Gemeinderatssitzung 09.05.2018

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauMittwoch 09.05.2018, 20:00 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf FlNr. 194/2 Gem. Wallgau
  2. Antrag auf Vorbescheid bzgl. Abbruch des Bestehenden Wohnhauses mit Garage und Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garagen auf FlNr. 46/1 Gem. Wallgau
  3. (neu) Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Praxisräumen und Tiefgarage auf FlNr. 443/7, 443/8, 443/9
  4. (3 alt) Aufstellungsbeschluss Gewerbegebiet am Finzbach; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
  5. (4 alt) Beratung des Haushalts 2018 und Beschluss der Haushaltssatzung
  6. (5 alt) Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und die Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2017 mit 2021
    Verschiedenes

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung bzw. Gemeinderat geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die 12 anwesenden Zuhörer inkl. Hr. Hornsteiner vom Garmisch-Partenkirchner Tagblatt.
Die beiden Gemeinderäte Bernhard Neuner und Bernhard Wilde waren krankheitsbedingt entschuldigt.
Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die zugestellte Tagesordnung und das öffentliche Protokoll der letzten Sitzung gab es keine Einwände. Somit gilt beides als angenommen.

Wegen Dringlichkeit sollte der in der Sitzung vom 22.02.2018 TOP 1 zurückgestellte Antrag auf Vorbescheid mit auf die Tagesordnung aufgenommen werden. Dies wurde vom GR einstimmig befürwortet.

Alle nachfolgenden Bauvorhaben wurden vorab im Bauausschuss vorbesprochen.

TOP 1:

Bgm. Zahler erläuterte, dass die Ortsabrundungssatzung (Anm. d. Red.: Stand vor der Änderung) am südlichen Rand von Wallgau geändert wurde. Hierbei wurde eine zusätzliche Parzelle ausgewiesen. Die Antragsteller beantragten daher den Neubau eines EFH mit Garage auf FlNr. 194/2. Der Baukörper entsteht etwas unterhalb des benachbarten Gebäudes, liegt aber dennoch deutlich höher als der Bereich bis zur Finz. Die bestehende Hangkante bleibt sichtbar.

Zudem erklärt Zahler, dass die Gemeinde nur eine Stellungnahme zu den jeweiligen Anträgen abgibt, die Genehmigungsbehörde ist das zuständige Landratsamt GAP. Im Bauausschuss wurde die Gestaltung kritisiert. Es ist das erste Gebäude, das man sieht, wenn man aus Richtung Krün nach Wallgau kommt. Am Gebäude sind für Wallgau untypisch keine Balkone geplant. Zudem sind neben Sprossenfenstern auch gänzlich nicht unterteilte Panoramafenster geplant.

Bgm. Zahler stellte zwei Vorgehensweisen zur Auswahl. Entweder wird der Antrag bis zur nächsten Sitzung am 7. Juni zurückgestellt, um dem Bauwerber die Möglichkeit einer Nachbesserung zu geben, oder die Entscheidung wird mit der Stellungnahme des Gemeinderates an das zuständige LRA GAP weiter gegeben. Bgm. Zahler glaubt, dass eine Nachbesserung für den Bauherrn zeitlich günstiger wäre. Da die Bauherrenschaft anwesend war, fragte Zahler bei ihnen kurz nach.
Der Bauwerber würde lieber die Entscheidung dem LRA überlassen. Der Beschlussvorschlag lautete daher, dass der GR in Teilen zustimmt, aber keine Zustimmung zur Gestaltung der Außenansichten gibt. Zudem müssen Schäden, die während der Bauzeit am sog. Zigarettensteig entstehen, durch den Bauwerber beglichen werden. Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 2:

Der Bauwerber stellt eine Voranfrage zum Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Garage und Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garagen auf FlNr. 46/1. Hier geht es dem Antragsteller vor allem darum, ob die bestehende Grundfläche des Bestandes von 336 m², aufgeteilt auf die zwei neu geplanten Gebäude übernommen werden dürfen. Bgm. Zahler erläuterte hierzu den Passus 1.1 aus dem hier geltenden Bebauungsplan. Dieser regelt, dass die Größe der alter Bestandsbebauung auch zukünftig garantiert bleibt.
Der GR stimmt einstimmig zu, dass die Flächen gem. Punkt 1.1. aus dem Bebauungsplan für einen möglichen Neubau übernommen werden können. Zudem bevorzugt der GR die Aufteilung in zwei Baukörper.

