Gemeinderatssitzung 07.03.2019

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauDonnerstag 07.03.2019, 19:30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Nahwärmeversorgung im Dorfzentrum Wallgau, Biomasse-Heizkraftwerk: Marktchancen, Rentabilität, Netzausbau. Bericht von Hr. Scharli, Energiewende Oberland
  2. Dorferneuerung: Ausbau/Sanierung der Gehwege entland der Ortsdurchfahrt B11
  3. Probeweise Installation eines Schutzstreifen für Radfahrer entlang der Ortsdurchfahrt B11
  4. Bebauungsplan im Bereich Flößerstraße 9: Aufstellungsbeschluss
  5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Dorfplatz mit Umgriff“– Ergänzung
  6. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses in Holz-Blockbauweise und Tiefgarage Walchenseestraße 16
    Verschiedenes

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

• Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung bzw. Gemeinderat geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und insgesamt 11 Zuhörer inkl. Fr. Schauer vom Garmisch-Partenkirchner Tagblatt. Die GR Bernhard Wilde (beruflich), Maxi Hubbauer (privat) und Bernhard Neuner (krankheitsbedingt) waren entschuldigt. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die zugestellte Tagesordnung und zum öffentlichen Protokoll der letzten Sitzung gab es keine Einwändezwei. Somit galt beides als angenommen.

TOP 1:

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes Nahwärmeversorgung im Dorfzentrum begrüßte Bürgermeister Zahler den Energiemanager Andreas Scharli von der Energiewende Oberland. Zahler informierte über den Beschluss aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 31.01.2019 zum Abriss des Bungalows. Auf der freiwerdenden Fläche ist vorrangig geplant, ein Biomasse-HKW für die Nahwärmeversorgung der umliegenden Gebäude zu errichten. Somit konnte auch ein Förderantrag für den notwendigen Abriss gestellt werden. Zahler ergänzte, dass die Situation sehr komplex sei und dass alle Belange zu prüfen wären.

Als vor vier Jahren eine erste Studie zur Nahwärmeversorgung durch die FH Kufstein beauftragt wurde, gab es noch laut geäußertes Interesse der Hotellerie am Dorfplatz, außerdem wurde mit deutlich höheren Preisen der fossilen Brennstoffe kalkuliert, trotzdem war das Ergebnis nur grenzwertig rentabel. Mit der Verwendung von Hackschnitzeln als Brennstoff wollte man zudem die Wertschöpfung in der Region halten. Das Thema Feinstaub war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht so präsent und auch die Initiative zur Erlangung des Prädikats Luftkurort war noch nicht gestartet. Im Nachhinein war Zahler froh, dass dieses Projekt nicht sofort umgesetzt wurde.

Im Anschluss erklärte Scharli, der seit rund 10 Jahren als Energiemanager bei der Energiewende Oberland tätig ist, welche Möglichkeiten einer Nahwärmeversorgung (sog. Dorfheizung) für den Ortskern in Frage kämen. Er konnte auf vergleichbare Projekte in Bad Tölz und Valley Bezug nehmen. Wichtige Punkte sind die Wirtschaftlichkeitsfaktoren:

  • Wer ist der Betreiber der Anlage? Kommune, Betriebe, privater Investor oder Genossenschaft. (Vergaben durch eine Gemeinde verteuern das Projekt, Genossenschaften haben lange Gründungsphasen, ca. 1,5 Jahre.)
  • Wärmedichte (Leistung pro Fläche)
  • Wärmebelegungsdichte (Leistung pro Jahr und Leitungsmeter)
  • Heizungsausbau
  • Ausführung des Heizhauses
  • Optik
  • Nachhaltigkeit
  • Wie viel Holz ist verfügbar Wallgaus Waldfläche beträgt 2611 ha mit einem Energiegehalt von 13.000 MWh/t , dies entspricht 14.000 srm (Schüttraummeter)
  • Brennstoffpreis
  • Grundlast (evtl. Gas günstiger)?
  • Einspeisevergütung (Strom aus BHKW)

