Gemeinderatssitzung 27.04.2017

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauDonnerstag 27.04.2017, 20:00 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

 Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Information zum Thema Kirchenböbl: Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Verkauf gemeindlicher Immobilien
  2. Bericht zur aktuellen Entwicklung im Bereich der landwirtschaftlichen Selbstvermarktung durch die AG
  3. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf FlNr. 189/4 (Mittenwalderstr. 31a) Gem. Wallgau
  4. Antrag auf Genehmigung der Aufstellung einer Werbetafel
  5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Wallgau:
    weiteres Vorgehen bezgl. der Behandlung der einzelnen Positionen
  6. Genehmigung der Mischkalkulation als Berechnungsgrundlage für eine Kurbeitragspauschale
  7. Änderung der bestehenden Kurbeitragssatzung, Satzungsbeschluss
  8. Beratung des Haushalts 2017 und Beschluss der Haushaltssatzung
  9. Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und die Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2016 mit 2020
    Verschiedenes

Wallgau, 20.04.2017

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

Übersichtsseite zu Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von mir als Zuhörer der Sitzung geschrieben. Ich habe ihn nach bestem Wissen verfasst und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die 18 anwesenden Zuhörer inkl. der beiden Pressevertreter vom Kreisboten und Garmisch-Partenkirchner Tagblatt sowie die anwesenden Gemeinderäte. Thomas Neuner war aus beruflichen Gründen entschuldigt.

Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die Tagesordnung und das Protokoll der letzten Sitzung gab es keine Einwände. Damit gilt beides als angenommen.

TOP1:

Neben dem Abriss und Neubau des Kirchenböbls ist auch der Verkauf an einen privaten Investor eine Option. Hr. Günter Hopfensperger von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes informierte den Gemeinderat hierzu, was bei einem möglichen Verkauf des Kirchenböbls zu beachten wäre. Die einfachste Variante wäre, so Hopfensperger, wenn die Gemeinde das Anwesen ohne Auflagen bzw. Einschränkungen genehmigungsfrei zum vollen Verkehrswert verkaufen würde. In diesem Fall wäre keine Ausschreibung nötig und die Gemeinde könnte sich den Käufer aussuchen. Der Verkehrswert könne durch ein Gutachten oder durch Marktanalyse festgelegt werden.
Sollte die Gemeinde Bedingungen an den Verkauf knüpfen, die den Käufer in der Nutzung einschränkten, dann gebe  es einiges zu beachten. Solche Bedingungen könnten z.B. sein:
Bausubstanzerhalt, Einbau öffentlicher Toiletten oder die Unterbringung der Touristinfo. Solche Bedingungen, die hier Dienstleistungen genannt werden, würden den Kaufpreis verringern und der Verkauf falle unter das Wettbewerbsrecht, was eine Ausschreibung verpflichtend mache.
Bei Dienstleistungen bis zum Schwellwert von 207.000 € wäre eine deutschlandweite Ausschreibung vorgeschrieben, darüber hinaus müsste europaweit ausgeschreiben werden. Einschränkungen, die über die Ortsgestaltungssatzung oder die Bauleitplanung geregelt werden könnten, hätten keinen Einfluss auf die Ausschreibungspflicht.
GR Bernhard Wilde fragte, welche Folgen ein vertraglich vereinbartes Rückkaufrecht habe. Ein reines Rückkaufsrecht, so Hopfensperger, bei dem der Eigentümer keine Nachteile hat (Ausgleich von Wertsteigerung), bedinge ebenfalls kein Wettbewerbsrecht und verpflichte zu keiner Ausschreibung.

Der Bürgermeister informierte zudem, dass laut Gutachterausschuss des Landratsamtes das Kirchenböblgebäude selbst wertlos sei und der Wert allein im Grundstück liege. Für den Verkauf gibt es zwei Interessenten.

