Gemeinderatssitzung 22.03.2018

Gemeinderatssitzung im Rathaus WallgauDonnerstag 22.03.2018, 19:30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus Wallgau

Mit Sitzungsbericht

Tagesordnung:

  1. Bauantrag auf Neubau eines Wohn- u. Geschäftshauses mit Verbindungsbau, sowie Umbau des bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses auf FlNr. 88 und 82/3 Gem. Wallgau
  2. (neu) Bauantrag der Raiffeisenbank zur Errichtung eines Eingangsvorbaus am südwestlichen Ende des Lagerhauses
  3. (2 alt) 5. Änderung des Flächennutzungsplans Wallgau für das Gebiet Fahrenberg, hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und Billigung
  4. (3 alt) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 „Fahrenberg“ hier:
    Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und Bewilligung
  5. (4 alt) Freigabe von Investitionsmitteln für die Durchführung von Maßnahmen in der Trinkwasserversorgung
  6. (5 alt) Antrag des Wallgauer Wählervereins auf Auskunftserteilung:
    Akt. Sachstand bezgl. des Brandschutzkonzepts der GS Wallgau und die weitere Vorgehensweise, Nahwärmekonzept
  7. (6 alt) Ausscheiden des Mitglieds des Gemeinderats Julia Schwarzenberger, Verabschiedung
    Verschiedenes

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau

Übersichtsseite Gemeinderatssitzungen zur Recherche für interessierte Bürger und Gemeinderäte.

Sitzungsbericht:

Der nachfolgende Bericht wurde von uns als Zuhörer der Sitzung geschrieben. Wir haben ihn nach bestem Wissen verfasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgebend ist das jeweils amtliche Protokoll der Gemeinde Wallgau, das im
Rathaus eingesehen werden kann.

Bürgermeister Hansjörg Zahler begrüßte den vollzähligen Gemeinderat und die 11 anwesenden Zuhörer inkl. Fr. Schauer vom Garmisch-Partenkirchner Tagblatt.

Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht geladen.
Wegen Dringlichkeit solle ein weiterer Tagesordnungspunkt mit aufgenommen werden.
Es handelte sich um einen kleinen Bauantrag der Raiffeisenbank, der bereits im Bauauschuss mit behandelt wurde. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Aufnahme des zusätzlichen Tagesordnungspunktes. Ansonsten gab es gegen die heutige Tagesordnung und das öffentliche Protokoll der letzten Sitzung keine Einwände. Somit gilt beides als angenommen.

TOP 1:

Die Bauwerberin plant den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verbindungsbau zum bestehenden Gebäude auf FlNr. 88 und 82/3. Zu diesem Bauantrag wurde bereits in der Sitzung vom 20.07.2017 ein Vorbescheid vom Gemeinderat positiv beschieden. Bgm. Zahler merkte an, dass man froh sein müsse, ein Gewerbe zu haben, das sich entwickelt.

Der jetzt vorliegende Bauantrag ist identisch mit den Angaben aus dem Vorbescheid. Der Bauplatz liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Die geplante GRZ von 0,32 wird auch von der umliegenden Bebauung erreicht. Der Verbindungsbau soll ein Flachdach erhalten. Dies stellt eine Abweichung zur Ortsgestaltungssatzung dar. Da sich der Verbindungsbau aber optisch gut in die Umgebung einfügt, schlägt Zahler vor, hier eine Ausnahme zuzulassen. Der Bauantrag wurde bereits intensiv im Bauausschuss vorbereitet. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag mit der Abweichung des Flachdaches im Verbindungsbau einstimmig zu.

TOP 2 (neu):

Die Raiffeisenbank plant an der südwestlichen Giebelseite des Lagerhauses die Errichtung eines Eingangsvorbaus. Der Bauausschuss hat sich ebenfalls mit diesem Antrag befasst. An Stelle der vorhandenen Rampe soll ein barrierefreier Zugang mit Schaufenstern entstehen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Bauantrag zu.