Im Falle einer Biomasseheizung sind Förderungen bis zu 65% durch das ALE möglich. Die nächsten Schritte könnten laut Scharli folgendermaßen aussehen:
1. Beitritt der Gemeinde Wallgau zur Energiewende Oberland. Dies wäre mit einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 500,- verbunden.
2. Umsetzungsbegleitung durch das ALE.
3. Exkursion und Austausch mit anderen kommunalen Betreibern.
4. Öffentlichkeitsarbeit (Anwohner, Beteiligte, etc.) im Vorfeld.
5. Preismodell und Vertragliches ermitteln.
u.v.m.
Nach den Ausführungen bedankte sich Bgm. Zahler bei Hr. Scharli für seinen Vortrag. Er ergänzte, dass die FH Kufstein in ihrer Studie von einem Standort der Heizung am Kirchenböbl ausging. Durch den Erwerb des Bungalows haben sich neue Möglichkeiten für einen Standort ergeben. Damit entsteht eine andere Berechnungsgrundlage. Er ist der Meinung, dass die Gemeinde eine Grundsatzentscheidung zum Betreibermodell (z.B. Genossenschaft) fällen müsse.
GR Berwein merkte an, dass nachgefragt werden müsse, wer noch Interesse an einer Nahwärmeversorgung habe.
Zahler ergänzte, dass man erst sicher die Kosten kalkulieren könne, wenn man wisse, wer sich daran beteiligt. Um hier weiter zu kommen, brauche man Vorverträge.
Hier richtete Bgm. Zahler die Frage an Hr. Scharli, ob denn die Energiewende Oberland die möglichen Interessenten ansprechen könne. Hr. Scharli antwortete, dass er dies gerne in Form einer Anliegerversammlung vornehmen könne. Vorbereitend bräucht er die Studie der FH Kufstein.

Im Anschluss gab es eine Reihe von Fragen und Wortmeldungen:
Bgm. Zahler: Wir dürfen nicht in eine Grundlagenuntersuchung nach der anderen investieren. Es sollte jetzt eine konkrete Entscheinug getroffen werden.
2. Bgm. Schwaiger: Wie ist es denn mit der Feinstaubbelastung?
Scharli: Dies ist für neue größere Anlagen kein Thema, da u. a. Zyklonfilter eingesetzt werden müssen. Es entsteht auch Wasserdampf, der aber nicht mit Rauch verwechselt werden darf.
Bgm. Zahler: Wie sieht die Zukunft aus, wenn bis 2035 keine fossilen Brennstoffe mehr verwendet werden sollen?
Scharli: Das wird die Entwicklung zeigen. Ich bin hier optimistisch.
Bgm. Zahler: Entweder die Leute machen das selbst, oder die Gemeinde investiert in die nächste Studie (ca. € 5.000,-). Es ist jetzt Zeit für eine Eigeninitiative.
2. Bgm. Schwaiger: Wir haben schon zwei Studien bezahlt.
Scharli: Zuerst sollte ein Förderantrag gestellt werden.
GR Berwein: Was will die Gemeinde mit ihren eigenen Gebäuden (Anm. der Red.: Schule, Feuerwehr, Rathaus, Kirchenböbl) machen?
Scharli: Gibt es einen Verband der Vermieter und Hotels?
Bgm. Zahler: Nein, gibt es nicht. Evtl. den Verein Wallgau Aktiv e.V.. Ich schlage einen Rundbrief mit Fragebogen vor.
Scharli: Der Fragebogen soll auch an alle verteilt werden, die nicht zur Anliegerversammlung kommen.
GR Berwein: Die privaten Waldbesitzer haben meist schon selbst Hackschnitzelheizungen.
Als nächstes soll es eine Anliegerversammlung geben und Fragebögen verteilt werden.
Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis.