Hopfensperger ergänzte, dass es bei Fehlern beim Verkauf nachträglich sogar bis zur Rückabwicklung des Kaufs führen könne (was seines Wissens bisher noch nicht passiert ist) und empfahl der Gemeinde, in diesem Fall die Beratung durch einen Fachmann des Bayerischen Gemeindetags in Anspruch zu nehmen. Vorher sollte die Gemeinde aber wissen, welche Nutzung sie im Gebäude überhaupt haben will. Bürgermeister Zahler bedankte sich bei Hr. Hopfensperger für die ausführlichen Informationen.

TOP2:

Im Rahmen der Dorferneuerung hatten sich im Herbst vier Wallgauer Landwirte (Albert Neuner Hackl, Franz Bartl Deger, Josef Berwein Bartl und Johannes Niklas) zusammengetan und ein Konzept für eine landwirtschaftliche Selbstvermarktung im möglichen Neubau des Kirchenböbls erstellt.
Das in der Dorfversammlung vom 24.01.2017 erstmals vorgestellte Konzept wurde jetzt von Josef Berwein und Albert Neuner detailierter vorgetragen.
Albert Neuner: Es gab schon länger Gedanken zur regionalen Selbstvermarktung, doch scheiterte dies stets daran, dass es eine Familie alleine nicht stemmen könne. So habe man sich zusammengetan.
Josef Berwein: Der Laden solle an sechs Wochentagen geöffnet sein, lediglich am Sonntag bleibe geschlossen. Der Grundriss, der als 3D-Plan mit dem Beamer gezeigt wurde, solle eine Fläche von ca. 100 m² im Erdgeschoss haben. Zusätzlich würde noch ein Lager- und ein Kühlraum im Keller benötigt. Für den Verkaufsladen im EG wären drei bis vier Räume geplant. Eine Almstube für ein regionales Frühstück und Brotzeiten, ein Vorbereitungsraum und ein Verkaufsraum.
Als Produktangebot habe man folgendes geplant:
– Wurst- und Fleischwaren (Wallgauer Rindfleisch)
– Regionales Frühstück und Brotzeiten
– Backtheke (echte Bäckerware)
– Eigene Milchprodukte, erweitert durch Produkte von „Unser Land“
– Handwerkliche Produkte aus der Region

Die Betreiber wollen nicht nur Brotzeiten, sondern eine Grundversorgung für’s Dorf (für Einheimische und Gäste) anbieten, ohne den örtlichen Lebensmittelgeschäften Konkurrenz zu machen. Ziel der Selbstvermarktung wäre, den beteiligten Familien ein zweites Standbein zur Zukunftssicherung zu bieten sowie den Dorfplatz zu beleben. Auf den restlichen Flächen in einem möglichen Neubau könnte dann mit der Touristinfo und / oder einer Arztpraxis das Angebot am Dorfplatz zusätzlich erweitert werden.

Die Frage von GR Baur, mit welcher Miete man kalkuliert habe, antwortete Josef Berwein, dass mit gut 10€/qm gerechnet werde. Man habe sich in den vergangenen Monaten intensiv mit Fachleuten zusammengesetzt und sich auch über die Vorschriften zur Hygiene und zum Verkauf von Lebensmittel informiert.
GR Bernhard Neuner findet das Konzept absolut positiv und sieht in keinster Weise eine Konkurrenz für seine Gastwirtschaft. Er begrüßt sogar, wenn gerade in der staden Zeit gebenüber seines Hotels Frühstück angeboten wird. Bgm. Hansjörg Zahler bedankte sich bei den Landwirten für die Vorstellung ihres Konzepts. Hr. Hopfensperger vom Landratsamt gab noch den Hinweis mit auf den Weg, dass es beim Mietpreis keine Subventionierung geben dürfe. Es müsse ein ortsüblicher Mietpreis verlangt werden, da die Gemeinde sonst gegen das Haushalts- und Wettbewerbsrecht verstoße.
Vom Bürgermeister gab es noch die Frage an Hr. Hopfensperger, wie bei den anstehenden Entscheidungen zum Kirchenböbl die Befangenheit von Josef Berwein zu sehen sei. Für die Entscheidung zum Verkauf oder Abriss und Neubau sieht Hopfensperger keinen unmittelbaren Vorteil, ein mittelbarer Vorteil reicht für die Befangenheit nicht aus. Er werde sich aber bis nächste Woche nochmal informieren.
TOP1 und TOP2 wurden somit mit Kenntnisnahme des Gemeinderats abgeschlossen.

