Gemeinderatssitzung 21.11.2019

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauDonnerstag 21.11.2019, 19:30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

 Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Vorberatung zur Fassung von Aufstellungsbeschlüssen FlNP-Änderungen bzw. B-Plan-Verfahren hinsichtlich § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
  2. Antrag auf Vorbescheid für FlNr. 340/13 Gem. Wallgau
  3. Bebauungsplan „Vorderbergleiten II“ Beschlussfassung zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Billigungs- und Auslagungsbeschluss
  4. Antrag der CSU-Fraktion auf Verabschiedung eines Maßnahmenkataloges zur Regulierung von Zweitwohnungen, Vorberatung der anzugleichenden Satzung für die Zweitwohnungssteuer
  5. Bestellung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreter für die Kommunalwahl 2020
  6. Förderrichtlinie „Digitales Rathaus Bayern„, Vergabe
  7. Vergabezentrum für Gemeinden: Beschlussfassung über Beitritt zum Zweckverband
  8. Ersatzbeschaffung Pflegegerät für Loipen und Winterwanderwege: Vergabe
  9. Rechnungsprüfungsbericht 2018: Kenntnissnahme und Genehmigung der Ergebnisse
  10. Verschiedenes

im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

• Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung bzw. Gemeinderat geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und insgesamt 6 Zuhörer inkl. Hr. Hornsteiner vom Garmisch-Partenkirchner Tagblatt. Bernhard Wilde war aus beruflichen Gründen entschuldigt. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen. Gegen die zugestellte Tagesordnung gab es keine Einwände.

TOP 1:

Bgm. Zahler erklärte, dass das Bauleitverfahren nach § 13b BauGB zum 31.12.2019 ausläuft. Damit konnten kleinere Satzungen z. B. ohne Ausgleichsflächen beschlossen werden, die nach Zahler mit Kosten von 20 – 30 TEuro zu Buche schlagen können. Entscheidend hierzu ist, dass der Aufstellungsbeschluss vor dem 31.12.2019 gefasst wurde. Die Satzung selbst müsste dann bis zum 31.12.2021 beschlossen werden.

Bei der Vorbesprechung im Bauausschuss war man sich einig, dass noch für einige Gebiete in diesem Jahr ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll. Diese sind im Einzelnen:
• gemeindliches Grundstück in der Walchenseestraße (Teilw. Fl.Nr. 593)
• gemeindliches Grundstück Fl.Nr. 83/7 in der Walchenseestraße, Parkplatz
• privates Grundstück Fl.Nr. 86/1 aus der Sitzung vom 31.10.2019 TOP 4
• privates Grundstück Fl.Nr. 340/13, siehe TOP 3 der heutigen Sitzung

GR Rauch fragte nach, ob nicht das Grundstück an der B11 Höhe Vorderbergleiten mit aufgenommen wird. Bgm. Zahler stimmte dem zu.
Der GR stimmte einstimmig dem Beschlussvorschlag zu, die Verwaltung zu beauftragen, diese Aufstellungsbeschlüsse für die kommende Sitzung vorzubereiten.

TOP 2:

Die Bauwerber stellten den Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf FlNr. 340/13 Gem. Wallgau. Bgm. Zahler erklärte anhand eines Lageplans, dass eine Zufahrt über ein eigenes Grundstück von der Flößerstraße aus möglich wäre. Auch dieser Antrag wurde vorab im Bauausschuss besprochen. Hier war man einhellig der Meinung, die angedachte Besprechung (vsl. 14. Januar 2020) aller Grundstückseigentümer zwischen Karwendelstraße und Flößerstraße abzuwarten (Gr.- Sitzung vom 19.12.2018 TOP 5).

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Erschließungsplanung so zu gestalten, dass alle beteiligten Grundstücke und Zufahrten berücksichtigt sind. Der GR schloss sich dieser Meinung an und stimmte einstimmig für die Zurückstellung dieses Antrags.

TOP 3:

Bgm. Zahler erklärte, dass der jetzt zur Entscheidung vorliegende Bebauungsplan Vorderbergleiten II vollständig von Florian Neuner aus der Verwaltung bearbeitet wurde. Der Entwurf lag ab dem 05.08.2019 öffentlich aus. Von den Trägern öffentlicher Belange kamen folgende Rückmeldungen:
Keine Einwände hatten:
– Kreisbrandinspektion
– Staatliches Bauamt Weilheim
– Untere Naturschutzbehörde
– Emissionsschutzbehörde
– Wasserrecht
– Regierung von Oberbayern
– Planungsregion 17 (Oberland)
Redaktionelle Änderungen wurden durch das Landratsamt GAP mitgeteilt. So sollen die Balkone und Terrassen mit in der Berechnung der Grundflächen berücksichtigt werden. Zudem sollen Erleichterungen für nicht versiegelte Flächen angerechnet werden. Das WWA mahnte an, dass die Erlaubnis für den Regenwasserkanal abgelaufen sei.