TOP 3 (2 alt):

Nach der Auslegung für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Fahrenberg sind einige Stellungnahmen durch die Träger öffentlicher Belange eingegangen, die jetzt einzeln vorgebracht und behandelt werden müssen. Hier ist das beauftragte Planungsbüro Kurz in Vorleistung gegangen und hat Beschlussvorschläge erarbeitet. Zu diesem Tagesordnungspunkt dürfen 2. Bgm. Karlheinz Schwaiger und Gemeinderat Georg Rauch wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilnehmen.
Von folgenden Stellen sind keine Stellungnahmen eingegangen oder sie haben keine Einwände:
• Bayerischer Bauernverband
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
• Telekom
• Erdgas Südbayern
• Amt für ländliche Entwicklung
• EON Bayern
• Kreisheimatpfleger
• LRA GAP – untere Immissionsschutzbehörde
• LRA GAP – untere Bauaufsicht
• Staatliches Bauamt Weilheim
• Deutsche Bahn
• Handwerkskammer für München und Oberbayern
• Kreisbrandinspektion Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Krün
Von folgenden Stellen sind Stellungnahmen eingegangen:
• Amt für Landwirtschaft und Forsten:
Die landwirtschaftliche Nutzung darf durch die Bebauung nicht beeinträchtigt werden. Die Gebäude müssen außerhalb des Fallbereichs von Bäumen liegen.
LRA GAP – untere Naturschutzbehörde:
Das Ziel einer weiteren Bebauung soll den Erhalt einer kompakten Siedlungsstruktur verfolgen. Zudem handelt es sich bei dem betreffenden Gebiet um einen sensiblen Bereich. Die hierfür   notwendigen Voraussetzungen sind zu schaffen.
Regierung von Obb.:
Die innerörtliche Siedlungsstrukturen sind vorrangig zu nutzen. Die Gebäude sind landschaftsschonend auszuführen und mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Da keine der Potentialflächen (innerorts) zur Verfügung stehen, kann im Außenbereich erweitert werden.
Wasserwirtschaftsamt Weilheim:
Es muss eine geordnete Beseitigung des Niederschlagswassers gewährleistet sein.
Über alle Stellungnahmen wurde jeweils einzeln abgestimmt. Mit jeweils zwei Gegenstimmen wurden die Punkte entsprechend zur Kenntnis oder im Flächennutzungsplan als Hinweis mit aufgenommen.

TOP 4 (3 alt):

Nach der Auslegung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 „Fahrenberg“ sind einige Stellungnahmen durch die Träger öffentlicher Belange eingegangen, die jetzt einzeln vorgebracht und behandelt werden müssen. Auch hier ging das Planungsbüro Kurz wieder in Vorleistung und erarbeitete Beschlussvorschläge.
Von folgenden Stellen sind keine Stellungnahmen eingegangen oder sie haben keine Einwände:
• Bayerischer Bauernverband
• Staatsforsten
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
• Telekom
• Gesundheitsamt
• Staatliches Bauamt Weilheim
• EON Bayern
• Deutsche Bahn
• Handwerkskammer für München und Oberbayern
• Feuerwehr Wallgau
• Amt für Digitalisierung
Von folgenden Stellen sind Stellungnahmen eingegangen:
Amt für Landwirtschaft und Forsten:
Wenn Gebäude näher als 25 m an Großbäumen stehen, dann müssen ein verstärkter Dachstuhl und Decken umgesetzt werden.
LRA GAP – untere Naturschutzbehörde:
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken. Jedoch sind im Westteil des Bebauungsplans die bestehenden Buckelwiesen zu revitalisieren. Die vorgesehenen Ausgleichsflächen sind in den Plänen deutlicher zu erwähnen.
LRA GAP – untere Bauaufsicht:
Die Planung ist ortsplanersich wenig organisch. Es ist eine 230 m lange Zufahrt über einen Wirtschaftsweg nötig. Die Zufahrt muss entsprechend angepasst werden. Die Widmung lautet (öffentlicher) Eigentümerweg. Der Träger ist der Grundstückseigentümer. Die GRZ muss genauer definiert werden. So müssen Terrassen der Hauptanlage mit eingerechnet werden. Die Abgrabungen zwischen den Gebäuden werden kritisch gesehen. Es sollten keine Stützmauern von mehr als 50 cm erlaubt sein.
Die Planungen wurden vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Stützmauern werden bis max. 1 m zugelassen, ansonsten müssten diese abgestuft werden.
Wasserwirtschaftsamt Weilheim:
Ein Sickertest ist exemplarisch nachzuweisen. Ein Gesamtentwässerungsplan ist dringend anzuraten. Es ist mit Schichtwasser und wild abfließendem Wasser (im Hang) zu rechnen. Dieses muss schadfrei beseitigt werden. Das Straßenwasser sollte nicht gesammelt, sondern breitflächig abgeleitet werden. Ansonsten bestehen keine grundlegenden Bedenken.
Die entsprechenden Nachweise sind zu führen.
Kreisbrandinspektion:
Die Löschwasserversorgung ist sicherzustellen. In einer Entfernung von max. 75 m muss ein Hydrant vorhanden sein. Die Zufahrt muss für Feuerwehrfahrzeuge von max. 16 to und einer Achslast von 10 to ausgelegt sein und im Winter schnee- und eisfrei gehalten werden.
GR Wilde fragte an, ob die Kosten für einen zusätzlichen Hydrant über den städtebaulichen Vertrag vom Bauwerber zu tragen sind. Bgm. Zahler antwortete, dass dies erst in der nächsten Woche beantwortet werden könne. Evtl. wird der Bauwerber eine Wasserzisterne errichten.
Über alle Stellungnahmen wurde wieder jeweils einzeln abgestimmt. Mit jeweils zwei Gegenstimmen wurden die Punkte entsprechend zur Kenntnis oder im B-Plan mit aufgenommen.
Damit wurde der B-Plan mit zwei Gegenstimmen bewilligt. Die Änderungen müssen nun wieder neu ausgelegt werden.

