Bekanntmachung:
Zum Silvester Feuerwerk
Aufgrund der bisher schnee- und niederschlagsarmen Zeit im Dezember besteht in der Silvesternacht ein erhöhtes Wald- und Flächenbrandrisiko. Aus diesem Grund wird heuer besonders darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Wald, besonders am Krepelschroffen oder in Waldnähe verboten ist. Auch auf trockenen Wiesenflächen sollte vollstandig auf Feuerwerk verzichtet werden. Vom innerörtlichen Bereich ist ein Sicherheitsabstand von 100 Metern zu Waldflächen einzuhalten.
Wallgau, den 23.12.2019
Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau
Bilder vom Waldbrand am Krepelschroffen Silvester 2016
• Beitrag vom 08.10.2018 auf Merkur.de über den Bau des Unterstandes
Lesen Sie hier die Online-Artikel auf Merkur.de zum Waldbrand am Krepelschroffen:
• 05.01.2017
• 02.01.2017
• 01.01.2017
• Wallgaus Bürgermeister bedankt sich am 02.01.2017 bei allen Rettungsorganisatoren für den Einsatz beim Brand am Krepelschroffen an Silvester 2016.
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