Der Gemeinderat nahm einzeln alle Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmte einstimmig inkl. aller redaktioneller Änderungen diesen zu. Anschließend stimmte der GR einstimmig dem Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 25.10.2019 zu. Der geänderte B-Plan wird nochmals verkürzt (2-Wochen) ausgelegt. Stellungnahmen dürfen nur noch über die vorgenommenen Änderungen eingebracht werden.

TOP 4:

Bgm. Zahler erklärte, dass dieser Antrag der CSU-Fraktion bereits in der letzten Sitzung angesprochen wurde. Ziel dieses Maßnahmenkatalogs ist es, die Anzahl der Zweitwohnungen zu reduzieren, um den Wohnungsmarkt im Ort etwas zu entspannen. Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung musste dieser Punkt dann auf die heutige Sitzung verschoben werden, da noch Informationen eingeholt werden mussten.

Der anwesende Kämmerer Hans Zahler stellte die neue Satzung kurz vor, die vorab durch den Gemeindetag geprüft wurde und ab dem 01.01.2020 in Kraft treten soll. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung ist die Erhöhung der Steuerlast von 9% auf 20% der Jahreskaltmiete. Als Berechnungsgrundlage darf nicht mehr wie bisher die hochgerechnete Jahresrohmiete aus dem Jahr 1964 angesetzt werden.

Zukünftig wird für vermietete Zweitwohnungen die Jahresnettokaltmiete zugrunde gelegt. Bei Eigentumswohnungen, die selbst als Zweitwohnung genutzt werden, muss eine ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage ermittelt werden. In einer kurzen Diskussion war sich der Gemeinderat einig, die Satzung entsprechend zu ändern.

GR Baur ist zwar grundsätzlich für die Änderung, glaubt aber, dass dies nicht zu dem gewünschten Ziel führt. Bgm. Zahler ergänzte, dass auch überlegt werden solle, den § 22 BauGB, um Teilungen zu erschweren, wieder einzuführen. Ziel müsse sein, die gesetzliche Verpflichtung von bezahlbarem Wohnraum zu erfüllen. Dies darf nicht alleine dem Markt überlassen werden.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, beide Satzungen für die nächste Sitzung zur Abstimmung vorzubereiten.

 TOP 5:

Bgm. Zahler erklärte, dass für die bevorstehende Kommunalwahl ein Wahlleiter und dessen Stellvertreter benannt werden müssten. Er schlug Florian Neuner vor, der erst kürzlich den AL2-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hatte. Für dessen Stellvertreter schlug er Alfred Mayr vor. Der Gemeinderat folgte einstimmig dem Vorschlag des Bürgermeisters.

TOP 6:

Bgm. Zahler erläuterte die Vorgaben des Förderprogramms „Digitales Rathaus Bayern„, wie sich Rathäuser gem. Onlinezugangsgesetz (OZG) nach außen zu öffnen haben. Bestimmte Verwaltungsleistungen müssen bis 2022 online zur Verfügung stehen. Hierzu hat der Freistaat dieses Förderprogramm mit einem Zuschuss in Höhe von 80-90% (Höchstbetrag € 20.000,-) für Software und Lizenzen für die ersten beiden Jahre aufgestellt.

Die Verwaltung hatte bereits die beiden Marktführer in diesem Softwaresegment (AKDB und Kommuna) für ein Angebot angefragt. Da AKDB mit den erst kürzlich eingeführten Verwaltungsprogrammen der Gemeinde Wallgau nicht kompatibel ist, wurde nur ein Angebot des Anbieters Kommuna abgegeben. Das Angebot in Höhe von rund € 11.100,- für die Einrichtung und die Dienstleistungen der ersten 24 Monate wird mit € 10.000,- bezuschusst. Somit bliebe ein Eigenanteil von € 1.100,-. Danach lägen die Kosten bei € 243,- im Monat. In diesem Paket sind insgesamt 30 kommunale Dienstleistungen enthalten.

Der Markt Mittenwald nutzt dies seit rund 10 Jahren und die Gemeinde Krün seit 2 Jahren. Zahler ergänzte, dass diese Software bereits zur Kommunalwahl 2020 für die Briefwahl die Arbeit erleichtern würde. Bei heutiger Zustimmung wäre dies rechtzeitig zur Wahl einsetzbar. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Einführung der Verwaltungssoftware wie vorgeschlagen zu und beauftragte die Verwaltung, den Förderantrag zu stellen.

TOP 7:

Bgm. Zahler führte an, dass die Vergaben zunehmend komplizierter werden und dass bei fehlerhaften Prozessen Fallstricke bis hin zu Schadenersatz drohen. Aus diesem Grund besteht das Angebot des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum (ZKD), einem neuen Vergabezentrum beizutreten. Hier werden die Kommunen bei Vergaben aller Art fachlich unterstützt oder man kann dieses mit der Durchführung beauftragen. Dies würde die Kämmerei in ihrer Arbeit unterstützen.