TOP 3 (neu):

Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Praxisräumen und Tiefgarage auf FlNr. 443/7, 443/8, 443/9 wurde in der Sitzung vom 22.02.2018 TOP 1 zurückgestellt, da dem Gemeinderat die Lage oberhalb des Bestandes, die Größe des Gebäudes von mehr als 200 m² und die Gesamtbreite von 24,5 m störte.

Der Bauwerber hat nun eine geänderte Planung eingereicht. Das neue Baufenster wurde etwas tiefer in Richtung Süden verlegt und liegt jetzt etwa zur Hälfte über der Bestandsbebauung. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt jetzt 197 m² und liegt somit im Bereich der Nachbarbebauung. Die Breite des Neubaus wurde von 24,5 auf 22 m reduziert. Der GR stimmte aufgrund dieser Änderungen einstimmig dem vorgelegten Antrag auf Vorbescheid zu.

TOP 4 (TOP 3 alt):

Bgm. Zahler begann seine Erläuterungen mit einem kurzen Rückblick auf das „alte“ geplante Gewerbegebiet an der Isarstraße. Aufgrund von Altlasten geriet dieses Vorhaben ins Stocken. Die Untersuchungen der Altlasten sind derweil abgeschlossen. Über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen muss dann noch entschieden werden.

Als Ersatz wurde eine 3,8 ha große Fläche am Ortsrand südlich der Finz gefunden. Die Grundeigentümer wären laut Bgm. Zahler bereit, mitzumachen. Die Erschließung wäre von der B11 aus im Bereich des Dückers, die auch für das Kieswerk genutzt wird. Das erstmals hinzugezogene Heimatministerium sieht für das geplante Gebiet das Anbindegebot als erfüllt an und gibt seine Zustimmung an die Regierung von Oberbayern weiter.

Gespräche mit der Fa. Uniper zur Nutzung der Zufahrt über den Dücker wurden ebenfalls schon geführt. Die zulässige Tonnagenbegrenzung soll noch nachgewiesen werden. Die untere Naturschutzbehörde sieht ebenfalls keine größeren Probleme. Ausgleichsflächen sind zu schaffen.

Aufgrund der Erfahrungen des „alten“ geplanten Gewerbegebiets, soll frühzeitig die Bodenqualität geprüft werden.
Im Zuge der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes soll auch eine Fläche für das Kieswerk als Umschlagplatz für Asphalt und Bauschollen geändert werden.

Die Anbindung an die B11 muss in der Planungsphase noch festgelegt werden. Als Lösung käme ein Kreisverkehr südlich der jetzigen Zufahrt im Bereich des Parkplatzes oder Abbiegespuren in Betracht. Für die Planung wurde das Planungsbüro Kurz aus München vorgesehen.
Der GR stimmte einstimmig dem Aufstellungsbeschluss für ein Gewerbegebiet wie vorgeschlagen zu und auch der Beauftragung des Planungsbüros Kurz.  

TOP 5 und 6 (TOP 4 und 5 alt):

Diese beiden Punkte werden gemeinsam behandelt. Kämmerer Hans Zahler stellte den Haushalt für das laufende Jahr 2018 vor. Er erklärte, dass der Haushalt bereits mit dem Gemeinderat vorberaten wurde.

Die Gemeinde hatte am 01.01.2018 1498 Einwohner und Rücklagen in Höhe von €787.000. Für 2018 ist eine Rücklagenentnahme inkl. Erlass von €250.000 geplant.