TOP3:

Zu dem Bauantrag eines Einfamilienhauses mit Carport auf FlNr. 189/4 merkte der Bürgermeister vorab an, dass vom 29.01.2013 bereits ein Bauplan vorhanden sei. Da der jetzige Antrag aber weit davon abweiche, sei dieser als neuer Antrag zu werten. Der Bauausschuss habe den Antrag bereits behandelt. Die GRZ liege erheblich niedriger als im ersten Plan. Die Gemeindräte haben aber mit der ortsunüblichen Gestaltung, die einem Kornspeicher gleiche, erhebliche Probleme. Um dem Bauwerber Zeit zu sparen, schlug Bürgermeister Zahler vor, den Antrag nicht an das Landratsamt weiterzugeben, sondern vorerst zurückzustellen, um dem Bauwerber die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Der Gemeinderat stimmt diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu, und stellte den Bauantrag zurück.

TOP4:

Der formlose Antrag zu einer Werbetafel wurde vom Bauausschuss bei einem Ortstermin geprüft. Für die 1,25 m breite und 3 m hohe Werbetafel wird aber eine Stellungnahme des Landratsamtes, der Polizei und des Staßenbauamtes benötigt. Dem Beschlussvorschlag zur Zurückstellung des Antrages, bis alle Unterlagen vorliegen, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

TOP5:

Der Bürgermeister möchte bei diesem Tagesordnungspunkt Klarheit erhalten, wie es bei den einzelnen Flächen innerhalb der Änderung des Flächennutzungsplans (wir berichteten) weitergehen soll. Das Verfahren für neun Grundstücke, das sich schon bald über zwei Jahren hinzieht, soll damit vorangebracht werden, indem man aussichtslose Anträge nicht mehr weiter verfolgt, um so die restlichen Grundstücke zügiger abzuhandeln. Siehe hierzu: Gemeinderatssitzung vom 23.07.2015 TOP3, Gemeinderatssitzung vom 18.02.2016 TOP5, 21.04.2016 TOP10, 16.02.2017 TOP3.

Ein Teil dieser Flächen wurde im Rahmen eines Scopingverfahrens vom Landratsamt (baurechtlich) abgelehnt und vom Naturschutz befürwortet, bei anderen war es genau umgekehrt. Ein absolutes Ausschlusskriterium war oft §30 des Bundesnaturschutzgesetzes zu geschützten Biotopen. Der Grund, warum man überhaupt mögliche Bauplätze am Ortsrand ermöglichen wolle, liegt darin begründet, dass die innerörtlichen Flächen nicht oder nur in geringem Maß zur Verfügung stehen. Für die einzelnen Grundstücke bzw. Grundstückspakete wurden im Gemeinderat folgende Entscheidungen getroffen:

Nr 1. am südlichen Ortseingang Mittenwalder Straße
Laut Landratsamt ist die ca. 800 m² große Fläche topografisch nur bedingt geeignet und stellt keine Ortsabrundung dar. Von Seiten des Naturschutzes wurden keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat mit unterschiedlichen Meinungen machte der Bürgemeister folgenden Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat wird die Aufnahme des Grundstücks in den Flächennutzungsplan weiter verfolgen, mit dem Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag mit einer Gegenstimme zu.

Nr. 2.,3. und 4. am oberen Ende Krepelschroffenstraße
Das Landratsamt rät in seiner Stellungnahme dringend von einer Bebauung ab, da §30 Bundesnaturschutzgesetz hier gegen eine Ausweisung als Baugebiet steht. Bei Grundstück 4 sind die Bedenken eher städtebaulicher als naturschutzrechtlicher Art. Der Bürgermeister machte den Vorschlag, die entsprechenden Grundstücke aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. GR Baur unterstützt diesen Vorschlag nicht, er möchte diese Grundstücke nicht ablehnen, sondern in einem Parallelverfahren von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan in dem Verfahren belassen. Der Bürgermeister machte folgenden Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Grundstücke 2, 3 und 4 im laufenden Flächennutzungsplan nicht weiter zu verfolgen. Sollten von  den Bauwerbern entsprechende Gegengutachten vorgelegt werden, dann kann die Aufnahme in den Flächennutzungsplan wieder weiter verfolgt werden. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag mit einer Gegenstimme zu.