TOP 2:

Bgm. Zahler erklärte, dass derzeit im Rahmen der Dorferneuerung zwei Projekte laufen. Dies ist zum Einen der Abriss des sog. Bungalows zur Herstellung einer Entwicklungsfläche für die Dorferneuerung und zum Anderen die Sanierung der Gehwege entlang der Bundesstraße, inkl. entschleunigender Maßnahmen.

Das Straßenbauamt (Fachbereich Straßenbau im StBA) plant 2020 oder spätestens 2021 die Komplettsanierung der B11 im Ortsbreich Wallgau. Die Winterschäden werden aber umgehend repariert. So müsste bis dahin die Planung für einen Gehsteigausbau fertig sein. Hierfür müsste ein Fachplaner hinzugezogen werden. Als Voraussetzung einer Förderung in Höhe von 60 – 65 % der Baukosten wäre eine Mindestgehwegbreite von 1,5 m sowie die Barrierefreiheit erforderlich.

Momentan hat die Straße eine Breite von rund 7,5 m und der Gehsteig von 1,1 bis 1,2 m. In einem Gespräch mit der zuständigen Fachabteilung im Staatlichen Bauamt (ehem. Straßenbauamt) wurde zugesagt, dass die Straßenbreite auf mind. 7 m reduziert werden könnte. Die Sanierung und der Ausbau der Gehsteige könnte dann parallel zur Straßensanierung erfolgen.

Bgm. Zahler schlägt vier Bauabschnitte (ohne Gewichtung bzw. Priorität) vor.
1. Südlicher Ortseingang mit Zufahrt zu Gewerbegebiet (evtl. Kreisverkehr) bis Finzbrücke
2. Finzbrücke bis Dorfplatz (Einmündung Schulstraße)
3. Dorfplatz
4. Dorfplatz (Raiffeisenbank) bis Einmündung Flößerstraße, hier sieht Zahler auch die Notwendigkeit der Sanierung des Hochgehsteigs
Bgm. Zahler ergänzte, dass die Vorstandschaft der TG in seiner letzten Sitzung vom 13.02.2019 im Vorgriff schon beschlossen hat, einen Fachplaner zur Erstellung eines Vorentwurfs zum Ausbau der Gehsteige zu beauftragen. Jetzt müsste nur noch der GR seine Zustimmung geben.

2. Bgm. Schwaiger unterstrich die Notwendigkeit, den Hochgehsteig zu sanieren. So könnte eine Verbreiterung, z.B. durch das Vorsetzen einer weiteren Mauer, durch das ALE gefördert werden. Zudem würde eine Verbreiterung den Winterdienst erleichtern.
GR Baur fügt noch an, dass auch eine Verlangsamung des Verkehrs sehr wichtig sei. Hier müssten alle Möglichkeiten geprüft werden.
GR Kuplwieser schloss sich der Meinung an, da das Geländer am Hochgehsteig dringend repariert werden müsse.
Auf Nachfrage von 2. Bgm. Schwaiger antwortete Zahler, dass die Straßenflächen zur Verbreiterung der Gehsteige kostenlos übereignet würden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Beschlussvorschlag zu, das Fachbüro Heubeck aus Bad Tölz zu beauftagen, eine Durchführungsstudie zu erstellen.

TOP 3:

Bgm. Zahler erklärt, dass die Verkehrsbelastung nach offizieller Verkehrsmessung auf der B11 im Ortsbereich Wallgau bei durchschnittlich 6.500 Kfz am Tag liegt. Die gemessene Spitzenbelastung liegt bei rund 12.000 Kfz am Tag. Er persönlich glaubt, dass der tatsächliche Spitzenwert bei 15.000 bis 20.000 Kfz am Tag liegt.

