Für die Gestaltung der Zukunft Wallgaus sind die Bürgerinnen und Bürger jetzt gefordert Verantwortung zu übernehmen und sich zu engagieren.

Da aktuell in den verschiedenen politischen Gruppierungen die Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen am 15. März 2020 laufen und um Kandidaten/innen für die Gemeinderatswahl geworben wird, haben ich hier einige Informationen zu den Aufgaben des Gemeinderates und zur Aufstellung von Wahlvorschlägen zusammengestellt.

Gemeinderatsthemen der nächsten Amtsperiode

Wie in der Kommunalpolitik üblich, sind die Themen die der Gemeinderat in der nächsten Amtsperiode 2020 bis 2026 voranbringen muss, durch die örtlichen Gegebenheiten großteils vorgezeichnet.
Diese sind z.B. Nahversorgung, Schule, Gewerbegebiet, DorfplatzgestaltungDorferneuerung, Straßensanierung, Anbau Feuerwehrhaus, bezahlbarer Wohnraum, touristische Entwicklung, Familien – Jugend und Senioren, Gemeindefinanzen, Natur und Umwelt, private Bauvorhaben, Wasserversorgung,

Aufgaben des Gemeinderats

Fundiert werden die lokalen Themen durch die gesetzlich bestimmten Kompetenzen und Aufgaben des Gemeinderats im Zusammenspiel mit der Gemeindeverwaltung.

(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger
(2) Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen des Art. 29 über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse (Art. 32) bestellt sind.
(3) Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.
Quelle: Gemeindeordnung GO: Art. 30

Zeitplan zur Aufstellung von Wahlvorschlägen

Eine Aufstellung von Wahlvorschlägen zum Gemeinderat ist nur auf Listen von Parteien oder Wählerguppen möglich. Eine einzelne Aufstellung ohne Liste ist nicht möglich.
Derzeit gibt es in Wallgau drei Wählerlisten
Auszug aus dem Zeitplan:
23.01.2020 Reguläres Fristende für die Einreichung sowie Zurücknahme von Wahlvorschlägen
• 03.02.2020 Fristende für die Beseitigung der vom Wahlleiter festgestellten Mängel
Angaben ohne Gewähr, Maßgebend sind nur die Offiziellen Unterlagen
Offizieller Wahlkalender mit allen Fristen und Terminen

Unterlagen und Formulare für Bewerber
Informationen des Statistischen Landesamtes zur Wahl
Checkliste der Wahlunterlagen Kommunalrecht Bayern
Formular Niederschrift Aufstellunsversammlung
Formular Erklärung für Bewerber

Aufstellungsversammlung

§39 GLKrWO Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge
§40 GLKrWO Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder 
• §41 GLKrWO Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des ersten Bürgermeisters
• §42 GLKrWO Niederschrift über die Aufstellungsversammlung
§43 GLKrWO Angaben in den Wahlvorschlägen
GLKrWO Übersicht Vierter Teil Wahlvorschläge

Anzahl der Gemeinderäte

Die Anzahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl. Mit 1506 Einwohnern (Stand 31. März 2019) sind in Wallgau 12 Gemeinderäte zu wählen.
(Die nächste Stufe wäre bei 2000 Einwohnern mit 14 Gemeinderäten, wie sie bald in Krün erreicht werden könnte.)

Aktueller Gemeinderat

Gemeinderatsmitglieder der im März 2020 zu Ende gehenden Amtsperiode 2014 bis 2020
Wahlprospekte zu der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode 2014 bis 2020

Zuordnung des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde.
Obwohl der Gemeinderat Satzungen und Verordnungen (Keine Gesetze) erlässt, zählt er nicht zur Legislative (Gesetzgebende Gewalt) sondern ist Bestandteil der Exekutive (vollziehende Gewalt). Quelle: Wickipedia

Zeitlicher Aufwand

Durchschnittlich gab es in den letzten Jahren in Wallgau jährlich neun Gemeinderatssitzungen, der öffentliche Teil dauert im Schnitt jeweils 1,5 Stunden.
Neben den öffentlichen Sitzungen beinhaltet die Arbeit des Gemeinderats auch nichtöffentliche Sitzungen, verschiedene Ausschüsse, Vor-Ort-Termine und sonstige Gespräche und Treffen.
• Lesen Sie hierzu unseren Beitrag mit umfangreichen Statistiken zu den öffentlichen Gemeinderatssitzungen in Wallgau.

 Aufwandsentschädigung

Das Amt eines Gemeinderats ist ein Ehrenamt. Jedoch haben ehrenamtliche Gemeinderäte ein Recht auf eine angemessene Entschädigung (BayGo Art. 20a). Näheres dazu Regelt die Gemeinde in ihrer Entschädigungssatzung. Die Höhe des Sitzungsgeldes legt der Gemeinderat fest. Aktuell beträgt das Sitzungsgeld in Wallgau 20 Euro.  (Quelle: Gemeinde Wallgau)
Das Sitzungsgeld ist laut Einkommensteuergesetz EStG § 3 Nr. 12 Satz 2 steuerfrei.

Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht

Gemeinderäte sind verpflichtet ihre Aufgaben gewissenhaft wahrzunehmen.
Geheimzuhaltende Angelegenheiten dürfen nicht unbefugt weitergegebeben werden.
Näheres hierzu wird in der Gemeindeordnung Go Art. 20 geregelt.

 Aktives und passives Wahlrecht:

Aktiv: Wählen darf jeder EU Bürger ab dem 18. Lebensjahr der in Wallgau seit mindestens zwei Monaten gemeldet ist. Nähres dazu findet man im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrG Art. 1 und GLKrG Art. 3.
Passiv: Nur Kandidaten auf Listen von Wählergruppierungen oder Parteien, wählbar zum Gemeinderatsmitglied ist jeder Wahlberechtigte der seit mindestens drei Monaten in Wallgau gemeldet ist.
• Seit 2014 reicht für die Wählbarkeit zum Gemeinderat ein Nebenwohnsitz aus.
• Eine Regelung dass Ehegatten, Eltern und Kinder sowie Geschwister nicht gleichzeitig dem Gemeinderat angehören gilt seit 2007 nicht mehr.
Näheres hierzu:
• Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrG Art. 21
Kommunalwahlrecht Bayern

Nicht wählbar zum Gemeinderat

Folgende Personen sind von der Wahl zum ehrenamtlichen Gemeinderat ausgeschlossen:
• Beamte und leitende oder hauptberufliche Arbeitnehmer dieser Gemeinde.
• ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder einer anderen Gemeinde
• …
Weitere Angaben hierzu finden Sie in der Gemeindeordnung GO Art. 31

Informationen und Seminare

Neben dem regelmäßigen Besuch von Gemeinderatssitzungen, gibt es zur Vorbereitung der zukünftigen Gemeinderäte auf ihre vielschichtigen Aufgaben u.a. folgende Schulungsangebote:
Bayerisches Selbstverwaltungskolleg
Bayerischer Gemeindetag

Ein weiteres Informationsangebot bietet das Bürgerinformationsportal Woiga.de auf dem in Wallgau in einzigartiger Form Sitzungsberichte zu allen Gemeinderatssitzungen der letzen vier Jahre online zugänglich sind.
• Hervorzuheben ist hier das Verzeichnis aller Tagesordnungspunkte

ich erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Maßgebend sind nur die offiziellen Unterlagen der Gemeinde und des Landratsamtes.

WBE