. So wurde mehrfach über das Maß der Wandhöhe diskutiert. Das Gremium sieht eine Wandhöhe von 6,40 m und eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² als geeignet an.
Der B-Plan wird zweimal ausgelegt werden müssen. Bgm. Zahler fügte am Ende der Diskussion hinzu, dass in Wallgau erstmalig über eine derart große Fläche eines Bauwerbers beschieden würde. Der Bürger muss daher erkennen, dass deshalb der Bauwerber nicht anders behandelt wird.

Der GR stimmte einstimmig dem vorgelegten Auslegungsbeschluss, inkl. der beiden Ergänzungen, zu.

TOP 2:

Bgm. Zahler erklärt, dass der Leasingvertrag für die fünf Jahre alte Pistenraupe endet. Entweder wird die gebrauchte Raupe abgelöst, oder eine neue angeschafft. In der Haushaltssitzung wurden beide Varianten mit Vorabangeboten durchgerechnet. Die Fördermittel mit eingerechnet kommt die neue Raupe auf etwa den selben Betrag wie die Übernahme des bisherigen Models. Um den Förderantrag stellen zu können, ist ein Gemeinderatsbeschluss nötig. Dann könnten die Angebote eingeholt werden. Die Kosten sind im Haushaltsplan bereits vorgesehen.

Auf die Frage von GR Wilde, ob die Fördermittel zurückbezahlt werden müssen, falls die neue Raupe vorher „verreckt“, antwortete Zahler, dass dann anteilig Fördermittel zurückgezahlt werden müssten. Ebenso fällt der Einsatz des Fahrzeugs in die Fördervorgaben, da das Loipenspuren nach Aussage eines Professors der FH als Pflege von Winterwanderwegen gilt.

Dem Beschlussvorschlag, Angebote für den Kauf einzuholen, wurde einstimmig zugestimmt. Die Angebote werden dann nochmals dem GR zur Abstimmung vorgelegt.

TOP 3 Verschiedenes:

Schneeschuhnacht des BR
Bgm. Zahler erklärt, dass der BR an die Gemeinde herangetreten sei, ob die Gemeinde sich eine Zusammenarbeit für die Schneeschuhnacht 2020 vorstellen könnte. Die Alpenwelt Karwendel habe dem bereits mehrheitlich zugestimmt. Der GR steht dem einvernehmlich positiv gegenüber, da dies einen hohen Werbeeffekt darstellt. Es sollen mögliche Routen geprüft werden. Zudem kann dieser Trend dann im Bezug auf den Naturschutz und Umweltverträglichkeit besser gelenkt werden. (Video zur Schneehschuhnacht 2019)
Isarkies
Bgm. Zahler nahm Bezug auf die letzten Zeitungsberichte [1] [2] zum Thema Isarkies und Trinkwasserversorgung, in denen das Thema parteipolitisch aufgebauscht wurde. Genau diesen „Riesenzirkus“ wollte er eigentlich verhindern. Ihm ging es um eine sachliche Diskussion. Jetzt werden verschieden hochgelagerte Interessen gleichgezogen. Er richtete seinen Appell an Florian Streibl, dass er sich einmal ein Bild vor Ort machen sollte. Die Trinkwasserversorgung eines Ortes sei schließlich keine Parteipolitik. GR Kuplwieser ergänzte, dass der Bürger weniger zähle als der Artenschutz.
Zebrastreifen
GR Bernhard Neuner stellte fest, dass der Zebrastreifen am Dorfplatz fast nicht mehr sichtbar wäre. Er fragte daher nach, ob dies behoben werden könne. Bgm. Zahler antwortete, dass dies spätestens im Frühjahr zusammen mit den Markierungen der Fahrradsicherheitsstreifen erfolgen wird. Da dies sicherheitsrelevant sei, kann es sogar sein, dass dies schneller umgesetzt werde.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 19.32 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

WBE und BEI

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