In dem Gespräch mit der Fachabteilung im Staatlichen Bauamt (ehem. Straßenbauamt, siehe TOP 2) wurde angeregt, sog. Schutzstreifen für Fahrradfahrer einzurichten. Hier würden Markierungsstreifen in einem Abstand von 1,25 m zu den Fahrbahnrändern (ein- oder beidseitig) für Radfahrer aufgebracht. Die Streifen dürfen von PKW’s nur in Ausnahmefällen, wie auch der Mittelstreifen, überfahren werden, wenn kein Radfahrer gefährdet wird. Zudem gilt in diesem Bereich ein Parkverbot.

Zahler würde dies gerne im Vorfeld der Sanierung ausprobieren, zumal das Straßenbauamt dies als geeignete Maßnahme sieht. Diese Maßnahme wäre für die Gemeinde kostenlos. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und stimmte einstimmig der beidseitigen Einrichtung der Schutzstreifen im Ortsbereich für Radfahrer zu.

TOP 4:

Bgm. Zahler erläuterte, dass der Antragsteller schon vor einiger Zeit einen Antrag auf Vorbescheid (GR-Sitzung vom 12.09.2018 TOP3) für sechs Doppelhäuser auf FlNr. 353, Gem. Wallgau (Flößerstr. 9) gestellt hatte. Dies stieß damals beim Gemeinderat auf wenig Zustimmung, da hier eine eigene Siedlung entstünde. Daraufhin fanden mehrere Abstimmungsgespräche zwischen dem Bauwerber und der Gemeinde statt. Beide Seiten einigten sich, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Für diesen Bebauungsplan ist mit einer kurzen Verfahrensdauer zu rechnen, da das Grundstück baurechtlich bereits gem. Flächennutzungsplan im Innenbereich liegt und somit jetzt schon nach § 34 BauGB bebaubar wäre.

Die Kosten für das Bauleitverfahren werden über einen städtebaulichen Vertrag vom Bauwerber übernommen.
Der GR stimmte daher einstimmig für die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf Fl.Nr. 353 zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den nötigen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten.

TOP 5:

Bgm. Zahler erkärte zu Beginn, dass dieser Antrag bereits in der letzten Sitzung (Anm. der Red.: 19.12.2018) behandelt wurde. Hierbei galt es noch zwei offene Punkte zu klären. Zum einen ist der Grenzverlauf zum westlichen Nachbarn noch nicht festgestellt, zum anderen war die Zufahrtssituation nicht klar.

Der Bauwerber ist jetzt in einem ergänzenden Schreiben auf die beiden offenen Punkte eingegangen. So wird die genaue Grenzfeststellung im Zuge des Bauantrags, spätestens mit der Einrichtung des Schnurgerüstes, erfolgen. Die Zufahrt soll zudem wie bisher über den Dorfplatz erfolgen. Zahler ergänzte, dass derzeit eine Erschließung aufgrund des längeren Baukörpers nicht direkt vom Dorfplatz möglich wäre, da auch die Bungalow-Fläche, die nicht öffentlich gewidmet ist, berührt würde. Er schlägt daher einen geringfügigen Grundstückstausch zu beiderseitigem Nutzen vor.

Der Bebauungsplan würde in seinem Gültigkeitsbereich in Richtung Schulstraße erweitert werden. Es wurde kurz die Länge der Grenzbebauung angesprochen, da hier ein längeres Baufenster wie beim westlichen Nachbarn geplant ist. Zahler fügte hinzu, dass diese Entscheidung nicht heute zu treffen wäre, sondern erst im Zuge des Änderungsverfahrens. Der GR stimmte einstimmig dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Dorfplatz mit Umgriff“ inkl. der Ergänzung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den nötigen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten.

TOP 6:

Der Bauwerber beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses in Holz-Blockbauweise und Tiefgarage auf Fl.Nr. 93 (Walchenseestraße 16). Der Bauausschuss hat diesen Antrag bereits vorbehandelt. Der Neubau, der innerhalb des bebaubaren Gebietes des Flächennutzungsplanes liegt, fügt sich gut gem. § 34 BauGB in die Umgebung ein, da er etwas tiefer als die beiden Nachbargebäude liegt.