Nr. 5. und 6. bei ehemaligen Skilift
Das Landratsamt sieht die topografische Lage als schwierig (Auffüllung des Geländes). Von Seiten des Naturschutzes sieht man keine grundsätzlichen Bedenken. Die Gemeinde soll die Planung dort nochmal überdenken, so das Landratsamt. In einer kurzen Diskussion sehen die meisten Gemeinderäte die Bauvorhaben positiv und eine Ortsabrundung als gegeben an. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat wird die Aufnahme der Grundstücke in den Flächennutzungsplan weiter verfolgen. Mit dem Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag mit einer Gegenstimme zu.

Nr. 7.a Walchenseestraße
Das Landratsamt lehnt in seiner Stellungnahme die Bebauung des in Gemeindeeigentum liegende Grundstücks mit dem Hinweis auf §30 Bundesnaturschutzgesetz (Buckelwiese) ab. Da die Gemeinde hier nicht erkennen kann, wo es sich hier um ein Biotop handelt, behält man sich vor, ein Gegengutachten einzuholen. Mit dem Verkauf als Baugrundstück im Rahmen eines Einheimischenmodells könnte die Gemeinde 100-200€ pro m² erzielen. GR Wilde sieht bei der geplanten Bebauung und Ausdehnung am Ortsrand grundsätzliche Probleme. Der Bedarf müsse auch wirklich gegeben sein, was er jedoch bei den meisten Grundstücken nicht sehe. GR Schwaiger befürwortet dieses Baugrundstück, da es auf zwei Seiten an eine vorhandene Bebauung angrenzt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück im laufenden Flächennutzungsplan vorerst nicht weiter zu verfolgen. Sollten von  den Bauwerbern entsprechende Gegengutachten vorgelegt werden, dann kann die Aufnahme in den Flächennutzungsplan wieder weiter verfolgt werden. Der Gemeinderat stimmt mit zwei Gegenstimmen für den Beschlussvorschlag.

Nr. 7.b und 7.c Walchenseestraße
Wie bei Grundstück 7a lehnt das Landratsamt mit Hinweis auf §30 Bundesnaturschutzgesetz eine Bebauung hier ab. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück im laufenden Flächennutzungsplan vorerst nicht weiter zu verfolgen. Sollten von  den Bauwerbern entsprechende Gegengutachten vorgelegt werden, dann kann die Aufnahme in den Flächennutzungsplan wieder weiter verfolgt werden. Der Gemeinderat stimmt mit einer Gegenstimmen für den Beschlussvorschlag.

Nr. 8. Vorderbergleiten
Wegen Befangenheit dürfen die GR Schwaiger und Rauch an der Abstimmung zu diesem Punkt nicht teilnehmen.
Der Bebauungsplan Vorderbergleiten soll hier um zwei Parzellen erweitert werden. Das Landratsamt hält das für wenig problematisch, da jetzt auch die Zufahrt über einen gewidmeten Eigentümerweg geregelt sei. Das Landratsamt will bevorzugt die Aufnahme in den Flächennutzungsplan und ist gegen eine Ausnahmegenehmigung. Der Ball liegt jetzt bei der Gemeinde, so der Bürgermeister. Die ursprünglich geplanten zwei Parzellen sollen jetzt nach Wunsch des Landratsamtes zu einer Parzelle werden, eine dritte Parzelle ist aufgrund §30 Bundesnaturschutzgesetz nicht durchsetzbar. Die erste Abstimmung zu diesem Punkt gilt der Anzahl der Parzellen. Bürgermeister Zahler schlug zwei Parzellen vor. Der Gemeinderat stimmte mit zwei Gegenstimmen für zwei Parzellen. Als zweites machte Bürgermeister Zahler folgenden Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat wird die Aufnahme des Grundstücks in den Flächennutzungsplan weiter verfolgen. Mit dem Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag mit zwei Gegenstimmen zu.