Der Haushaltsansatz liegt bei €3.630.000 (plus 9%) im Verwaltungshaushalt und
€853.000 (plus 46%) im Vermögenshaushalt.
Dies ergibt ein Gesamtvolumen von €4.483.000 (plus 16% bzw. €726.000 im Vergleich zum Vorjahr). Für 2018 ist eine Tilgung von €70.000 vorgesehen.

Die wichtigsten Investitionen 2018 in €:
• 50.000 Verschiedene Straßen
• 7.000 Server für das Rathaus
• 70.000 Wanderwege
• 20.000 Anhänger für den Bauhof
• 20.000 Schule Brandschutz
• 70.000 Schule neue Fenster
• 8.000 Feuerwehr Schließanlage
• 11.000 Kindergarten Fenster, Küche Spielgeräte
• 200.000 Radlader für den Bauhof (mögl. Förderung 170.000)
• 10.000 Bavaria-Straßenleuchten 4 St.
• 18.000 Kanalbefahrung
• 120.000 Investition in Wasserversorgung
• 5.000 Digitalisierung Kanal
609.000 Gesamtinvestitionen 2018

Investitionen 2019 – 2021 (nur grobe Abschätzung)
2019

• 140.000 Aussichtspunkt Risserstraße (mögl. Förderung 70.000)
• 140.000 Schule: Dach, thermische Sanierung, Ausstattung
• 50.000 Straßen und Wanderwege
2020
• 150.000 Anteil am Nahwärmenetz
• 60.000 Schule Sanierung
• 50.000 Straßen und Wanderwege
2021
• 50.000 Schule Sanierung
• 150.000 Krepelschroffenstraße
• 50.000 Straßen und Wanderwege

Einnahmen:

Einnahmen Grundsteuer A Hebesatz 400%
• 12.700 in 2016
• 11.400 in 2017
• 13.000 in 2018

Einnahmen Grundsteuer B
Hebesatz 400%
• 262.000 in 2016
• 260.000 in 2017
• 263.000 in 2018

Hinweis zur Grundsteuer B: Die Gemeinde Wallgau hält den Hebesatz seit Jahren konstant bei 400%. Dieser Wert ist niedriger als bei alle Nachbargemeinden aus dem Landkreis.

Einnahmen Gewerbesteuer Hebesatz 350%
• 296.000 in 2016
• 527.000 in 2017
• 430.000 in 2018

Einnahmen Schlüsselzuweisung
• 421.000 in 2016
• 488.000 in 2017
• 538.000 in 2018

Einnahmen Einkommenssteuerbeteiligung
• 477.000 in 2016
• 521.000 in 2017
• 616.000 in 2018

Einnahmen Grunderwerbssteueranteil
• 28.000 in 2016
• 6.000 in 2017
• 21.000 in 2018

Einnahmen Zweitwohnungssteuer
• 64.000 in 2016
• 73.000 in 2017
• 70.000 in 2018

Einnahmen an Umsatzsteueranteil
• 31.000 in 2016
• 40.000 in 2017
• 45.000 in 2018

Ausgaben:

Ausgaben Gewerbesteuerumlage
• 60.000 in 2016
• 54.000 in 2017
• 80.000 in 2018

Ausgaben Kreisumlage Hebesatz 49%
• 656.000 in 2016
• 566.000 in 2017
• 636.000 in 2018

Personalausgaben (19% des Verwaltungshaushalts)
• 604.000 in 2016
• 656.000 in 2017
• 695.000 in 2018

Ausgaben für Darlehenstilgung (z.B. Holder und Pistenraupe)
• 61.000 in 2016
• 70.000 in 2017
• 70.000 in 2018
Das Darlehen für den Kauf des Kirchenböbls läuft noch bis 2023.

Ausgaben Zinsleistungen
• 5.700 in 2016
• 5.400 in 2017
• 6.000 in 2018

Schuldenentwicklung
• 510.000 in 2016
• 435.000 in 2017
• 365.000 in 2018
Verschuldung pro Einwohner €290 (Stand 01.01.2018)

Haushaltssatzung 2018
Verwaltungshaushalt €3.630.000
Vermögenshaushalt €853.000
Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 350%
Der Gemeinderat stimmt einem Höchstbetrag für Kassenkredite von €350.000 einstimmig zu.
Abschließend stimmte der Gemeinderat einzeln einstimmig dem Haushaltsplan 2018 und der Investitionsplanung 2017 bis 2021 zu.

