Kommunalwahl 2020
Aufgaben des Gemeinderats

Für die Gestaltung der Zukunft Wallgaus sind die Bürgerinnen und Bürger jetzt gefordert Verantwortung zu übernehmen und sich zu engagieren.

Da aktuell in den verschiedenen politischen Gruppierungen die Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen am 15. März 2020 laufen und um Kandidaten/innen für die Gemeinderatswahl geworben wird, haben ich hier einige Informationen zu den Aufgaben des Gemeinderates und zur Aufstellung von Wahlvorschlägen zusammengestellt.

Gemeinderatsthemen der nächsten Amtsperiode

Wie in der Kommunalpolitik üblich, sind die Themen die der Gemeinderat in der nächsten Amtsperiode 2020 bis 2026 voranbringen muss, durch die örtlichen Gegebenheiten großteils vorgezeichnet.
Diese sind z.B. Nahversorgung, Schule, Gewerbegebiet, DorfplatzgestaltungDorferneuerung, Straßensanierung, Anbau Feuerwehrhaus, bezahlbarer Wohnraum, touristische Entwicklung, Familien – Jugend und Senioren, Gemeindefinanzen, Natur und Umwelt, private Bauvorhaben, Wasserversorgung,

Aufgaben des Gemeinderats

Fundiert werden die lokalen Themen durch die gesetzlich bestimmten Kompetenzen und Aufgaben des Gemeinderats im Zusammenspiel mit der Gemeindeverwaltung.

(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger
(2) Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen des Art. 29 über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse (Art. 32) bestellt sind.
(3) Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.
Quelle: Gemeindeordnung GO: Art. 30

Zeitplan zur Aufstellung von Wahlvorschlägen

Eine Aufstellung von Wahlvorschlägen zum Gemeinderat ist nur auf Listen von Parteien oder Wählerguppen möglich. Eine einzelne Aufstellung ohne Liste ist nicht möglich.
Derzeit gibt es in Wallgau drei Wählerlisten
Auszug aus dem Zeitplan:
23.01.2020 Reguläres Fristende für die Einreichung sowie Zurücknahme von Wahlvorschlägen
• 03.02.2020 Fristende für die Beseitigung der vom Wahlleiter festgestellten Mängel
Angaben ohne Gewähr, Maßgebend sind nur die Offiziellen Unterlagen
Offizieller Wahlkalender mit allen Fristen und Terminen

Unterlagen und Formulare für Bewerber
Informationen des Statistischen Landesamtes zur Wahl
Checkliste der Wahlunterlagen Kommunalrecht Bayern
Formular Niederschrift Aufstellunsversammlung
Formular Erklärung für Bewerber

Aufstellungsversammlung

§39 GLKrWO Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge
§40 GLKrWO Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder 
• §41 GLKrWO Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des ersten Bürgermeisters
• §42 GLKrWO Niederschrift über die Aufstellungsversammlung
§43 GLKrWO Angaben in den Wahlvorschlägen
GLKrWO Übersicht Vierter Teil Wahlvorschläge

Anzahl der Gemeinderäte

Die Anzahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl. Mit 1506 Einwohnern (Stand 31. März 2019) sind in Wallgau 12 Gemeinderäte zu wählen.
(Die nächste Stufe wäre bei 2000 Einwohnern mit 14 Gemeinderäten, wie sie bald in Krün erreicht werden könnte.)

Aktueller Gemeinderat

Gemeinderatsmitglieder der im März 2020 zu Ende gehenden Amtsperiode 2014 bis 2020
Wahlprospekte zu der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode 2014 bis 2020

Zuordnung des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde.
Obwohl der Gemeinderat Satzungen und Verordnungen (Keine Gesetze) erlässt, zählt er nicht zur Legislative (Gesetzgebende Gewalt) sondern ist Bestandteil der Exekutive (vollziehende Gewalt). Quelle: Wickipedia

Zeitlicher Aufwand

Durchschnittlich gab es in den letzten Jahren in Wallgau jährlich neun Gemeinderatssitzungen, der öffentliche Teil dauert im Schnitt jeweils 1,5 Stunden.
Neben den öffentlichen Sitzungen beinhaltet die Arbeit des Gemeinderats auch nichtöffentliche Sitzungen, verschiedene Ausschüsse, Vor-Ort-Termine und sonstige Gespräche und Treffen.
• Lesen Sie hierzu unseren Beitrag mit umfangreichen Statistiken zu den öffentlichen Gemeinderatssitzungen in Wallgau.

 Aufwandsentschädigung

Das Amt eines Gemeinderats ist ein Ehrenamt. Jedoch haben ehrenamtliche Gemeinderäte ein Recht auf eine angemessene Entschädigung (BayGo Art. 20a). Näheres dazu Regelt die Gemeinde in ihrer Entschädigungssatzung. Die Höhe des Sitzungsgeldes legt der Gemeinderat fest. Aktuell beträgt das Sitzungsgeld in Wallgau 20 Euro.  (Quelle: Gemeinde Wallgau)
Das Sitzungsgeld ist laut Einkommensteuergesetz EStG § 3 Nr. 12 Satz 2 steuerfrei.

Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht

Gemeinderäte sind verpflichtet ihre Aufgaben gewissenhaft wahrzunehmen.
Geheimzuhaltende Angelegenheiten dürfen nicht unbefugt weitergegebeben werden.
Näheres hierzu wird in der Gemeindeordnung Go Art. 20 geregelt.