NR. 9. Am Barmer Eck
Aus städtebaulicher Sicht rät das Landratsamt hier von einer Bebauung ab, von Seiten des Naturschutzes sieht man keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat wird die Aufnahme des Grundstück in den Flächennutzungsplan weiter verfolgen, mit dem Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag mit einer Gegenstimme zu.

GR Schwaiger fragte, was mit dem ursprünglich vorhandenen Punkt 10 sei. Laut Bürgermeister werde dieser jetzt in der Einbeziehungssatzung und nicht mehr im Rahmen der Ortsabrudung behandelt. Dies solle in der nächsten Sitzung geschehen.

Nach diesem Tagesordnungspunkt verließen bis auf drei Bürger sowie die beiden Pressevertreter alle Zuhörer den Sitzungssaal.

TOP6:

Kämmerer Hans Zahler verlas kurz den Vorschlag zur Berechnung der Mischkalkulation zur Kurbeitragspauschale.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.

TOP7:

Für die bereits in der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2016 unter TOP5 beschlossene Kurbeitragserhöhung von 1,50€ auf 2,00€ steht jetzt die entsprechende Änderung der bestehenden Kurbeitragssatzung an. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Änderung der Satzung zu.

TOP8 und TOP9:

Bürgermeister Zahler bezeichnete den vom Kämmerer erarbeiteten Haushaltsplan 2017 als grundsolides Werk. Man habe die Kosten im Griff und die Einnahmensituation hat sich auch verbessert. Im Vergleich mit anderen Gemeinden stünden wir (bayernweit) sehr gut da.
Die Gemeinde hatte am 01.01.2017 1475 Einwohner und Rücklagen in Höhe von €421.000. Für das laufende Jahr ist eine Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von €96.000 geplant. Der Haushaltsansatz liegt bei €3.300.000 im Verwaltungshaushalt und €455.000 im Vermögenshaushalt. Dies ergibt ein Gesamtvolumen von €3.755.000 (minus €273.000 im Vergleich zum Vorjahr). Eine Kreditaufnahme ist für 2017 nicht vorgesehen.

Die wichtigsten Investitionen €:
– 55.000 Dorfplatz Abriss Bungalow (30.000 Förderung)
– 30.000 Neue Fenster für die Schule
– 28.000 Straßensanierung Flößerstraße, Isarstraße zum Isarsteg
– 20.000 Energetische Sanierung der Schule
– 20.000 Neue Wasserleitungen
– 18.000 Straße Isarfeld
– 16.000 4 neue Bavaria Straßenleuchten
– 14.000 Auto und Anhänger für Bauhof
– 11.000 Nachzahlungen für Grundstückskauf
– 10.000 Kanalbefahrung
– 9.000  Reparatur Flößerstraße
– 8.000  Gutachten für Luftkurort
Gesamtinvestitionen € 257.000

Die größten Ausgaben €:
– 50.000   Gewerbesteuerumlage (Vorjahr 60.000)
– 565.000 Kreisumlage (Vorjahr 655.000)
– 638.000 Personalkosten (Vorjahr 590.000) entspricht 19% des Verwaltungshaushalts
– 75.000   Darlehenstilgung (Vorjahr 65.000)
– 7.000     Zinsleistungen (Vorjahr 6.000)

Die größten Einnahmen €:
– 495.000 Einkommensteuerbeteiligung (Vorjahr 477.000)
– 488.000 Schlüsselzuweisung (Vorjahr 420.000)
– 310.000 Gewerbesteuer (Hebesatz 350 Vorjahr 250.000)
– 262.000 Grundsteuer B (Hebesatz 400 Vorjahr 262.000)
– 71.000    Zweitwohnungssteuer (Vorjahr 64.000)
– 40.000   Umsatzsteueranteil (Vorjahr 32.000)
– 22.000   Grunderwerbssteueranteil (Vorjahr 28.000)
– 13.000    Grundsteuer A (Hebesatz 400 Vorjahr 12.700)