TOP 5 (4 alt):

Die Gemeinde hat einen neuen Entnahmebescheid für den Trinkwasser-Tiefbrunnen für die nächsten 30 Jahre erhalten. Mit dem Bescheid wurden jedoch auch einige technische Verbesserungen gefordert, die durch die Gemeinde umzusetzen sind.

So müssen Trübungs- und Pegelmessungen durchgeführt und protokolliert werden. Im Vorgriff auf die noch bevorstehende Haushaltssitzung sind jetzt € 20.000,- für erste Maßnahmen zu bewilligen.

Auf Nachfrage von GR Baur bezifferte Bgm. Zahler die gesamten Investitionskosten für 2018 auf ca. € 30.000,-. Zudem könnte es zukünftig zu einer Entnahmebegrenzung kommen, wenn der Grundwasserpegel die 4 m Marke unterschreitet. Dann müsste das Wasser über den Notverbund von der Gemeinde Krün bezogen werden. Alternativ könnte das Wasser mit einer UV-Anlage behandelt werden. Alle bisherigen Messungen, auch bei hohem Grundwasser, haben keinen Grund zur Beanstandung gegeben.

Bgm. Zahler sieht einen direkten Zusammenhang zwischen den Kiesablagerungen und den hohen Grundwasserständen. Sobald der Kies entnommen wurde, sank der Pegel deutlich. Auf Nachfrage von GR Berwein erklärte Zahler, dass derzeit noch rund 6 cm bis zu einer möglichen Kiesentnahme fehlen. Er glaubt, dass die nötige Höhe bereits nach dem nächsten Hochwasser erreicht würde.

Die Kosten für eine UV-Anlage können noch nicht abgeschätzt werden, da vorab geprüft werden muss, ob diese Anlage im bestehenden Gebäude untergebracht werden könnte. Derzeit werden mit der Gemeinde Krün die Formalitäten einer Wasserabnahme geklärt. Auf die Frage von GR Rauch, ob denn der Wasserpreis erhöht werden müsste, antwortete Kämmerer Hans Zahler, dass dies neu berechnet werden müsste, aber sehr wahrscheinlich sei.
Der GR stimmte einstimmig der Bereitstellung der geforderten Haushaltsmitteln zu.

TOP 6 (5 alt):

Nachdem der Wallgauer Wählerverein einen Antrag auf Auskunft gestellt hatte, erläuterte Bgm. Zahler den derzeitigen Sachstand.
Brandschutz Schule:
Die ersten Maßnahmen wurden bereits in Form einer Fluchttreppe (2. Fluchtweg) ausgeführt. Weitere Maßnahmen folgen noch. So werden einzelne Türen verlegt, Rauchabschnitte gebildet und die Fenster erneuert. Die Fenster müssen bis spätestens im Mai bestellt werden, wenn diese noch in den Sommerferien eingebaut werden sollen.

