Donnerstag 13.02.2020, 19:30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau
Mit Sitzungsbericht
Tagesordnung:
- Bauantrag auf Errichtung eines Stalls für Schaf- u. Ziegenzucht auf FlNr. 1749/1 und FlNr. 1749 Gem. Wallgau
- Bauantrag für einen Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit DG auf FlNr. 379 Gem. Wallgau
- Bauantrag für einen Neubau eines Wohnhauses mit DG u. Freisitz, sowie Neubau eines Hauses mit vier Ferienwohnungen auf FlNr. 46/1 Gem. Wallgau
- Antrag auf Vorbescheid: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
auf FlNr. 436 Gem. Wallgau - Bauantrag für einen Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen
1. Änderung auf FlNr. 346/4 Gem. Wallgau - Antrag auf Ersatzbau für vorhandenen Baumstadel auf FlNr. 257 Gem. Wallgau
- Antrag auf Nutzungsänderung auf FlNr. 190/2 Gem. Wallgau
- Bauvoranfrage und Anfrage für Ausbau DG und Heuboden, Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung auf FlNr. 93 Gem. Wallgau
- Verschiedenes
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
• Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.
Sitzungsbericht:
Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung bzw. Gemeinderat geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.
Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und insgesamt 6 Zuhörer. Josef Berwein und Georg Rauch waren aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die zugestellte Tagesordnung gab es keine Einwände.
Zu Beginn informierte Bgm. Zahler, dass zwei Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung gestrichen werden müssen. Zum Einen den TOP 1, da notwendige Unterlagen noch fehlen. Zum anderen muss krankheitsbedingt von der nichtöffentlichen Sitzung die Finanzplanung der AWK verschoben werden. Zudem teilte Zahler mit, dass alle nachfolgenden Bauanträge vorab in der Bauauschusssitzung ausgiebig behandelt wurden.
TOP 1:
Dieser Top wurde zurückgestellt Siehe Einleitung.
TOP 2:
Bgm. Zahler erklärte, dass bei dem beantragten Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit DG auf FlNr. 379 Gem. Wallgau die Abstandsflächen und die Größenvorgaben alle eingehalten wurden. 2. Bgm. Schwaiger ergänzte, dass der Gemeinderat am 22.02.2018 TOP 2 bereits eine Bauvoranfrage hierzu positiv beschlossen hatte. Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig dem Beschlussvorschlag, dem Bauantrag uneingeschränkt zuzustimmen, zu.
TOP 3:
Bgm. Zahler stellte den Bauantrag für einen Neubau eines Wohnhauses mit DG u. Freisitz, sowie Neubau eines Hauses mit vier Ferienwohnungen auf FlNr. 46/1 vor. Hierfür gab es bereits im vergangenen Jahr mit dem Gemeinderat einen Ortstermin, an dem die Vorstellungen des Gemeinderates vorbesprochen wurden. Die Bebauung solle innerhalb der Baulinien bleiben und die Größe der Baukörper, aufgelockert auf zwei Häuser darf das Maß der bisherigen Bebauung nicht übersteigen.
Die jetzt vorliegende Planung hat sich gegenüber der ersten Planung dahingehend unterschieden, dass ein erdgeschossiger Verbindungsbau mit Yogabereich und Solebecken das Wohnhaus und das Gästehaus verbindet. Die Gesamtsituation hat sich sogar noch etwas verbessert, da die Bebauung sowohl weiter zurückgesetzt wurde und ca. 0,5m niedriger ausfällt, so dass die Gebäude am Hang weniger sichtbar sind. Bgm. Zahler fügte noch hinzu, dass er persönlich die Architektur für gelungen und wegweisend für die Zukunft hält.
GR Wilde fragte nach, wie es denn mit der Straße aussähe, die sicherlich unter der Baumaßnahme leiden wird. Zahler antwortete, dass die Straße eigentlich nur für Fahrzeuge bis 7,5 t augelegt sei.
Der Gemeinderat befürwortete einstimmig den Bauantrag mit der Ergänzung, dass die Gewichtsbeschränkung eingehalten werden müsse und nachweisliche Schäden im Zuge der Baumaßnahme durch den Bauwerber zu beheben sind.