Hier müsste die Gemeinde zuerst dem Zweckverband beitreten (Mitgliedsbeitrag € 0,33 pro Einwohner im Jahr). Darin wäre eine einfache Beratung enthalten. Die Durchführung von Vergaben wäre gesondert zu vergüten. Auch das LRA nutzt derartige Angebote. Zudem wurden die Vergaberichtlinien in diesem Jahr nochmal verschärft. Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig dem Beschlussvorschlag zu, dem Zweckverband beizutreten und Vergaben bei Bedarf extern zu vergeben. Ausschreibungen bis zu € 25.000,- sollen weiterhin durch die Gemeinde erfolgen.

TOP 8:

Bgm. Zahler wiederholte einleitend den Sachverhalt, dass der Leasingvertrag der Pistenraupe in diesem Jahr abgelaufen sei. Jetzt bestünde die Möglichkeit, die alte Pistenraupe zu übernehmen oder eine neue zu kaufen. Bei einer Neuanschaffung gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 – 55% des Kaufpreises.

Zahler ergänzte, dass die Anschaffung im Amtsblatt öffentlich ausgeschrieben wurde. Es gab lediglich ein abgegebenes Angebot der Fa. Kässbohrer in Höhe von € 174.800,-, weshalb diese Situation mit nur einem Angebot durch den Kämmerer auf Zulässigkeit abgeklärt wurde. Wegen der besonderen Marktbedingungen mit wenigen Anbietern von Pistenraupen sei dies in Ordnung. Die alte Raupe, die sich noch in einem guten Zustand befindet, wird begutachtet und zurück gegeben.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen mit dem Ausschreibungsergebnis zur Kenntnis und erteilt einstimmig den Auftrag, den Förderantrag zu stellen, um eine neue Pistenraupe zu erwerben.

TOP 9:

GR Kuplwieser berichtet als Vorsitzender des Rechnungs- und Prüfungsausschusses (GR Baur, Schwaiger und Kuplwieser) über die Rechnungsprüfung 2018. Folgende Punkte wurden festgestellt:

  • Es gibt noch Außenstände zu Mieten und Pachten aus dem Jahr 2016
  • der Mietvertrag mit den Staatsforsten (Bauhof) fehlte noch
  • ein Erschließungsauftrag lag nicht vor
  • für von der Gemeinde beauftragte private Schneeräumkosten fehlt ein einheitliches Formblatt

Keine Einwände zur Barkasse, die sehr ordentlich geführt wurde.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und genehmigte die Ergebnisse einstimmig.

TOP 10 Verschiedenes:

Neue Homepage:
Bgm. Zahler informierte, dass die neue Homepage der Alpenwelt Karwendel und der Gemeinde Wallgau kommende Woche am 26.11. online geht.
UNESCO Weltkulturerbe:
Bgm. Zahler berichtete über die gestrige Veranstaltung zum UNESCO Weltkulturerbe. Grundsätzlich ist es ein interessantes Thema, dass evtl. das ein oder andere Riskio enthält. Die verantwortliche Steuerungsgruppe befürwortet das Vorhaben, jedoch besteht ein gewisses Misstrauen aufgrund der Erfahrungen mit den Auswirkungen der FFH-Flächen, womit es jedoch nicht vergleichen werden kann. Er ergänzte, das dieses Prädikat zusätzliche Besucher anlocken könne, was ggf. ein Besuchermanagement erfordern würde. GR Baur besuchte ebenfalls diese Veranstaltung und war nach eigener Auskunft positiv überrascht.
Besuch Minister Glauber:
Bgm. Zahler erklärte, dass der Besuch von Minister Glauber, wegen der Kiesproblematik am Tiefbrunnen, kurzfristig abgesagt wurde. Zahler zeigte sich enttäuscht und forderte diesbezüglich eine Unterstützung des Ministers. Die Messungen der Gemeinde wurden grundsätzlich als Verwertbar eingestuft. Einige Faktoren könnten jedoch noch hineingerechnet werden. In diesem Zusammenhang appellierte er an GR Baur, ob er denn nicht seine Parteibeziehungen einsetzen könnte, um den Minister doch noch nach Wallgau zu bewegen.
Loipengebühr:
2. Bgm. Schwaiger fragte nach, wie es denn mit der freiwilligen Loipengebühr aussieht. Die Hinweisschilder mit Kasse sollten in diesem Jahr schon früher aufgestellt werden. Zudem sollten mehr und bessere Standorte gesucht werden. Bgm. Zahler antwortete, das dies schon umgesetzt wird.
Panoramaweg:
GR Kuplwieser stellte erneut fest, dass Arbeiten am Panoramaweg notwendig sind. So muss ein umgestürzter Baum in der Nähe des Sendemastes entfernt und die Bank zwischen Infotafel 12 und 13 repariert werden. Bgm. Zahler antworte, dass dies an den Bauhof weitergeben wird. Zukünftig sollte er doch diese Hinweise direkt in der Verwaltung melden.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 21.02 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

WBE und BEI

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