Investitionsplan 2018 – 2020
In 2018 sind folgende Investitionen geplant
– 130.000 Umfahrung Risserstraße (70.000 Förderung)
– 50.000   Neues Dach für die Schule
– 22.000   Ausbau Otenwanger Weg
In 2019 sind folgende Investitionen geplant
– 100.000 Nahwärmenetz
– 30.000   Sanierung der Schule
In 2020 sind folgende Investitionen geplant
– 30.000 Sanierung der Schule

Schuldenentwicklung €:
2017: 435.000
2016: 510.000
2015: 320.000
Die pro Kopf Verschuldung liegt zu Jahresbeginn bei 346€, am Jahresende 2017 sind 295€ geplant (Die durchschnittliche pro-Kopf-Verschuldung vergleichbarer Gemeinden liegt bei 700€)

Zum Haushalt bemerkte der Bürgermeister abschließend noch, wenn wir weiter diszipliniert arbeiten, sehen wir keine großen Probleme für die Zukunft.

Der Bürgermeister stellte die Haushaltssatzung TOP8 und das Investitionsprogramm TOP9 gemeinsam zur Abstimmung.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für den vorgestellten Haushaltsplan 2017 rückwirkend zum 01.01.2017 sowie das Investitionsprogramm  und die Finanzplanung für 2018 – 2020.

Verschiedenes:

