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DatenĂŒbermittlung Wehrdienst 2017

Woiga.de Aushang fĂŒr BĂŒrgerinformation in WallgauBekanntmachung:

Freiwilliger Wehrdienst Übermittlung von Daten an das Bundesamt fĂŒr Wehrverwaltung.

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt  und in einen freiwilligen Wehrdienst ĂŒberleitet worden. Frauen und MĂ€nner, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt fĂŒr Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, ĂŒber den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, ĂŒbermittelt die Meldebehörde jĂ€hrlich zum 31. MĂ€rz folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nĂ€chsten Jahr volljĂ€hrig werden, an das Bundesamt:
Familienname, Vorname und gegenwÀrtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, der DatenĂŒbermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch  ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begrĂŒndet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde, Mittenwalder Str. 8 Wallgau eingelegt werden. Falls der DatenĂŒbermittlung widersprochen wurde, werden genannte Daten weitergegeben.

Wallgau 09.10.2017

Disclaimer
Quelle: Aushang am Rathaus Wallgau