Zur Abstimmung der einzelnen Gewerke ist die Beauftragung eines Projektsteuerers nötig. Hierzu konnte Architekt Siedenburg gewonnen werden. Derzeit werden für diese Maßnahmen die Kosten abgeschätzt, da es ein staatliches Förderprogramm für die Sanierung von Schulen gibt, das Wallgau aufgrund seiner niedrigen Steuerkraft in Anspruch nehmen könnte. Dies würde neben der brandschutztechnischen Ertüchtigung auch eine energetische Sanierung und die Dachsanierung betreffen.

2. Bgm. Schwaiger drängte auf ein zügiges Planen und Abarbeiten der erforderlichen Maßnahmen. Der beauftragte Architekt wird vorerst auf Regie (nach Stunden) beauftragt.

Nahwärmekonzept:
Der Energiewende Oberland liegen die Untersuchungsdaten der Uni Kufstein vor. Erst wenn die Zukunft des Dorfplatzes (Kirchenböbl) entschieden ist, kann mit den genaueren Planungen begonnen werden, so Bgm. Zahler. Zudem muss die bauliche Umsetzung zeitnah auf die Planung folgen, da sich ansonsten die Voraussetzungen ändern könnten. Alleine die Wahl des Standortes (z.B. Kirchenböbl oder Villa Neuner) entscheidet über die in Frage kommenden Abnehmer. Bgm. Zahler: „Sobald wir den Zeithorizont am Dorfplatz kennen, werden wir die Nahwärme angehen.“

TOP 7 (6 alt):

Bgm. Zahler sagte, dass es auch für die Gemeinde ein trauriger Tag sei, da nach 4 Jahren Julia Schwarzenberger (WWV) aus dem Gemeinderat ausscheidet. In dieser Zeit hat sie mit ihrem weiblichen Charme und mit ihrer weiblichen Sichtweise den Gemeinderat begleitet.

Sie verlässt als letzte Frau (nach Vroni Stelzl) das Gremium, aber nicht wegen der Boshaftigkeit der männlichen Gemeinderäte, sondern um in den elterlichen Betrieb in Burghausen einzusteigen. Die Nachfolge ist mit Bastian Eiter, der heute als Gast unter den Zuschauern anwesend ist, bereits geregelt. Zahler dankte Julia für ihr Engagement und ihren Einsatz und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute.

Als Geschenk überreichte er ihr ein geschnitztes und handgefasstes Wappen der Gemeinde Wallgau. Julia Schwarzenberger bedankte sich zuerst bei ihren Wählern. Sie selbst hätte noch viele Ziele, die sie gerne noch umsetzen wollte, aber manchmal gehe das Leben einen anderen Weg.

Verschiedenes:

Supermarkt am Ortsausgang:
Bgm. Zahler stellt anhand einer Skizze die Idee eines Wallgauer Bürgers vor, der sich den Neubau eines Supermarktes auf seinem Grundstück am Ortsausgang Richtung Krün vorstellen könnte. Der Ort brauche dringend einen Vollsortimenter. Die Idee wurde schon zur Vorprüfung an das LRA GAP und an die ROB geschickt.

Damit der Markt mit max. 1.200 m² Verkaufsfläche und mit Parkplätzen an dieser Stelle im Außenbereich errichtet werden könnte, müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Zudem muss nach Auskunft des Landratsamtes sichergestellt sein, dass keine innerörtlichen Flächen hierfür in Frage kommen können. Die Regierung von Oberbayern weist darauf hin, dass aufgrund der Hochwasserproblematik in diesem Bereich das Wasserwirtschaftsamt frühzeitig einbezogen werden muss.

Unterstützung erhofft sich Bgm. Zahler vom Heimatministerium, das in wichtigen Fragen weisungsberechtigt ist. Zahler ergänzte, dass die Gemeinde bemüht ist, ein Angebot zu schaffen, aber sie kann keinen Markt aus dem Hut zaubern. Daher ist hier eine Privatinitiative nötig.