Fazit der Redaktion:
Die Finanzlage der Gemeinde Wallgau kann als zufriedenstellend betrachtet werden. Die Rücklagen sind etwa doppelt so hoch wie die Schulden. Gleichzeitig sind die Hebesätze der Gemeinde und damit die Belastungen für die Bürger niedriger als in den benachbarten Landkreisgemeinden. Es können notwendige Investitionen getätigt werden, jedoch sind derzeit keine großen Sprünge möglich.

Verschiedenes:

Teich am Haus des Gastes:
Bgm. Zahler stellte dem GR die Frage, ob und wie der Teich am Haus des Gastes sicherer für Kinder gemacht werden sollte. Für kleine Kinder kann der meist rutschige Rand gefährlich werden. Ein Einzäunen ist für ihn optisch keine Lösung. Stattdessen würde er mit großen Steinen den tieferen Bereich auffüllen, so dass Kinder im Teich stehen könnten. Grundsätzlich bleiben die Eltern für die Aufsicht ihrer Kinder verantwortlich. GR Berwein wollte wissen, wie es mit der nötigen Reinigung der großen Steine aussieht. Bgm. Zahler erwiderte, dass dies mit einem Hochdruckreiniger möglich wäre. Das Einzäunen ist auch für die anderen Gemeinderäte keine Lösung. Der GR verständigte sich darauf, den Teich mit großen Steinen im tieferen Bereich aufzufüllen. Vorab sollten Risse am Rand des Beckens mit Hallenbadfarbe gestrichen werden.
Glyphosat:
Bgm. Zahler erklärte, dass er vom Imkerverein angeschrieben wurde, ob die Gemeinde nicht auf Glyphosat verzichten würde. Derzeit gibt es einige wenige Flächen wie den Friedhof und Tennisplatz, die mit Glyphosat behandet werden. Zahler ergänzte, dass wir dann einen gewissen Wildwuchs zulassen müssen. GR Baur bevorzugt den Verzicht auf Glyphosat, da dies mit dem angestrebten Prädikat Luftkurort nicht zusammenpasse. GR Berwein stellt zudem klar, dass für die Landwirte Glyphosat ohnehin kein Thema sei. Die Molkerei BGL verbietet allen seinen Lieferanten den Einsatz diese Unkrautvernichters. Am Ende stellte Bgm. Zahler klar, dass man darüber nicht abstimmen müsste: „Das Zeug wird nicht mehr hergenommen und fertig!“
Lesesaal:
GR Baur bemängelte den aktuellen Zustand des Lesesaals im Haus des Gastes. Der Raum gleiche eher einer Rumpelkammer. Die Einrichtung sollte nach jedem Gebrauch der Sportler wieder ordentlich aufgestellt und sauber aufgeräumt werden. Bgm. Zahler gibt die Info an die Betroffenen weiter.
Panoramaweg:
GR Kuplwieser fragte nach, ob der Panoramaweg verbreitert wurde. Dies wurde verneint. Es wurde lediglich das lose Material abgetragen.
Floßbühne:
2. Bgm. Schweiger fragte nach, ob es noch Infotafeln zur neuen Floßbühne an der Isar geben werde. Bgm. Zahler antwortete, dass dies durch die Touristinfo derzeit vorbereitet würde und die AWK an einem Werbeplakat arbeite. In diesem Zusammenhang appelierte Bgm. Zahler, dass sich die GR-Mitglieder auch an den Veranstaltungen beteiligen müssten. Konkret stehe der Termin der Fronleichnamsprozession an.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 21.33 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

Lesen Sie hierzu auch die Online-Zeitungsartikel auf Merkur.de die Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung haben:
• Zu TOP 4: Online-Artikel vom 22.06.2018 zum Thema Gewerbegebiet rechts der Finz

WBE und BEI

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