Kirchenböbl:
Es ist an der Zeit, für den Kirchenböbl eine Entscheidung zu treffen, so der Bürgermeister.
„Sind wir dazu in der Lage?“ stellte er die Frage an den Gemeinderat.
GR Baur: Das Konzept Leismüller (Verkauf und Erhalt des Kirchenböbls) sollte nochmal in einer nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt werden.
GR Schwaiger: Warum nicht öffentlich, das Konzept zur Selbstvermarktung der Landwirte wurde doch auch in öffentlicher Sitzung vorgestellt.
Der Bürgermeister schlug vor, das Konzept in öffentlicher Sitzung vorzustellen; weiterführende Zahlen könnten dann nicht öffentlich besprochen werden.
Investitionen in den Kirchenböbl und in das Wellnessprojekt am Haus des Gastes müssen
außerhalb des Haushalts laufen und extern finanziert werden.
Schule:
Für sehr wichtig hält der Bürgermeister die Investitionen in die Schule, die in den nächsten Jahren erfolgen sollen. Jährlich sind € 50.000 vorgesehen (Sanitär, Dämmung und Dach).
Feuerwehr:
Die angedachten digitalen Meldeempfänger hält der Bürgermeister für zu groß und unhandlich, hier müssten noch Alternativen gefunden werden.
GR Schwaiger fragte nach, wann das Thema „Anbau am Feuerwehrhaus“ im Gemeinderat behandelt würde, er sei bereits mehrfach von Bürgern dazu befragt worden. Bürgermeister Zahler meinte, dass noch nicht alle Unterlagen vorlägen, es würden z.B. noch Angaben zu dem Anteil der Eigenleistungen fehlen. Das Thema Anbau könne erst nach der Arbeit zum Flächennutzungsplan angepackt werden.
Gewerbegebiet:
Wie unter „Verschiedenes“ in der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2017 angesprochen, wurden bei den Bodenproben Altlasten gefunden. Wir können kein Grundstück kaufen, das Probleme macht, so der Bürgermeister. Das WWA Weilheim prüft aktuell, welchen Einfluss die Bodenbelastung auf den Wallgauer Brunnen haben kann.
An einem alternativen Standort für ein Gewerbegebiet wird bereits gearbeitet. Gespräche mit zwei Grundstückseigentümern werden aktuell geführt und auch der Naturschutz sieht keine Probleme.
Das Thema Gewerbegebiet hat nach wie vor Priorität 1A, so der Bürgermeister.
Negative Presse:
Der Bürgermeister hält Presseüberschriften wie „Über Wallgau schwebt der Pleitegeier“ für nicht gerechtfertigt. Das stimmt so nicht. Wir dürfen unseren Charakter nicht verlieren, lasst uns sachlich diskutieren und die Ergebnisse gemeinsam nach außen tragen.
Fremdenverkehr:
GR Baur: Der Fremdenverkehr ist unsere einzige Chance, die Neueröffnung des Trimini’s ist für die Wallgauer Wellnesspläne ein großer Rückschlag. Jedoch ist die Gemeinde nicht nur dem Tourismus verpflichtet, wir müssen Wallgau rausputzen.
Isarkanal / Walchenseekraftwerk:
Bei einem Treffen im Innenministerium wurde über das Gesamtsystem Walchenseekraftwerk gesprochen, informierte der Bürgermeister. Die Nutzungsverträge laufen 2030 aus, ab 2020 sind sie kündbar. Die betroffenen Gemeinden sollen in einer Projektgruppe zusammenarbeiten und Vorschläge für die Zukunft erarbeiten, z.B. Abdeckung des Kanals.
Musikantentreffen:
Am 14. Mai findet ab 20.00 Uhr ein Musikantentreffen des Bayerischen Rundfunks im Haus des Gastes statt. Hierfür steht ein begrenztes Kartenkontingent von 40 St. zur Verfügung.
Interessenten sollen sich im Einwohnermeldeamt bei Hr. Mayr melden.
Stellenausschreibung Wasserwart:
Für die ausgeschriebene Stelle des Wasserwartes in Wallgau sind drei Bewerbungen eingegengen. Die Bewerber werden zu einem Bewerbungsgespräch am 18.05.2017 eingeladen.
Gesundheitstag:
Am 6. Mai ab 11.00 Uhr findet im Haus des Gastes der 2. Wallgauer Gesundheitstag statt.
Landesausstellung in Ettal:
GR Baur sprach die Beteiligung an der Landesausstellung 2018 in Ettal an. Als Wallgauer
Freilichtbeitrag will man am Isarsteg von Mai bis Oktober ein Floß aufstellen. Die Genehmigung dafür ist bereits in Arbeit.
Schneekanone:
GR Baur fragte nach, wie viel der dieses Jahr übriggebliebene Schnee der Schneekanone gekostet hat. 2,50 €/m³ antwortete der Bürgermeister. Durch das ausgefallene Hundeschlittenrennen sei es schwierig, sowas zu verhindern.
Einfahrt B11 / Finzparkplatz:
Die Kosten für die gerade durchgeführten Asphaltierungsarbeiten am Finzparkplatz teilen sich E.ON, die Gemeinde, das Kieswerk Achner und das Straßenbauamt.
Dorferneuerung:
GR Schwaiger: Sind zur Vorstandssitzung der Teilnehmergesellschaft am 10.05.2017 auch die Gemeinderäte eingeladen? Bei der letzten Vorstandssitzung am 07.03.2017 war das etwas unklar.
Bozner Markt:
GR Schwaiger fragte nach, ob bei der Gemeinde schon Karten für das Theater am Bozner Markt vorhanden sind. Es sind noch keine Karten da, so der Bürgermeister.
Wasserversorgung Landwirtschaftliches Anwesen:
GR Baur fragte nach, ob es etwas Neues zur Wasserversorgung des landwirtschaftlichen Neubaus am Otenwanger Weg gibt, oder ob das Wasser immer noch gefahren werden muss. Es gibt dazu keine Neuigkeiten, so der Bürgermeister. Eine Stichleitung vom Wallgauer Wassernetz aus ist zu lang, und der wesentlich kürzere Anschluss an das Krüner Wassernetz wurde vom Krüner Gemeinderat abgelehnt.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, beendete Bgm. Zahler um 22.55 Uhr die Gemeinderatssitzung, zu der es heute keinen nichtöffentlichen Teil gibt, und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

Lesen Sie hierzu auch die Online-Zeitungsartikel die Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung haben:
Online-Artikel vom 05.05.2017 auf Merkur.de zu TOP2 landwirtschaftliche Selbstvermarktung
Online-Artikel vom 08.05.2017 auf Merkur.de zu TOP5 Flächennutzungsplan
Online-Artikel vom 11.06.2017 auf Merkur.de. zu TOP Verschiedenes Thema Gewerbegebiet

WBE

 

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