Nach kurzer Inaugenscheinnahme der Eingabepläne durch den Gemeinderat stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Bauantrag unter der Vorgabe zu, dass die Fassade wie in den Eingabeplänen dargestellt, zwischen Untergeschoss und Erdgeschoss durch unterschiedliche Fassadengestaltung unterbrochen wird.

Verschiedenes:

Dorfladen nach Franchise-Konzept:
Bgm. Zahler erklärte, dass eine kleine Delegation von Gemeinderäten und Landwirten einen Franchise-Dorfladen in Grabenstätt besucht haben, da nach seiner Auskunft die Aussichten für einen City-Markt in einem Kirchenböbl-Neubau schlecht stehen. Der Grund liegt vor allem an der geringen Verkaufsfläche und der Konkurrenz zu den vorhandenen Märkten in Krün. Er habe schon mehrere, teilweise klare Absagen erhalten.

Der besuchte Laden wurde von Hr. Weisenberger vorgeschlagen. Hier steht schon ein vollständig fertiges Konzept, welches sich seiner Meinung nach für Wallgau eignen würde, zur Verfügung. Das vorliegende Konzept stellt einen interessanten Ansatz dar. GR Berwein, der als einer der betreffenden Landwirte dabei war, fand das Konzept zwar grundsätzlich nicht verkehrt, sieht aber Schwierigkieten bei der Umsetzung. Im Laden werden rund 900 verschiedene Waren für den Grundbedarf angeboten.
Vor allem müsse aber geklärt werden, wer die Betreiberschaft übernähme, da sie selbst nicht in Frage kämen. Einige Punkte unterscheiden sich deutlich von ihrem eigenem Konzept. Der Franchise-Geber würde den Laden auch nicht selbst betreiben, sondern nur das Gesamtpaket zur Verfügung stellen. So wären auch die Einrichtung, die Abrechnung und eine große Zahl der Produkte vorgeschrieben. Zahler, der gerade einen Businessplan hierfür erstellt, merkte an, dass er die Miete mit rund € 10,50 pro qm kalkuliere.

Berwein stellte nochmals klar, dass wegen der unterschiedlichen Konzepte die Landwirte für die Betreiberschaft nicht zur Verfügung stehen würden. Er sähe, wenn überhaupt, nur zwei Läden nebeneinander. Zahler ergänzte, dass dies auch mit einem Geschäftsführer, der beides betreibt, möglich wäre.
(Anm. d. Red. lesen Sie hierzu auch den Bericht über die Vorstandssitzung der Dorferneuerung vom 13.02.2019 in der erstmals über das Franchise-Konzept informiert wurde und in der ein Probebetrieb noch in 2019 angekündigt wurde)

Gerücht Bgm.:
GR Thomas Neuner fragte nach, dass im Dorf das Gerücht umgehe, dass der Bgm. im Rahmen der Schneekatastrophe die Räumarbeiten mit seinem privaten Traktor unterstützt und dies der Gemeinde in Rechnung gestellt habe.
Bgm. Zahler antwortete, dass es richtig sei, dass er mit seinem Traktor den Parkplatz am Rathaus und am Haus des Gastes geräumt habe, da der Winterdienst überlastet war. Anschließend hätten er und seine Tochter jeweils einen halben Tag beim Schneeabtransport im Dorf geholfen.
Für diese Arbeiten wurde aber nichts verlangt und es werde auch keine Rechnung geben. Zudem war er seit Weihnachten insgesamt 24 mal mit der Pistenraupe beim Loipenspuren nach Vorderriss unterwegs. Dies geschah stets außerhalb der Arbeitszeiten am Abend, am Freitag Nachmittag oder an den Wochenenden. Er merkte sichtlich verärgert an, dass er diese rein ehrenamtliche Arbeit auch unterlassen könne, da er in diesen 130 Stunden auch etwas anderes hätte machen können.