TOP 4:
Bgm. Zahler erläuterte den Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf FlNr. 436 Gem. Wallgau. Der Antragsteller möchte vor einem möglichen Kauf abklären, ob das 1.540 m² große Grundstück nach seinen Vorstellungen bebaubar sei. Nach einhelliger Meinung des Bauausschusses kann dem aus nachfolgenden Gründen nicht zugestimmt werden.
- Die GFZ liegt mit 0,24 deutlich über der der benachbarten Grundstücke (0,12; 0,18 und 0,19 vorhanden). Somit ist das Einfügegebot nach §34 nicht erfüllt.
- Beide Gebäude sind jeweils mit drei Vollgeschossen gelant. In Wallgau gibt es mit Ausnahme des Orstkerns nur zwei Vollgeschosse.
- Die Dachneigung ist mit geplanten 30° deutlich steiler als die max. zulässigen 24° gem. Ortsgestaltungssatzung.
- Die im Flächennutzungsplan gekennzeichneten Flächen zur Ortsrandbegrünung sollen überbaut werden.
In Summe dieser Abweichungen muss daher der Antrag auf Vorbescheid abgelehnt werden. Der Gemeinderat schloss sich einstimmig dieser Meinung an.
TOP 5:
Bgm. Zahler informierte, dass der jetzt vorliegende Bauantrag bereits in der Sitzung vom 31.10.2019 behandelt wurde. Damals wurde der Bauantrag auf FlNr. 346/4 wegen zwei Abweichungen der Ortsgestaltungssatzung abgelehnt.
Der jetzt vorliegende 1. Änderung hat beide Abweichungen (Wegfall Zwerchgiebel und geänderte Dachneigung) korrigiert, so dass jetzt der Baukörper den Vorgaben entspricht. Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig dem Bauantrag zu. Die beiden Änderungen sind noch vollständig in den Planunterlagen zu übernehmen.
TOP 6:
Bgm. Zahler erklärte, dass der Bauwerber einen Ersatzbau für einen vorhandenen Baumstadel auf FlNr. 257 Gem. Wallgau an einer etwas anderen Position vornehmen will. Der Gemeinderat erklärte einstimmig sein Einverständnis zu diesem Antrag.
TOP 7:
Zu Beginn erläuterte Bgm. Zahler die Nutzungsänderung von Lager in ein Gesundheitsstudio für Yoga und Pilates im bestehenden Wohnhaus auf FlNr. 190/2 Gem. Wallgau. Im Zuge einer energetischen Bestandserweiterung (Sitzung vom 21.04.2016) wurde die Fläche über der Garage als Lagerfläche ausgewiesen, da ansonsten die zulässige GRZ von 0,2 überschritten würde.
Jetzt hat er Antragsteller eine Teilfläche des Nachbargrundstücks erworben, so dass jetzt eine GRZ von etwa 0,2 erreicht wird. Der Zugang zu den Studio ist sowohl über einen separaten Zugang als auch über das Haupthaus möglich.
Der Gemeinderat befürwortet die Nutzungsänderung mit dem Hinweis, dass hier ein stilles Gewerbe angenommen werden kann. Eine anderen Nutzung als die genannte ist ausdrücklich ausgeschlossen.
TOP 8:
Bgm. Zahler informierte vorab, dass auf dem betreffenden Grundstück unterhalb des Bestandes bereits ein Bauantrag genehmigt, aber noch nicht umgesetzt wurde (GR-Sitzung 25.07.2019 TOP 3). Jetzt stellt der Bauwerber die Bauvoranfrage und Anfrage für den Ausbau des DG’s und Heubodens, sowie die Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung auf FlNr. 93 Gem. Wallgau.
Zahler schlägt vor, beide Anfragen getrennt voneinander zu beschließen.
Für den Ausbau sind die bauordnungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere die notwendigen Stellplätze und der Brandschutz, einzuhalten. Dann würde aus Sicht der Gemeinde nichts dagegensprechen.