 Aktives und passives Wahlrecht:

Aktiv: Wählen darf jeder EU Bürger ab dem 18. Lebensjahr der in Wallgau seit mindestens zwei Monaten gemeldet ist. Nähres dazu findet man im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrG Art. 1 und GLKrG Art. 3.
Passiv: Nur Kandidaten auf Listen von Wählergruppierungen oder Parteien, wählbar zum Gemeinderatsmitglied ist jeder Wahlberechtigte der seit mindestens drei Monaten in Wallgau gemeldet ist.
• Seit 2014 reicht für die Wählbarkeit zum Gemeinderat ein Nebenwohnsitz aus.
• Eine Regelung dass Ehegatten, Eltern und Kinder sowie Geschwister nicht gleichzeitig dem Gemeinderat angehören gilt seit 2007 nicht mehr.
Näheres hierzu:
• Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrG Art. 21
Kommunalwahlrecht Bayern

Nicht wählbar zum Gemeinderat

Folgende Personen sind von der Wahl zum ehrenamtlichen Gemeinderat ausgeschlossen:
• Beamte und leitende oder hauptberufliche Arbeitnehmer dieser Gemeinde.
• ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder einer anderen Gemeinde
• …
Weitere Angaben hierzu finden Sie in der Gemeindeordnung GO Art. 31

Informationen und Seminare

Neben dem regelmäßigen Besuch von Gemeinderatssitzungen, gibt es zur Vorbereitung der zukünftigen Gemeinderäte auf ihre vielschichtigen Aufgaben u.a. folgende Schulungsangebote:
Bayerisches Selbstverwaltungskolleg
Bayerischer Gemeindetag

Ein weiteres Informationsangebot bietet das Bürgerinformationsportal Woiga.de auf dem in Wallgau in einzigartiger Form Sitzungsberichte zu allen Gemeinderatssitzungen der letzen vier Jahre online zugänglich sind.
• Hervorzuheben ist hier das Verzeichnis aller Tagesordnungspunkte

ich erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Maßgebend sind nur die offiziellen Unterlagen der Gemeinde und des Landratsamtes.

WBE

3 Kommentare

  1. 3. Januar 2023    

    Es ist schade, dass sich immer weniger Bürgerinnen und Bürger politisch im Gemeinderat zu engagieren.

  2. Kalu Dilfer
    17. November 2019    

    Man sollte Parteien immer an den Versprechungen von vor der Wahl messen. Leider kommen alle
    Gruppierungen dabei nicht gut weg. In meinem früheren Job wurden bei solchen Ergebnissen die Verantwortlichen
    komplett ausgetauscht. Schaun mer mal.

  3. Schnitzer Karl
    13. November 2019    

    Hallo Leute,

    zur anstehenden Kommunalwahl möchte ich einige Sätze loswerden.

    Die letzten Wahlperioden hatte man den Eindruck, dass außer viel Gerede nichts weiter gegangen ist. Zugegeben, man kann zwar von außen „gscheid“ sein und wenn man keinen Einblick hat was in der Kommunalpolitik derzeit so läuft, so ist es nicht verboten auch logisch zu denken. Und wenn man mit vielen hier im Dorf spricht und sich auch Meinungen von Gästen die schon des öfteren bei uns Urlaub machten, anhört, so muss man zum Schluss kommen, dass es höchste Zeit ist, dass in Wallgau etwas weitergeht. In der großen Politik wird immer von Stillstand gesprochen. Merkel äußert sich schon lange nicht mehr zu bestimmten Themen und auch die anderen Minister streiten nur. So sollte es aber in der Kommunalpolitik nicht sein. Diejenigen die sich als Bürgermeisterkandidaten und Gemeinderäte aufstellen lassen, haben, so denke ich, müssen das Wohl von Wallgau im Blick haben. Was dann tatsächlich umgesetzt wird, das liegt dann an den Versprechen der Kandidaten und ihrem Engagement. Ein Sprichwort sagt, neue Besen kehren gut. Ein anderes sagt aber auch, es kommt nichts Besseres nach. Wie dem auch sei, die anstehenden Aufgaben sind schlicht und einfach, gewaltig. Die kommenden Verantwortlichen, wer es auch sein mag, haben die schwere Aufgabe, endlich wichtige Entscheidungen zu treffen, die Wallgau nach vorne bringen und nicht irgenwelche Dinge zu versprechen, die nicht nach Wallgau passen bzw in Wallgau nicht umzusetzen sind. Ein weiteres Sprichwort sagt, Schuster bleib bei deinen Leisten. Schule, Gewerbegebiet, Dorferneuerung, Wasser, Isarkies um nur einige Punkt zu nennen, sind äußerst wichtig und harren der Umsetzung so wie es sich gehört. Dabei muss man auch pragmatische Entscheidungen treffen können und auf das Wohl von Wallgau schauen und sich nicht von irgendwelchen extremistischen Ansichten, gerade was derzeit im Naturschutz und Klimaschutz in aller Munde ist, aus dem Konzept bringen lassen. Was ich damit sagen will ist, dass wir in Wallgau besser wissen, was wir brauchen und was notwendig ist, und nicht irgendwelche pseudo Naturschützer die in München oder in Berlin sitzen und den Kommunen vorschreiben wollen, was man machen soll und was nicht.
    Man kann nur hoffen, dass neue Besen wirklich gut kehren, ob es dann ein „Plastikbesen, Reisbesen, Staubbesen oder sonstiger Besen“ ist, ist egal, gut kehren muss er,

    meint euer

    Charly

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