Krepelschroffenweg:
GR Robert Kuplwieser fragte nach, wann der Krepelschroffenweg nach dem Schneebruch ausgeschnitten werden solle. Bgm. Zahler antwortete, dass dies zeitnah vom Bauhof erfolgen werde, da dieser Weg immer stark frequentiert sei.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 21.13 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

Lesen Sie hierzu auch die Online-Zeitungsartikel auf Merkur.de die Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung haben:
• Zu TOP 2 und 3: Sanierung und Entschleunigung des Verkehrs auf der B11
• Zu Verschiedenes: Nutzungskonzepte City-Markt und Franchise Dorfladen

WBE und BEI

Ein Kommentar

  1. Schnitzer Karl
    20. Oktober 2019    

    Hallo Leute,
    vor kurzem bin ich von Vorderriss nach Wallgau gefahren. Nach der Mautstelle ist es ja nicht mehr weit bis nach Hause, so dachte ich zumindest. Kurz vor der letzten Rechtskurve, an der Stelle soll angeblich ein Aussichtspunkt geplant sein, wird die Straße immer enger und es gab kein Weiterkommen. Ein Autolenker stand vor seinem Auto und betrachtete die rechte Seite seines Fahrzeuges und schüttelte immer wieder den Kopf. Da sich dieser nicht um den Gegenverkehr zu kümmern schien der stehen bleiben musste, der Autolenker vor mir stellte sein Fahrzeug fast in der Mitte der Fahrbahn ab, stieg ich aus und fragte ob ich helfen könne. Dieser zeigte mir sein Auto, das an der rechten Fahrzeugseite von vorne bis hinten ziemlich zerkratzt war. Der Autolenker fragte mich, mem diese Straße gehöre. Ich gab ihm zur Antwort, so viel ich weiß, handelt es sich hier um eine Gemeindestraße in Wallgau. Der Autolenker schimpfte immer wieder und sagte schließlich, die werden von mir noch hören. Kurze Zeit später löste sich der Stau auf.
    An der von mir beschriebenen Stelle ist es tatsächlich so, dass bei Gegenverkehr es fast unmöglich ist, dass zwei Autos nebeneinander fahren. Auf der einen Seite hängen die Äste in die Fahrbahn, wobei diese dermaßen spitz und hart sind, dass ich den Auolenker verstehen kann, dass der Lack seines Autos zerkratzt wurde, als er einem entgegenkommenden Fahrzeug ausweichen musste, denn das entgegenkommende konnte auch nicht auf die Bankette ausweichen, da sich hier dermaßen tiefe Löcher befinden, dass bei einem Auto die Gefahr eines Achsbruches bzw einer Beschädigung des Reifens oder der Felge zu rechnen ist, wenn man in ein solches Loch fährt. Ganz zu schweigen, wenn einer der vielen Radfahrer oder Motorradfahrer in ein solches Loch fahren sollte. Ein Überschlag wäre die logische Folge. Wer in diesem Fall haftbar wäre, dürfte auch klar sein, da es sich nicht nur um eine Fahrlässigkeit der Gemeinde handeln würde, sondern um eine grobe Fahrlässigkeit. Ein Herausreden, dass die Löcher über Nacht entstanden sind oder die Äste über Nacht erst so spitz wurden, dürfte auch nicht möglich sein. Daher wäre es zwingend erforderlich, die Äste der einen Seite stark zurückzuschneiden und auf der anderen Straßenseite die Löcher aufzufüllen.
    Man kann in diesem von mir beschriebenen Fall nur hoffen, dass es auch nicht so ist wie in der Landes – oder Bundespolitik. Kurz vor Wahlen geht nichts mehr weiter,
    meint euer
    Charly

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