Da aus Sicht des Antragstellers die Geräuschkulisse der Straße unerträglich zugenommen hat, möchte er eine Lärmschutzeinrichtung errichten. Da sich zwischen seinem Grundstück und der Straße noch ein Streifen (Fl.Nr. 96/3) im Besitz der Gemeinde befindet, frägt er zudem an, diesen zu erwerben, da nur so eine durchgängige Lärmschutzwand an der Straße umgesetzt werden könne. Wie die Lärmschutzeinrichtung genau aussehen soll, wurde vom Antragsteller nicht genannt.
Zahler ergänzte, dass der zunehmende Verkehr bereits seit längerem bekannt sei und dass eine Lärmschutzwand ggf. entgegen der Ortsgestaltungssatzung möglich wäre. Im Anschluss übergab er das Wort an den Gemeinderat.
2. Bgm. Schwaiger merkte an, dass man dann ein Fass aufmachen würde.
GR B. Neuner ergänzte, dass dann eine Sichteinschränkung bei der Einfahrt ins Isartal bestünde.
Der GR beschloss daher einstimmig, einen Ausbau des DG’s bei Einhaltung der Stellplätze und des Brandschutzes in Aussicht zu stellen. Eine Nutzung oder ein Verkauf des Flächenstreifen und die Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung wird nicht zugestimmt.
TOP 9: Verschiedenes:
Schneeschuhnacht
Bgm. Zahler bedankte sich bei allen Wallgauern für die Unterstützung bei der Durchführung der Schneeschuhnacht. Weit über die AWK hinaus wurde Wallgau an zentraler Stelle beim BR mit einem Marktanteil von rund 8% (300.000 bis 400.000 Zuschauer) präsentiert. Dem Dank schloss sich 2. Bgm. Schwaiger an, der insbesondere die Arbeit der Vereine und des Bauhofs lobte. GR Baur merkte an, dass die AWK anfangs nicht begeistert war und musste durch deutliche Worte überzeugt werden. Er hob insbesondere die Mithilfe der Wirte hervor.
Jubiläum Skilift Wurmer
Bgm. Zahler gab die Einladung an alle Gemeinderäte und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung zum Jubiläum am Kranzberg Skilift Wurmer für den Faschingssamstag bekannt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Luftkurort
Bgm. Zahler erklärte, dass der Gemeinderat vor gut einem Jahr beschlossen hat, dass man gemeinsam mit Krün dieses Ziel erreichen will (GR-Sitzung vom 15.12.2016 TOP 1). Doch leider wurde dieser Punkt bis heute noch nicht auf der Tagesordnung in Krün behandelt. Er ergänzte, dass wir jetzt anfangen müssen. Mittenwald ist z.B. ein heilklimatischer Kurort.
Marktstände
GR B. Neuner fragte nach, wann die Ausführung der Marktstände im Bauausschuss behandelt werden. Bgm. Zahler antwortete, dass dies wegen der Flut an Bauanträgen auf einer der nächsten Sitzungen verschoben wurde. 2. Bgm. Schwaiger ergänzte, dass diejenigen, die darin arbeiten bei der Ausstattung einbezogen werden sollen.
Anfrage parteifrei
GR Kuplwieser fragte an, was im Wahlrecht der Begriff parteifrei bedeutet. Dabei bezog er sich auf einen Zeitungsartikel im Garmisch-Partenkirchner Tagblatt, der den Bgm. Kandidaten des Wählervereins vorstellte. Bgm. Zahler antwortete, dass die Listenmitglieder des Wallgauer Wählervereins in Wallgau nicht als Parteimitglieder wie z.B. der SPD oder der FW kandidieren. GR Bastian Eiter ergänzte, dass im Interview der Begriff „parteifrei“ von der Tagblattredaktion ausgewählt wurde.
Abrechnung Holzaktion
GR Baur fragte nach der Abrechnung der Holzaktion an der Risser Straße. Bgm. Zahler antwortete, dass für das Entfernen mit einem Prozessor der meist beschädigten Bäume für die Gemeinde keine Kosten anfielen. Wer sich für Häckselware interessiert, kann sich bei der Gemeinde melden.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 20.39 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.
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