Karwendelstraße:
GR Wilde fragte nach, ob der noch nicht asphaltierte Teil in der Karwendelstraße nicht doch noch fertig gestellt werden könnte, da dies zu starken Verunreinigungen führt. Daraufhin erwiderte Bgm. Zahler, dass sich dieses Teilgrundstück noch in Privatbesitz befindet und dass der Eigentümer die Fertigstellung auf seinem Grundstück explizit nicht wollte. Zahler versprach, in dieser Sache nochmals mit dem Grundeigentümer zu sprechen.
Zeitungsbericht Leismüller:
GR Wilde wollte wissen, wie es denn zu dem Zeitungsartikel vom 22.03.2018 über die Beantwortung der Verhandlungseckpunkte durch die Brüder Leismüller gekommen sei. Ob hier die Zeitung auf die Gemeinde zugekommen ist. Bgm. Zahler bejahte dies, dass von der Zeitung nachgefragt wurde, aber keine weiteren Inhalte bekannt gegeben werden. Es ist stets abzuwägen, welche Inhalte öffentlich oder nicht öffentlich behandelt werden.
Panoramaweg:
GR B. Neuner äußerte den dringlichen Wunsch, der durch den Verein Wallgau Aktiv e.V. hervorgebracht wurde, den Panoramaweg frei zu schneiden, so dass auch Personen kleiner 1,80 m einen Ausblick haben. Für seinen am Panoramaweg angrenzenden Grund gab er sein Einverständnis, die Gehölzer auszulichten. GR Kuplwieser fügte an, dass er auch mündlich die Zustimmung eines weiteren Grundeigentümers habe.
Sinkende Tourismuszahlen:
GR Baur nahm Bezug auf den Zeitungsartikel vom 21.03.2018, in dem die Tourismuszahlen der Alpenwelt Karwendel dargelegt wurden. Demnach ist Wallgau das Problemkind, da nur hier rückläufige Übernachtungen zu verbuchen sind. Er schlug vor, einen Arbeitskreis mit dem Verein Wallgau Aktiv e.V. und Gemeinderäten zu bilden, um die Ursachen hierfür zu ermitteln und entsprechend gegenzusteuern.

Wir können in dieser Sache nicht erwarten, dass uns die AWK diese Arbeit abnimmt. Wir haben weniger Einnahmen aus dem Fremdenverkehr bei gleichzeitig höheren Beiträgen.
Aus diesem Einwand entstand eine kleinere Diskussion, aus der wir einige Beiträge nachfolgend aufführen.
Bgm. Zahler:
Die Infrastruktur wurde bewusst bei den Gemeinden (und nicht bei der AWK) gelassen. Die Vermarktung obliegt der AWK, handeln müssen aber die Unternehmer (Gastgeber).
GR Baur: Wir zahlen jährlich rund € 550.000,- (Beitrag AWK) und wenn dann nichts rauskommt, passt es nicht zusammen.
Bgm. Zahler: Das Verhältnis des Beitrags zu den Übernachtungen ist bald nicht mehr gesund.
GR B. Neuner: Wir benötigen mehr Daten zu den unterschiedlichen Kategorien (Hotel, Fewo, etc.). Er sagte, dass Frau Blandau versprochen habe, detailliertere Daten zu liefern. Neuner fügte hinzu, dass immer mehr Wohnungen auch vom Personal (im Gastgewerbe) z.B. von Elmau und Kranzbach besetzt werden, und so nicht mehr als Fewo zur Verfügung stünden.
Bgm. Zahler: Wir werden einen Arbeitskreis mit Wallgau Aktiv e.V. und Gemeinderäten bilden.
GR Baur: (mit Blick auf die AWK): Wir müssen uns selbst darum kümmern.
Auf die Nachfrage von Zahler stellten sich die GR B. Neuner, A. Neuner, Wilde, Baur für den Arbeitskreis zur Verfügung.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, beendete Bgm. Zahler um 21.32 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und wünschte den Zuhörern einen guten Nachhauseweg.

WBE und BEI

Lesen Sie hierzu auch die Online-Zeitungsartikel auf Merkur.de die Bezug zu dieser Gemeinderatssitzung haben:
Investition in Wallgauer Tiefbrunnen vom 05,04,2018
Neuer Supermarkt für Wallgau? vom 31.03.2018
Sanierung der Wallgauer Grundschule vom 29.03.2018
• Tourismus vom 27.03.2018: Arbeitskreis zur Ursachenfindung sinkende Tourismuszahlen
• Kirchenböbl vom 22.03.2018 Thema: Verhandlungseckpunke Erbbaupachtvertrag beantwortet.
Tourismuszahlen der Alpenwelt Karwendel 21.03.2018: Einbruch im zweiten Halbjahr

 

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